Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 30.10.2003 - 1 U 162/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Amtshaftungsansprüche des im Vertrauen auf den Vorbescheid Fehlinvestitionen tätigenden Bauwilligen; Denkmalschutzrechtliche Unzulässigkeit eines Abbruchs; Gestaltung einer Bauvoranfrage; Regelungsgehalt eines Bauvorbescheides; Aufgaben des Denkmalschutzes; Erkennbarkeit ...
- Judicialis
BGB § 254; ; BGB § 839; ; GG Art. 34; ; HBO § 65 -1993-; ; HDSchG § 16; ; HDSchG § 18 III
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz aus dem Gesichtspunkt der Amtshaftung wegen eines rechtswidrig erteilten Bauvorbescheids?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Amtshaftung wegen rechtswidrigen Bauvorbescheids
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ohne Abbruch kein Neubau: Bauvoranfrage und Vorbescheid umfassen auch den Abbruch! (IBR 2004, 349)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 16.01.2002 - 2 O 187/01
- OLG Frankfurt, 30.10.2003 - 1 U 162/03
Papierfundstellen
- BauR 2004, 1050 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- VGH Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 5 S 2286/93
Zu den Inhalten eines Bauvorbescheides; kein planübergreifender Nachbarschutz von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.10.2003 - 1 U 162/03
Einer Qualifizierung als Bauvorbescheid steht nicht zwingend entgegen, dass eine Baugenehmigung nach dem Wortlaut des behördlichen Schreibens nur "in Aussicht gestellt" wird (vgl. VGH Baden-Württemberg BauR 1995, 70 ff.).Angesichts dessen steht einer entsprechenden Qualifizierung des Schreibens nicht entgegen, dass es dort missverständlich heißt, eine Baugenehmigung werde "in Aussicht gestellt" (vgl. VGH Baden-Württemberg BauR 1995, 70 ff. [unter I aE der Entscheidungsgründe]).
Die Fragen müssen nicht wörtlich formuliert werden, sondern können sich auch aus den der Bauvoranfrage beigefügten Bauvorlagen ergeben (VGH Baden-Württemberg BauR 1995, 70 ff. [unter I der Entscheidungsgründe]).
- BGH, 30.06.1988 - III ZR 232/86
Amtshaftung bei fehlerhaftem Bauvorbescheid
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.10.2003 - 1 U 162/03
Die Bauaufsichtsbehörde trifft auch gegenüber dem Bauwilligen die Amtspflicht, keinen rechtswidrigen Bauvorbescheid zu erteilen; die schuldhafte Verletzung dieser Pflicht kann Amtshaftungsansprüche des im Vertrauen auf den Vorbescheid Fehlinvestitionen tätigenden Bauwilligen auslösen (vgl. BGHZ 105, 52, 54 f.).Die Bauaufsichtsbehörde trifft auch gegenüber dem Bauwilligen die Amtspflicht, keinen rechtswidrigen Bauvorbescheid zu erteilen; die schuldhafte Verletzung dieser Pflicht kann Amtshaftungsansprüche des im Vertrauen auf den Vorbescheid Fehlinvestitionen tätigenden Bauwilligen auslösen (vgl. etwa BGHZ 105, 52, 54 f. zu einem die bauplanungsrechtlichen Fragen betreffenden Bauvorbescheid, einer sog. "Bebauungsgenehmigung").
- BGH, 17.05.1984 - III ZR 86/83
Amtspflichtverletzung durch Erteilung eines Bauvorbescheids für ein …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.10.2003 - 1 U 162/03
Wenn Bauvoranfrage und Bauvoranlagen eindeutig erkennen lassen, dass die Verwirklichung des Neubauvorhabens den Abriss vorhandener Bausubstanz voraussetzt, dann ist Gegenstand der Bauvoranfrage wie des Vorbescheids regelmäßig auch die Zulässigkeit des Abrisses (vgl. BGH NJW 1985, 1335 ff. [unter I der Entscheidungsgründe]); mit der Genehmigung des nur unter dieser Voraussetzung zu realisierenden Neubauvorhabens wird stillschweigend auch die Genehmigung des Abbruchs angekündigt (vgl. Hess. VGH HessVGRspr 1982, 1, 2).Wenn diese eindeutig erkennen lassen, dass die Verwirklichung des Neubauvorhabens den Abriss vorhandener Bausubstanz voraussetzt, dann ist Gegenstand der Bauvoranfrage wie des Vorbescheids regelmäßig auch die Zulässigkeit des Abrisses (vgl. BGH NJW 1985, 1335 ff. [unter I der Entscheidungsgründe]); mit der Genehmigung des nur unter dieser Voraussetzung zu realisierenden Neubauvorhabens wird stillschweigend auch die Genehmigung des Abbruchs angekündigt (vgl. Hess. VGH HessVGRspr 1982, 1, 2).
- BGH, 19.03.1992 - III ZR 117/90
Amtshaftung wegen Erteilung rechtswidriger Baugenehmigung
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.10.2003 - 1 U 162/03
Der Subsidiaritätsgrundsatz gilt zwar auch im Verhältnis zur Architektenhaftung (vgl. BGH NJW 1994, 2087 ff. [unter II 4 der Entscheidungsgründe]; NVwZ 1993, 602 f. [unter 1. der Gründe]; 1992, 911 ff. [unter 5 b) der Entscheidungsgründe]). - BGH, 05.05.1994 - III ZR 28/93
Drittbezogenheit von Amtspflichten der Baugenehmigungsbehörde wegen Erteilung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.10.2003 - 1 U 162/03
Der Subsidiaritätsgrundsatz gilt zwar auch im Verhältnis zur Architektenhaftung (vgl. BGH NJW 1994, 2087 ff. [unter II 4 der Entscheidungsgründe]; NVwZ 1993, 602 f. [unter 1. der Gründe]; 1992, 911 ff. [unter 5 b) der Entscheidungsgründe]). - BGH, 11.01.1955 - I ZR 106/53
Aufrechnung mit öffentlichrechtlicher Gegenforderung
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.10.2003 - 1 U 162/03
Nämliches gilt für die Aufrechnung; angesichts der Bestandskraft des Gewerbesteuerbescheids und der Unstreitigkeit der aufgerechneten Gewerbesteuerforderung ist es unschädlich, dass für diese an sich nicht der Zivilrechtsweg gegeben ist (vgl. BGHZ 16, 124, 128 f.). - BGH, 09.07.1992 - III ZR 119/91
Darlegungslast bei Geltendmachung eines Amtshaftungsanspruchs
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.10.2003 - 1 U 162/03
Der Subsidiaritätsgrundsatz gilt zwar auch im Verhältnis zur Architektenhaftung (vgl. BGH NJW 1994, 2087 ff. [unter II 4 der Entscheidungsgründe]; NVwZ 1993, 602 f. [unter 1. der Gründe]; 1992, 911 ff. [unter 5 b) der Entscheidungsgründe]). - OVG Berlin, 27.03.1986 - 2 S 145.85
Verwaltungsverfahrensrecht: In-Aussicht-Stellen der Zustimmung zu einem …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.10.2003 - 1 U 162/03
Die Unterscheidung zwischen Vorbescheid, in dem über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen bereits vorab entschieden, und Zusicherung, in der eine bestimmte Entscheidung nur angekündigt wird, gewinnt nur dann Bedeutung, wenn sich die Sachlage nach der behördlichen Erklärung in einer für die Erteilung der Genehmigung relevanten Weise ändert; ein Vorbescheid bindet die Behörde in diesem Falle, eine Zusicherung gemäß § 38 Abs. 3 HVwVfG nicht (vgl. OVG Berlin NVwZ 1986, 579 f.;… Finkelnburg/Ortloff, Öffentliches Baurecht, 4. Aufl. (1998), Band II, S. 141).