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OLG Hamburg, 06.11.2015 - 1 Ws 148/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Feststellung der Verhandlungsfähigkeit, Bronchonskopie
- Justiz Hamburg
Strafverfahren: Aufklärung des Verdachts einer offenen Tuberkulose beim Angeklagten durch Anordnung einer körperlichen Untersuchung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zwangsweise Aufklärung eines Tuberkuloseverdachts zur Prüfung der Verhandlungsfähigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 81a
Zwangsweise Aufklärung eines Tuberkuloseverdachts zur Prüfung der Verhandlungsfähigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Angeklagter mit offener Tuberkulose, oder: Zwangs-Bronchonskopie - geht das?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anordnung von Bronchoskopie wegen möglicher offener Tuberkulose beim Angeklagten verhältnismäßig
Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 06.11.2015 - 1 Ws 148/15
- OLG Hamburg, 20.11.2015 - 1 Ws 148/15
Papierfundstellen
- StV 2016, 419
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EGMR, 11.07.2006 - 54810/00
Einsatz von Brechmitteln; Selbstbelastungsfreiheit (Schutzbereich; faires …
Auszug aus OLG Hamburg, 06.11.2015 - 1 Ws 148/15
(2) Dauerhafte gesundheitliche Folgen durch den Eingriff stehen nicht zu besorgen (vgl. hierzu EGMR, Urteil v. 11. Juli 2006 - 54810/00 Jalloh/Deutschland, NJW 2006, 3117, 3120). - BVerfG, 22.09.1993 - 2 BvR 1732/93
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Voraussetzungen der Fortführung …
Auszug aus OLG Hamburg, 06.11.2015 - 1 Ws 148/15
Die hiermit verbundenen Eingriffe in seine prozessualen Befugnisse (vgl. zu - hier freilich sich nicht aufdrängenden - verfassungsrechtlichen Bedenken etwa BVerfG, Beschluss v. 22. September 1993 - 2 BvR 1732/93, BVerfGE 89, 120, 130) wären etwa in entsprechender Anwendung des § 247 Satz 4 StPO durch eine Bild-und Tonübertragung in das Zentralkrankenhaus zu begrenzen. - BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvR 253/68
Uranvorkommen
Auszug aus OLG Hamburg, 06.11.2015 - 1 Ws 148/15
Zulässig ist im Wege dieser Maßnahme auch die Aufklärung der Verhandlungsfähigkeit - hier verstanden als Sachaufklärung betreffend eine tatgerichtliche Durchsetzbarkeit der den Angeklagten treffenden Anwesenheitspflicht - des Angeklagten im Rahmen der Hauptverhandlung (vgl. nur BVerfG, Beschluss v. 5. April 1968 - 2 BvR 253/68, BVerfGE 27, 211, 219 sowie nur KK-StPO/Senge, 7. Aufl., § 81a Rn. 5 m.w.N.).