Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 13.07.2015 - 3 W 52/15   

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https://dejure.org/2015,46520
OLG Hamburg, 13.07.2015 - 3 W 52/15 (https://dejure.org/2015,46520)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.07.2015 - 3 W 52/15 (https://dejure.org/2015,46520)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. Juli 2015 - 3 W 52/15 (https://dejure.org/2015,46520)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Schlafwelt, www.schlafwelt.de

    Art 9 Abs 1 S 1 EGV 207/2009, Art 9 Abs 1 S 2 Buchst a EGV 207/2009, Art 9 Abs 2 Buchst d EGV 207/2009
    Gemeinschaftsmarkenschutz im Internet: Werbung mit einer fremden Marke als Schlüsselwort

  • webshoprecht.de

    Zum Gebrauch von Markenzeichen als Keywörter bei Google-Adwords

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Nutzung einer fremden Marke als Schlüsselwort für eine Werbeanzeige (Keyword-Advertising)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Marken als Keywort bei Google-Adwords

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Keine Aufklärungspflicht bei Nutzung fremder Marken als Keyword

  • Jurion (Kurzinformation)

    Markenrechtsverletzung beim Keyword-Advertising durch Internetnutzer

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zulässiges Keyword-Advertising bei Google AdWords

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nutzung fremder Marken bei Google AdWords grundsätzlich zulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 200
  • MMR 2016, 459
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 125/07

    Bananabay II

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.07.2015 - 3 W 52/15
    Das Landgericht hat zutreffend auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verwiesen, wonach in Fällen, in denen Internetnutzern anhand eines mit der Marke identischen oder verwechselbaren Schlüsselworts eine Anzeige eines Dritten angezeigt wird (Keyword-Advertising), eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke grundsätzlich ausgeschlossen ist, wenn die Anzeige in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält (BGH, GRUR 2013, 290, (Ls.) und Rn. 26 ff. - MOST-Pralinen; GRUR 2011, 828, Rn. 22 - 28 - Bananabay II).

    Dass ein in der Werbeanzeige angegebener Domain-Name auf eine andere betriebliche Herkunft hinweist (vgl. BGH, GRUR 2011, 828 Rn. 27 - Bananabay II), ist keine notwendige Bedingung, sondern nur ein zusätzlicher Grund für den Ausschluss einer Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion.

    Er hat daher keinen Anlass zu der Annahme, eine bei Eingabe einer Marke als Suchwort in der Anzeigenspalte erscheinende Adword-Anzeige weise allein auf das Angebot des Markeninhabers oder eines mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmens hin (BGH, GRUR 2011, 828 Rn. 28 - Bananabay II).

  • BGH, 13.12.2012 - I ZR 217/10

    MOST-Pralinen

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.07.2015 - 3 W 52/15
    (Anschluss BGH, GRUR 2013, 290 - MOST-Pralinen; Abgrenzung OLG Hamburg, 5. ZS, GRUR-RR 2015, 282).

    Das Landgericht hat zutreffend auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verwiesen, wonach in Fällen, in denen Internetnutzern anhand eines mit der Marke identischen oder verwechselbaren Schlüsselworts eine Anzeige eines Dritten angezeigt wird (Keyword-Advertising), eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke grundsätzlich ausgeschlossen ist, wenn die Anzeige in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält (BGH, GRUR 2013, 290, (Ls.) und Rn. 26 ff. - MOST-Pralinen; GRUR 2011, 828, Rn. 22 - 28 - Bananabay II).

  • EuGH, 22.09.2011 - C-323/09

    Interflora und Interflora British Unit - Marken - Werbung im Internet anhand von

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.07.2015 - 3 W 52/15
    Denn selbst dann, wenn man jene Angabe mit der Antragstellerin als bloß generisch betrachtete, könnte daraus nicht bereits der Schluss gezogen werden, dass die Anzeige mit Blick auf ihre auch ansonsten für das Angebot von Matratzen rein beschreibenden Inhaltsangaben hinsichtlich der Herkunft der Ware so vage gehalten ist, dass ein normal informierter und angemessen aufmerksamer Internetnutzer aufgrund des Werbelinks und der ihn begleitenden Werbebotschaft nicht oder nur schwer erkennen kann, ob der Werbende im Verhältnis zum Markeninhaber Dritter oder vielmehr mit ihm wirtschaftlich verbunden ist (EuGH, GRUR 2010, 445 Rn. 89 f. - Google France und Google; GRUR 2010, 451 Rn. 36 und 40 - BergSpechte/trekking.at Reisen; GRUR 2010, 641 Rn. 26 f. - Eis.de/BBY; GRUR 2010, 841 Rn. 35 und 53 - Portakabin/Primakabin; GRUR 2011, 1124 Rn. 45 - Interflora/M&S Interflora Inc.).
  • EuGH, 25.03.2010 - C-278/08

    BergSpechte - Marken - Internet - Werbung anhand von Schlüsselwörtern ("keyword

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.07.2015 - 3 W 52/15
    Denn selbst dann, wenn man jene Angabe mit der Antragstellerin als bloß generisch betrachtete, könnte daraus nicht bereits der Schluss gezogen werden, dass die Anzeige mit Blick auf ihre auch ansonsten für das Angebot von Matratzen rein beschreibenden Inhaltsangaben hinsichtlich der Herkunft der Ware so vage gehalten ist, dass ein normal informierter und angemessen aufmerksamer Internetnutzer aufgrund des Werbelinks und der ihn begleitenden Werbebotschaft nicht oder nur schwer erkennen kann, ob der Werbende im Verhältnis zum Markeninhaber Dritter oder vielmehr mit ihm wirtschaftlich verbunden ist (EuGH, GRUR 2010, 445 Rn. 89 f. - Google France und Google; GRUR 2010, 451 Rn. 36 und 40 - BergSpechte/trekking.at Reisen; GRUR 2010, 641 Rn. 26 f. - Eis.de/BBY; GRUR 2010, 841 Rn. 35 und 53 - Portakabin/Primakabin; GRUR 2011, 1124 Rn. 45 - Interflora/M&S Interflora Inc.).
  • EuGH, 23.03.2010 - C-236/08

    Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.07.2015 - 3 W 52/15
    Denn selbst dann, wenn man jene Angabe mit der Antragstellerin als bloß generisch betrachtete, könnte daraus nicht bereits der Schluss gezogen werden, dass die Anzeige mit Blick auf ihre auch ansonsten für das Angebot von Matratzen rein beschreibenden Inhaltsangaben hinsichtlich der Herkunft der Ware so vage gehalten ist, dass ein normal informierter und angemessen aufmerksamer Internetnutzer aufgrund des Werbelinks und der ihn begleitenden Werbebotschaft nicht oder nur schwer erkennen kann, ob der Werbende im Verhältnis zum Markeninhaber Dritter oder vielmehr mit ihm wirtschaftlich verbunden ist (EuGH, GRUR 2010, 445 Rn. 89 f. - Google France und Google; GRUR 2010, 451 Rn. 36 und 40 - BergSpechte/trekking.at Reisen; GRUR 2010, 641 Rn. 26 f. - Eis.de/BBY; GRUR 2010, 841 Rn. 35 und 53 - Portakabin/Primakabin; GRUR 2011, 1124 Rn. 45 - Interflora/M&S Interflora Inc.).
  • EuGH, 08.07.2010 - C-558/08

    Portakabin - Marken - Werbung im Internet anhand von Schlüsselwörtern ("keyword

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.07.2015 - 3 W 52/15
    Denn selbst dann, wenn man jene Angabe mit der Antragstellerin als bloß generisch betrachtete, könnte daraus nicht bereits der Schluss gezogen werden, dass die Anzeige mit Blick auf ihre auch ansonsten für das Angebot von Matratzen rein beschreibenden Inhaltsangaben hinsichtlich der Herkunft der Ware so vage gehalten ist, dass ein normal informierter und angemessen aufmerksamer Internetnutzer aufgrund des Werbelinks und der ihn begleitenden Werbebotschaft nicht oder nur schwer erkennen kann, ob der Werbende im Verhältnis zum Markeninhaber Dritter oder vielmehr mit ihm wirtschaftlich verbunden ist (EuGH, GRUR 2010, 445 Rn. 89 f. - Google France und Google; GRUR 2010, 451 Rn. 36 und 40 - BergSpechte/trekking.at Reisen; GRUR 2010, 641 Rn. 26 f. - Eis.de/BBY; GRUR 2010, 841 Rn. 35 und 53 - Portakabin/Primakabin; GRUR 2011, 1124 Rn. 45 - Interflora/M&S Interflora Inc.).
  • OLG Hamburg, 22.01.2015 - 5 U 271/11

    partnership - Markenrechtsverletzung und Wettbewerbsverstoß: Verwendung einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.07.2015 - 3 W 52/15
    (Anschluss BGH, GRUR 2013, 290 - MOST-Pralinen; Abgrenzung OLG Hamburg, 5. ZS, GRUR-RR 2015, 282).
  • EuGH, 26.03.2010 - C-91/09

    Eis.de - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Marken - Internet - Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.07.2015 - 3 W 52/15
    Denn selbst dann, wenn man jene Angabe mit der Antragstellerin als bloß generisch betrachtete, könnte daraus nicht bereits der Schluss gezogen werden, dass die Anzeige mit Blick auf ihre auch ansonsten für das Angebot von Matratzen rein beschreibenden Inhaltsangaben hinsichtlich der Herkunft der Ware so vage gehalten ist, dass ein normal informierter und angemessen aufmerksamer Internetnutzer aufgrund des Werbelinks und der ihn begleitenden Werbebotschaft nicht oder nur schwer erkennen kann, ob der Werbende im Verhältnis zum Markeninhaber Dritter oder vielmehr mit ihm wirtschaftlich verbunden ist (EuGH, GRUR 2010, 445 Rn. 89 f. - Google France und Google; GRUR 2010, 451 Rn. 36 und 40 - BergSpechte/trekking.at Reisen; GRUR 2010, 641 Rn. 26 f. - Eis.de/BBY; GRUR 2010, 841 Rn. 35 und 53 - Portakabin/Primakabin; GRUR 2011, 1124 Rn. 45 - Interflora/M&S Interflora Inc.).
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