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   OLG Hamburg, 15.04.2003 - 3 Vollz (Ws) 41/03   

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https://dejure.org/2003,11955
OLG Hamburg, 15.04.2003 - 3 Vollz (Ws) 41/03 (https://dejure.org/2003,11955)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.04.2003 - 3 Vollz (Ws) 41/03 (https://dejure.org/2003,11955)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. April 2003 - 3 Vollz (Ws) 41/03 (https://dejure.org/2003,11955)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines durch einen Vertreter gestellten Antrags auf gerichtliche Entscheidung; Verstoß des Vertreters durch sein Tätigwerden gegen das Rechtsberatungsgesetz

  • Judicialis

    StVollzG § 109

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 109

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 128 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61

    Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.04.2003 - 3 Vollz (Ws) 41/03
    Eine Pflicht zur Vorlage gemäß § 121 Abs. 1 Nr. 3 GVG besteht nicht, da das OLG Saarbrücken im Ergebnis mit seiner genannten Entscheidung von Entscheidungen des BGH (NJW 62, 2010; NJW 77, 431) abweicht.
  • BGH, 21.10.1976 - III ZR 75/75

    Unerlaubte Rechtsberatung durch Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.04.2003 - 3 Vollz (Ws) 41/03
    Eine Pflicht zur Vorlage gemäß § 121 Abs. 1 Nr. 3 GVG besteht nicht, da das OLG Saarbrücken im Ergebnis mit seiner genannten Entscheidung von Entscheidungen des BGH (NJW 62, 2010; NJW 77, 431) abweicht.
  • OLG Saarbrücken, 07.02.1994 - Vollz (Ws) 20/93

    Zulässigkeit einer Beschwerdeeinlegung durch eine nicht als Anwalt handelnde

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.04.2003 - 3 Vollz (Ws) 41/03
    Die dieser Rechtsprechung entgegenstehende Entscheidung des OLG Saarbrücken (NJW 94, 1423) überzeugt nicht, da sie den Schutzzweck des Rechtsberatungsgesetzes verkennt (vgl. OLG Hamburg a.a.O.).
  • OLG Hamburg, 22.11.1990 - 1 Ws 315/90
    Auszug aus OLG Hamburg, 15.04.2003 - 3 Vollz (Ws) 41/03
    Die dem angefochtenen Beschluss zugrundeliegende Auffassung, ein durch einen Vetreter gestellter Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 109 StVollzG sei unzulässig, wenn der Vertreter sich durch sein Tätigwerden eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz schuldig gemacht hat, entspricht der herrschenden und vom Senat geteilten obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Hamburg, Beschluss v. 22.11.90, Az.: 1 Ws 315/90; OLG Nürnberg, NStZ 02, 55).
  • OLG Nürnberg, 27.07.2001 - Ws 452/01

    Rechtsberatende Tätigkeit eines Strafgefangenen in Form einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.04.2003 - 3 Vollz (Ws) 41/03
    Die dem angefochtenen Beschluss zugrundeliegende Auffassung, ein durch einen Vetreter gestellter Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 109 StVollzG sei unzulässig, wenn der Vertreter sich durch sein Tätigwerden eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz schuldig gemacht hat, entspricht der herrschenden und vom Senat geteilten obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Hamburg, Beschluss v. 22.11.90, Az.: 1 Ws 315/90; OLG Nürnberg, NStZ 02, 55).
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