Rechtsprechung
OLG Hamburg, 15.04.2003 - 3 Vollz (Ws) 41/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,11955) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit eines durch einen Vertreter gestellten Antrags auf gerichtliche Entscheidung; Verstoß des Vertreters durch sein Tätigwerden gegen das Rechtsberatungsgesetz
- Judicialis
StVollzG § 109
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVollzG § 109
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 31.03.2003 - 613 Vollz 18/03
- OLG Hamburg, 15.04.2003 - 3 Vollz (Ws) 41/03
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2004, 128 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61
Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen
Auszug aus OLG Hamburg, 15.04.2003 - 3 Vollz (Ws) 41/03
Eine Pflicht zur Vorlage gemäß § 121 Abs. 1 Nr. 3 GVG besteht nicht, da das OLG Saarbrücken im Ergebnis mit seiner genannten Entscheidung von Entscheidungen des BGH (NJW 62, 2010; NJW 77, 431) abweicht. - BGH, 21.10.1976 - III ZR 75/75
Unerlaubte Rechtsberatung durch Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen …
Auszug aus OLG Hamburg, 15.04.2003 - 3 Vollz (Ws) 41/03
Eine Pflicht zur Vorlage gemäß § 121 Abs. 1 Nr. 3 GVG besteht nicht, da das OLG Saarbrücken im Ergebnis mit seiner genannten Entscheidung von Entscheidungen des BGH (NJW 62, 2010; NJW 77, 431) abweicht. - OLG Saarbrücken, 07.02.1994 - Vollz (Ws) 20/93
Zulässigkeit einer Beschwerdeeinlegung durch eine nicht als Anwalt handelnde …
Auszug aus OLG Hamburg, 15.04.2003 - 3 Vollz (Ws) 41/03
Die dieser Rechtsprechung entgegenstehende Entscheidung des OLG Saarbrücken (NJW 94, 1423) überzeugt nicht, da sie den Schutzzweck des Rechtsberatungsgesetzes verkennt (…vgl. OLG Hamburg a.a.O.). - OLG Hamburg, 22.11.1990 - 1 Ws 315/90
Auszug aus OLG Hamburg, 15.04.2003 - 3 Vollz (Ws) 41/03
Die dem angefochtenen Beschluss zugrundeliegende Auffassung, ein durch einen Vetreter gestellter Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 109 StVollzG sei unzulässig, wenn der Vertreter sich durch sein Tätigwerden eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz schuldig gemacht hat, entspricht der herrschenden und vom Senat geteilten obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Hamburg, Beschluss v. 22.11.90, Az.: 1 Ws 315/90; OLG Nürnberg, NStZ 02, 55). - OLG Nürnberg, 27.07.2001 - Ws 452/01
Rechtsberatende Tätigkeit eines Strafgefangenen in Form einer …
Auszug aus OLG Hamburg, 15.04.2003 - 3 Vollz (Ws) 41/03
Die dem angefochtenen Beschluss zugrundeliegende Auffassung, ein durch einen Vetreter gestellter Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 109 StVollzG sei unzulässig, wenn der Vertreter sich durch sein Tätigwerden eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz schuldig gemacht hat, entspricht der herrschenden und vom Senat geteilten obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Hamburg, Beschluss v. 22.11.90, Az.: 1 Ws 315/90; OLG Nürnberg, NStZ 02, 55).