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   OLG Hamburg, 21.12.2017 - 3 U 26/15   

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https://dejure.org/2017,52743
OLG Hamburg, 21.12.2017 - 3 U 26/15 (https://dejure.org/2017,52743)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.12.2017 - 3 U 26/15 (https://dejure.org/2017,52743)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2017 - 3 U 26/15 (https://dejure.org/2017,52743)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Gesundheitsmatte

    § 3 HeilMWerbG, § 3a UWG, § 8 Abs 3 Nr 2 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Bewerbung einer Gesundheitsmatte mit Erfahrungsberichten; Klagebefugnis einer Wettbewerbszentrale

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 03.11.2016 - I ZR 227/14

    Optiker-Qualität - Unlauterer Wettbewerb: Werbung für eine Brille mit der Angabe

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.12.2017 - 3 U 26/15
    Nur so lässt sich feststellen, dass es sich um eine Aussage handelt, die nicht nur eine zulässige Anpreisung ohne einen nachprüfbaren Tatsachenkern darstellt (vgl. BGH, GRUR 2017, 418, Rn. 22 - Optiker Qualität).

    Nur so lässt sich feststellen, dass es sich um eine Aussage handelt, die nicht nur eine zulässige Anpreisung ohne einen nachprüfbaren Tatsachenkern darstellt (vgl. BGH, GRUR 2017, 418, Rn. 22 - Optiker Qualität).

  • BGH, 23.01.1997 - I ZR 238/93

    Produkt-Interview - Getarnte Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.12.2017 - 3 U 26/15
    Mit der Vorlage einer Liste mit seinen namentlich benannten Mitgliedern schafft ein Wettbewerbsverband in dem verfahrensrechtlich gebotenen Maße die Voraussetzungen dafür festzustellen, welche Gewerbetreibenden und in welcher Zahl ihm angehören (vgl. BGH, GRUR 1997, 541, juris-Rn. 13 - Produkt-Interview; BGH, GRUR 1996, 217, juris Rn. 12 - Anonymisierte Mitgliederliste).

    Vor diesem Hintergrund hätte der Kläger seine Mitgliederliste bereits in erster Instanz einreichen müssen, damit festgestellt werden kann, welche Gewerbetreibenden in welcher Zahl ihm angehören (vgl. BGH, GRUR 1997, 541, juris-Rn. 13 - Produkt-Interview).

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 218/03

    Sammelmitgliedschaft V

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.12.2017 - 3 U 26/15
    Dabei ist auf Seiten des in Anspruch Genommenen auf den Branchenbereich abzustellen, dem die beanstandete Wettbewerbshandlung zuzurechnen ist (vgl. BGH, GRUR 2006, 778, Rn. 19 - Sammelmitgliedschaft IV; BGH, WRP 2007, 778, Rn. 17 - Sammelmitgliedschaft V).

    Denn diese Regelung gilt ausweislich ihres Wortlautes nur für den Einwand des Mangels der Prozessführungsbefugnis und nicht für die positive Feststellung von Tatsachen, die die Prozessführungsbefugnis erst begründen (vgl. BGH, NJW 2000, 738, juris Rn. 20; BGH; GRUR 2007, 610, Rn. 14 - Sammelmitgliedschaft).

  • LG Hamburg, 11.02.2015 - 408 HKO 175/13

    Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche: Anforderungen an die Darlegung der

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.12.2017 - 3 U 26/15
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11.02.2015, Az. 408 HKO 175/13, abgeändert und die Beklagte wird unter Androhung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu EUR 250.000,00 und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, von Ordnungshaft oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollziehen bei der Beklagten, an ihrem Geschäftsführer, verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr für die g. -Matte wie folgt zu werben.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg, Az. 408 HKO 175/13 abzuändern und die Beklagte unter Androhung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu EUR 250.000,00 und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, von Ordnungshaft oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollziehen bei der Beklagten an ihrem Geschäftsführer, zu verurteilen, es zu unterlassen,.

  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.12.2017 - 3 U 26/15
    Eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast gilt, wenn der Kläger darlegt und nachweist, dass jegliche tragfähige wissenschaftliche Grundlage für die Behauptung fehlt (vgl. BGH GRUR 2013, 649, Rn. 32 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; Senat, PharmaR 20111, 89, juris Rn. 63 - Thromboseprophylaxe der Extraklasse).
  • BGH, 12.10.1999 - VI ZR 19/99

    Begriff des triftigen Grundes nach § 211 Abs. 2 BGB

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.12.2017 - 3 U 26/15
    Eine Verjährung liegt trotz Untätigkeit der Parteien nicht vor, wenn wie vorliegend die Leitung des Verfahrens beim Gericht lag (vgl. BGH, NJW 2000, 132, juris Rn. 14; Ellenberger in: Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 76. Auflage 2017, § 204 Rn. 47).
  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 222/03

    dentalästhetika II

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.12.2017 - 3 U 26/15
    Denn eine irreführende Werbung ist nur dann Gegenstand des Streits, wenn der Kläger hinsichtlich einer bestimmten Werbeaussage vorträgt, dass die angesprochenen Verkehrskreise dieser Werbung eine Tatsachenbehauptung entnehmen, die mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmt (BGH, GRUR 2007, 161, Rn. 9 - Dentalästhetika II).
  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04

    Krankenhauswerbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.12.2017 - 3 U 26/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Begriff der Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art im Sinne des § 8 III Nr. 2 UWG (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG a.F.) weit auszulegen (vgl. BGH, GRUR 2007, 809, Rn. 14 - Krankenhauswerbung).
  • BGH, 04.05.2004 - XI ZR 40/03

    Überprüfung der Parteifähigkeit im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.12.2017 - 3 U 26/15
    Zwar greift zu Gunsten des Klägers nicht die Regelung des § 56 I ZPO ein, nach der ein Mangel der Prozessführungsbefugnis von Amts wegen zu berücksichtigen ist und eine Zurückweisung neuen Tatsachenvortrags ausgeschlossen ist (vgl. BGH, NJW 2004, 2523, juris Rn. 16; BGH NJW-RR 2005, 23, juris Rn. 17; Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 30. Auflage 2016, § 56 Rn. 2).
  • BGH, 10.11.1999 - VIII ZR 78/98

    Gewillkürte Prozeßstandschaft - Von Amts wegen - Prozeßvoraussetzung -

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.12.2017 - 3 U 26/15
    Denn diese Regelung gilt ausweislich ihres Wortlautes nur für den Einwand des Mangels der Prozessführungsbefugnis und nicht für die positive Feststellung von Tatsachen, die die Prozessführungsbefugnis erst begründen (vgl. BGH, NJW 2000, 738, juris Rn. 20; BGH; GRUR 2007, 610, Rn. 14 - Sammelmitgliedschaft).
  • BGH, 08.11.2007 - I ZR 60/05

    Nachlass bei der Selbstbeteiligung

  • BGH, 16.03.2006 - I ZR 103/03

    Sammelmitgliedschaft IV

  • BGH, 19.02.2004 - III ZR 147/03

    Darlegungs- und Beweislast bei Vereinbarung eines Auftragsverhältnisses

  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 287/97

    Fachverband

  • BGH, 04.05.2004 - XI ZR 41/03

    Haftung der Muttergesellschaft einer Anlagevermittlerin für in Anspruch

  • BGH, 14.12.2000 - I ZR 181/99

    Metro V; Überprüfung der Toleranzgrenze für betriebsfremde Warenumsätze

  • OLG Schleswig, 03.08.2023 - 6 U 64/22

    Ergänzungsfuttermittel, Hundefutterergänzungsmittel - Wettbewerbsrechtlicher

    Enthalten sie - wie hier - Tatsachenbehauptungen, so erhöhen sie sogar die Glaubhaftigkeit der eigenen Aussagen des Werbenden, weil sie den Anschein der Objektivität erwecken (OLG Hamburg, U. v. 21.12.2017 - 3 U 26/15 -, Ls. 1 und Rn. 87 bei juris; OLG Köln, U. v. 01.04.2016 - 6 U 108/15, Rn. 33 bei juris; KBF/Bornkamm/Feddersen, § 5 Rn. 1.165; TPL/Toussaint, UWG , 3. Aufl. 2020, § 5 Rnrn.
  • KG, 21.12.2018 - 5 U 138/17

    goFit Gesundheitsmatte - Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage eines

    Heute kann ich wieder normal trainieren." wie in Anlage K 3 zur Klageschrift wiedergegeben entnimmt der angesprochene Verkehr - wie vom Kläger in der Klageschrift dargelegt -, dass die Benutzung der Matte dazu führt, dass erhebliche arthrosebedingte Kniebeschwerden so durchschlagend reduziert werden, dass diese auch nach Leichtathletiktraining ausbleiben (vgl. auch OLG Hamburg WRP 2018, 484).
  • OLG Schleswig, 06.07.2023 - 6 U 64/22

    Unterlassung der Bewerbung des Ergänzungsfuttermittels für Hunde mit

    Enthalten sie - wie hier - Tatsachenbehauptungen, so erhöhen sie sogar die Glaubhaftigkeit der eigenen Aussagen des Werbenden, weil sie den Anschein der Objektivität erwecken (OLG Hamburg, U. v. 21.12.2017 - 3 U 26/15 -, Ls. 1 und Rn. 87 bei juris; OLG Köln, U. v. 01.04.2016 - 6 U 108/15, Rn. 33 bei juris; KBF/Bornkamm/Feddersen, § 5 Rn. 1.165; TPL/Toussaint, UWG , 3. Aufl. 2020, § 5 Rnrn.
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