Rechtsprechung
OLG Hamburg, 29.02.2012 - 13 U 152/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über Provisionszahlung; fehlerhafte Beratung bei Zusage der Vollvermietung des Anlageobjekts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 03.07.2009 - 302 O 359/06
- LG Hamburg, 25.08.2009 - 302 O 359/06
- OLG Hamburg, 29.02.2012 - 13 U 152/09
- BGH, 03.06.2014 - XI ZR 147/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93
Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren
Auszug aus OLG Hamburg, 29.02.2012 - 13 U 152/09
Ein Beratungsvertrag kommt bereits dann zustande, wenn ein Anlageberater an einen Kunden herantritt, um diesen über die Anlage eines Geldbetrages zu beraten und es in der Folge dann tatsächlich zu einem Beratungsgespräch kommt, sofern eine konkrete Anlageentscheidung Gegenstand des Gesprächs ist und der Berater den Kunden bei der Entscheidung unterstützt (BGHZ 123, 126, Rnrn. 11, 12 - zitiert nach juris). - BGH, 13.07.2004 - XI ZR 178/03
Begriff des Börsentermingeschäfts; Hinweispflichten von Direkt-Brokern beim …
Auszug aus OLG Hamburg, 29.02.2012 - 13 U 152/09
Der Kläger hat gerade nicht angegeben, er wisse nicht, was er bei gehöriger Aufklärung getan haben würde (vgl. BGHZ 160, 58, 66). - BGH, 29.06.2010 - XI ZR 308/09
Kreditinstitute haben Pflicht zur Aufklärung über sogenannte Rückvergütungen …
Auszug aus OLG Hamburg, 29.02.2012 - 13 U 152/09
Nach der Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat anschließt, musste einem Anlageberater schon seit Beginn der 90er-Jahre die Verpflichtung zur Offenbarung eines erheblichen Provisionsinteresses bekannt sein; der Senat folgt insoweit der gefestigten Rechtsprechung des BGH (seit BGH XI ZR 308/09, Ziff. 7, 10 - zitiert nach juris), hiernach kommt insoweit auch ein unvermeidbarer Rechtsirrtum des Zeugen nicht in Betracht.
- BGH, 22.09.2008 - II ZR 257/07
Zum Vertragswiderruf wegen Überrumpelung in einer Haustürsituation
Auszug aus OLG Hamburg, 29.02.2012 - 13 U 152/09
Der insoweit erforderliche (vgl. BGH NJW 2009, 431) Antrag auf Zurückverweisung ist seitens der Beklagten (hilfsweise) mit Schriftsatz vom 10.02.2012 gestellt worden. - OLG Hamburg, 12.10.2007 - 10 U 95/06
Auszug aus OLG Hamburg, 29.02.2012 - 13 U 152/09
Der Senat schließt sich - worauf die Parteien mit Verfügung vom 06.10.2010 hingewiesen wurden - insoweit der Rechtsprechung des 10. Senats des HansOLG an (10 U 95/06, Rnrn. 24 - 26, zitiert nach juris); insoweit ist gerichtsbekannt, dass die ÖRA Ende 2004 von einer Antragsflut überschwemmt wurde und auch Nachfragen des Antragstellers im Hinblick auf die Einzahlung des Kostenvorschusses die Zustellung des Güteantrages nicht beschleunigt haben würden. - BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05
Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus …
Auszug aus OLG Hamburg, 29.02.2012 - 13 U 152/09
Die Grundsätze der Entscheidung BGHZ 170, 226 sind auf den vorliegenden Sachverhalt zu übertragen: Der Kläger konnte auf Grund des mit der Beklagten geschlossenen Beratungsvertrages erwarten, dass die Beratung in seinem Interesse erfolgen würde.