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   OLG Hamm, 02.12.2004 - 22 U 104/04   

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https://dejure.org/2004,19232
OLG Hamm, 02.12.2004 - 22 U 104/04 (https://dejure.org/2004,19232)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.12.2004 - 22 U 104/04 (https://dejure.org/2004,19232)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Dezember 2004 - 22 U 104/04 (https://dejure.org/2004,19232)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sittenwidrige Überhöhung des Kaufpreises einer Eigentumswohnung; Voraussetzungen eines Beratungsvertrages beim Vertrieb von Immobilien; Umfang und Inhalt der Beratungspflicht des Verkäufers beim Kauf von Immobilien; Nachhaltiger Absturz einer Eigentumgswohnung in die ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.10.2003 - V ZR 423/02

    Voraussetzungen eines zu einem Kaufvertrag hinzutretenden Beratungsvertrages;

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2004 - 22 U 104/04
    a) Nach der Rechtsprechung kann zwischen Verkäufer und Käufer ein Beratungsvertrag zustande kommen, wenn der Verkäufer im Zuge eingehender Vertragsverhandlungen dem Käufer, insbesondere auf Befragen, einen ausdrücklichen Rat erteilt; gleiches gilt, wenn der Verkäufer dem Käufer als Ergebnis der Verhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, dass der Herbeiführung des Geschäftsabschlusses dienen soll (BGH, Urteil vom 31.10.2003 - V ZR 423/02).

    Die an den Kauf durch den Beitritt der Käufer zum Mietpool anschließenden Dauerschuldverhältnisse mit einem umfassend sowohl hinsichtlich des Gemeinschafts- als auch des Sondereigentums beauftragten Verwalter und die damit einhergehende Lenkung der wirtschaftlichen Entwicklung des Wohnungseigentums sind Gegenstand des Vertriebskonzepts der Beklagten und der von ihr geschuldeten Beratung (vgl. BGH NJW 2004, 64, 65).

    b) Die weitere Voraussetzung für eine Haftung, nämlich die Kundgabe des Willens des Vertriebsbeauftragten, die Beratung für den Verkäufer übernehmen und durchführen zu wollen (BGH NJW 2004, 64), liegt ebenfalls vor.

  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2004 - 22 U 104/04
    Im Regelfall muss der Verkäufer auch den Käufer nicht auf ein für diesen ungünstiges Geschäft hinweisen, sondern darf davon ausgehen, dass sich sein künftiger Vertragspartner selbst über Art und Umfang seiner Vertragspflichten im eigenen Interesse Klarheit verschafft (so ausdrücklich BGH, Urt. v. 14.03.2003, V ZR 308/02 - NZM 2003, 405, 406).
  • BGH, 08.11.1991 - V ZR 260/90

    Grobes Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung; Zurechnung des Wissens

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2004 - 22 U 104/04
    Unter Berücksichtigung des Kaufpreises von 96.180,00 DM läge dieser zwar 77 % über dem behaupteten Verkehrswert der Eigentumswohnung und damit nahezu in dem Bereich von 80%, bei dem im Einzelfall Sittenwidrigkeit in Betracht kommen kann (BGH NJW 1995, 2635; BGH NJW 1992, 899; BGH NJW-RR 1991, 589).
  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03

    Übernahme und Verletzung von Beratungspflichten durch den Verkäufer

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2004 - 22 U 104/04
    Erforderlich ist vielmehr ein Vergleich der Auswirkungen beider Finanzierungsarten (vgl. BGH, Urt. v. 15.10.2004, Az.: V ZR 223/03).
  • BGH, 23.06.1995 - V ZR 265/93

    Verbot der Verfallabrede mit dinglich nicht gesicherten Gläubigern

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2004 - 22 U 104/04
    Unter Berücksichtigung des Kaufpreises von 96.180,00 DM läge dieser zwar 77 % über dem behaupteten Verkehrswert der Eigentumswohnung und damit nahezu in dem Bereich von 80%, bei dem im Einzelfall Sittenwidrigkeit in Betracht kommen kann (BGH NJW 1995, 2635; BGH NJW 1992, 899; BGH NJW-RR 1991, 589).
  • BGH, 18.01.1991 - V ZR 171/89

    Sittenwidrigkeit - Grundstückskauf - Auffälliges Mißverhältnis

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2004 - 22 U 104/04
    Unter Berücksichtigung des Kaufpreises von 96.180,00 DM läge dieser zwar 77 % über dem behaupteten Verkehrswert der Eigentumswohnung und damit nahezu in dem Bereich von 80%, bei dem im Einzelfall Sittenwidrigkeit in Betracht kommen kann (BGH NJW 1995, 2635; BGH NJW 1992, 899; BGH NJW-RR 1991, 589).
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