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   OLG Hamm, 02.12.2004 - 4 U 148/04   

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https://dejure.org/2004,20608
OLG Hamm, 02.12.2004 - 4 U 148/04 (https://dejure.org/2004,20608)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.12.2004 - 4 U 148/04 (https://dejure.org/2004,20608)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Dezember 2004 - 4 U 148/04 (https://dejure.org/2004,20608)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs; Irreführende Angaben in einer Werbung für die Neueröffnung einer Elektroabteilung; Voraussetzungen für die Einordnung einer Werbeaussage als irreführend; Erwartung des Verbrauchers von Angeboten mit ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.06.1980 - I ZR 97/78

    Lübecker Marzipan

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2004 - 4 U 148/04
    Das gilt auch umso mehr, als für die Relevanz genügt, dass die falsche Angabe für die wirtschaftliche Entschließung eines nicht unerheblichen Teils der angesprochenen Verkehrskreise Bedeutung hat (BGH GRUR 1981, 71, 73 - Lübecker Marzipan).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2004 - 4 U 148/04
    Es muss nämlich auch angesichts des neuen Verbraucherleitbildes gewährleistet sein, dass das Irreführungsverbot seine ureigenste Aufgabe erfüllen kann, nämlich den Einsatz der Unwahrheit in der Werbung zu verhindern (BGH GRUR 2002, 715, 716 -Scanner-Werbung).
  • BGH, 17.06.1999 - I ZR 149/97

    Last-Minute-Reise

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2004 - 4 U 148/04
    Eine Täuschung allein ist noch keine Irreführung im Sinne des § 5 UWG (vgl. BGH GRUR 2000, 239, 241 - Last-Minute Reise).
  • BGH, 30.10.1997 - I ZR 127/95

    D-Netz-Handtelefon - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2004 - 4 U 148/04
    Für die Eignung zur Irreführung ist letztlich entscheidend, welchen Inhalt die angesprochenen Verkehrskreise einer solchen Angabe unter Berücksichtigung aller Bestandteile der Werbung entnehmen und ob dieser -wie hiermit der Wirklichkeit nicht übereinstimmt (BGH GRUR 1998, 949, 950 -D-Netz-Handtelefon).
  • OLG Koblenz, 25.02.1988 - 6 U 1830/87

    Werblicher Hinweis auf eine "Eröffnung"; Unterscheidung zwischen "Neueröffnung"

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.2004 - 4 U 148/04
    Eine Neueröffnung ist sprachlich eindeutig keine Wiedereröffnung und eine Wiedereröffnung rechtfertigt auch nicht die Erwartung besonders günstiger Einführungspreise (OLG Koblenz GRUR 1988, 555; Baumbach /Hefermehl /Bornkamm, a.a.O., § 5 Rdn. 7.113: Harte/Henning/Weidert, UWG, § 5 Rdn. 510).
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