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   OLG Hamm, 04.02.1998 - 33 U 69/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,15172
OLG Hamm, 04.02.1998 - 33 U 69/97 (https://dejure.org/1998,15172)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.02.1998 - 33 U 69/97 (https://dejure.org/1998,15172)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Februar 1998 - 33 U 69/97 (https://dejure.org/1998,15172)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche eines Sachversicherers aus übergegangenem Recht wegen eines Explosionsschadens im Rahmen der Befüllung eines Flüssiggastanks; Funktionsuntüchtiges Ventil an einem vermieteten Flüssiggastank; Beweissituation bei alleiniger Zuordnung des Schadens zum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 707
  • NZM 1998, 587
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.12.1970 - VIII ZR 149/69

    Vermietung eines Lagerraumes - Beschädigung von eingelagerten Tapeten auf Grund

    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.1998 - 33 U 69/97
    Die Haftung aus § 538 Abs. 1 BGB erstreckt sich auch auf Mangelfolgeschäden (vgl. BGH NJW 1971, 424 [BGH 09.12.1970 - VIII ZR 149/69] ; BGH NJW-RR 1991, 970 [BGH 05.12.1990 - VIII ZR 331/89] ).
  • BGH, 16.05.1980 - V ZR 91/79

    Verzug der Verpflichtung zur Löschung einer Auflassungsvormerkung;

    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.1998 - 33 U 69/97
    Bei - wie hier - mehreren möglichen Ursachen in ihrem Verantwortungsbereich muß sie diesen Entlastungsbeweis für sämtliche Ursachen erbringen (vgl. BGH NJW 80, 2187).
  • BGH, 05.12.1990 - VIII ZR 331/89

    Schadensersatz - Mitverschulden - Garantiehaftung - Miete einer Autohebebühne

    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.1998 - 33 U 69/97
    Die Haftung aus § 538 Abs. 1 BGB erstreckt sich auch auf Mangelfolgeschäden (vgl. BGH NJW 1971, 424 [BGH 09.12.1970 - VIII ZR 149/69] ; BGH NJW-RR 1991, 970 [BGH 05.12.1990 - VIII ZR 331/89] ).
  • BGH, 29.01.1974 - VI ZR 53/71

    Anscheinsbeweis - Sicherungspflichten - Enger Zusammenhang - Versäumnis

    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.1998 - 33 U 69/97
    Für die Verletzung dieser Verpflichtung spreche der Beweis des ersten Anscheins, Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. Versicherungsrecht 1974, 750, 751; Versicherungsrecht 1963, 142; Versicherungsrecht 1980, 532; Versicherungsrecht 1965, 462) spreche bei Bränden, die in einem engen zeitlichem oder örtlichem Zusammenhang mit Schweißarbeiten entstünden, zugunsten des Geschädigten ein Anscheinsbeweis dafür, daß der Brand gerade durch diese Arbeiten verursacht worden sei.
  • BGH, 28.02.1980 - VI ZR 104/79

    Anscheinsbeweis - Ursächlichkeit - Pflichtverletzung - Brandverhütungspflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.1998 - 33 U 69/97
    Für die Verletzung dieser Verpflichtung spreche der Beweis des ersten Anscheins, Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. Versicherungsrecht 1974, 750, 751; Versicherungsrecht 1963, 142; Versicherungsrecht 1980, 532; Versicherungsrecht 1965, 462) spreche bei Bränden, die in einem engen zeitlichem oder örtlichem Zusammenhang mit Schweißarbeiten entstünden, zugunsten des Geschädigten ein Anscheinsbeweis dafür, daß der Brand gerade durch diese Arbeiten verursacht worden sei.
  • BGH, 25.10.1962 - VII ZR 166/61
    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.1998 - 33 U 69/97
    Für die Verletzung dieser Verpflichtung spreche der Beweis des ersten Anscheins, Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. Versicherungsrecht 1974, 750, 751; Versicherungsrecht 1963, 142; Versicherungsrecht 1980, 532; Versicherungsrecht 1965, 462) spreche bei Bränden, die in einem engen zeitlichem oder örtlichem Zusammenhang mit Schweißarbeiten entstünden, zugunsten des Geschädigten ein Anscheinsbeweis dafür, daß der Brand gerade durch diese Arbeiten verursacht worden sei.
  • OLG Hamm, 14.06.1999 - 13 U 11/99

    Vom Sachversicherer bei der Feststellung des Schadens seines VN und im

    Die Kosten des Berufungsverfahrens 33 U 69/97 OLG Hamm trägt die Beklagte zu 1).

    Wegen des Sachverhalts im einzelnen und der in erster Instanz gestellten Anträge wird auf den Tatbestand des angefochtenen Schluß- und Endurteil sowie auf das Teil- und Grundurteil vom 27.05.1997 sowie auf das Berufungsurteil vom 04.02.1998 (33 U 69/97 OLG Hamm) verwiesen.

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