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   OLG Hamm, 04.12.1979 - 4 U 244/79   

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https://dejure.org/1979,1521
OLG Hamm, 04.12.1979 - 4 U 244/79 (https://dejure.org/1979,1521)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.12.1979 - 4 U 244/79 (https://dejure.org/1979,1521)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Dezember 1979 - 4 U 244/79 (https://dejure.org/1979,1521)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Leasinggebers auf Zahlung von Leasingraten; Bestehen eines Widerrufsrechts aufgrund eines verdeckten Abzahlungsgeschäfts; Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Finanzierungs-Leasing-Vertrages

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG § 11 Nr. 8; AGBG § 10

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 636
  • DB 1980, 393
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.04.1978 - VIII ZR 49/77

    Leasingvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.1979 - 4 U 244/79
    Mit dieser Auffassung befindet sich das Landgericht im Einklang mit der - auch von dem erkennenden Senat geteilten - Auffassung des BGH zur Frage der Anwendung des AbzG auf Leasingverträge (zuletzt BGH, NJW 1978, 1432), dessen Grundsätze es zutreffend auf den vorliegenden Fall anwendet.

    Gegenüber der gesetzlichen Regelung des Mietrechts ist jedoch das Finanzierungs-Leasing durch das typische Dreiecksverhältnis zwischen Hersteller, Vermieter und dem zumeist vom Hersteller angeworbenen Mieter, die Beschränkung des Vermieters in wirtschaftlicher Hinsicht auf die bloße Finanzierung der Gebrauchsnutzung durch den Vermieter und die typischerweise damit verbundene Abwälzung der Sach- und Preisgefahr von dem Vermieter auf den Mieter nach kauf rechtlichem Vorbild gekennzeichnet (BGH, NJW 1978, 1432).

    Eine solche Kumulierung von Kündigung - mit Rücknahme des Leasinggegenstandes - und Anspruch auf Erfüllungsinteresse für die Zukunft ist mit den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung des Mietrechts, die insoweit auch für den Finanzierungs-Leasing-Vertrag zutreffen, nicht zu vereinbaren (vgl. BGH, NJW 1978, 1432).

  • BGH, 23.02.1977 - VIII ZR 124/75

    Computer für Ingenieurbüro - Leasing, Abzahlungsgesetz, Umgehungsgeschäft,

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.1979 - 4 U 244/79
    Finanzierungs-Leasing-Verträge werden von der Rechtsprechung heute grundsätzlich als Mietverträge eingeordnet (vgl. BGH, NJW 1977, 195 und NJW 1977, 848).

    Offen gelassen ist die Frage vom BGH in seiner Entscheidung NJW 1977, 848, der ein Fall aus der Zeit vor Erlaß des AGBG zugrunde liegt.

    Vor Erlaß des AGBG ist ein solcher Gewährleistungsausschluß infolge der typischen Vertragsgestaltung bei Leasing-Verträgen nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1977, 848) für wirksam angesehen worden, wenn dem Leasing-Nehmer als Ausgleich sämtliche Gewährleistungsrechte des Leasing-Gebers gegenüber dem Lieferanten abgetreten werden.

  • BGH, 22.05.1968 - VIII ZR 69/66

    Geltendmachung einer Vereinbarung der Parteien eines Mietvertrages; Von Mieter

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.1979 - 4 U 244/79
    Auch die Vereinbarung einer Verfallklausel kann dem Versprechen einer Vertragsstrafe gleichzusetzen sein (BGH, NJW 1960, 1568; NJW 1968, 1625; NJW 1972, 1893).
  • BGH, 29.06.1972 - II ZR 101/70

    Verwirkung einer Vertragsstrafe - Anspruch auf Unterlassen - Gegenstand einer

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.1979 - 4 U 244/79
    Auch die Vereinbarung einer Verfallklausel kann dem Versprechen einer Vertragsstrafe gleichzusetzen sein (BGH, NJW 1960, 1568; NJW 1968, 1625; NJW 1972, 1893).
  • BGH, 27.06.1960 - VII ZR 101/59
    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.1979 - 4 U 244/79
    Auch die Vereinbarung einer Verfallklausel kann dem Versprechen einer Vertragsstrafe gleichzusetzen sein (BGH, NJW 1960, 1568; NJW 1968, 1625; NJW 1972, 1893).
  • BGH, 08.10.1975 - VIII ZR 81/74

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Mietvertrages - Anforderungen an ein

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.1979 - 4 U 244/79
    Finanzierungs-Leasing-Verträge werden von der Rechtsprechung heute grundsätzlich als Mietverträge eingeordnet (vgl. BGH, NJW 1977, 195 und NJW 1977, 848).
  • BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 65/84

    Anwendbarkeit des § 11 Nr. 10a AGBG auf Finanzierungsleasingverträge

    1979, S. 102; Graba in: Schlosser/Coester-Waltjen/Graba, AGBG § 9 Rdn. 98, der offenläßt, ob die Klausel nach § 11 Nr. 10 a oder § 9 AGBG unwirksam ist) oder doch jedenfalls dann angenommen wird, wenn im Leasingvertrag dem Leasingnehmer - was im vorliegenden Fall nicht zuträfe - ein Recht auf Erwerb der Sache eingeräumt ist (Hadding, Gutachten zum 53. DJT S. 325; Blomeyer NWJ 1978, 973, 975), will ein anderer Teil der Literatur und der Instanzgerichte - mit im einzelnen freilich unterschiedlicher Begründung - § 11 Nr. 10 a AGBG für Leasingverträge nicht eingreifen lassen (OLG Hamm WM 1980, 474, 477 = OLGZ 1980, 364, 371; BB 1983, 337; OLG Hamburg MDR 1981, 934, 935 [OLG Hamburg 29.05.1981 - 1 U 136/80]; LG Hannover Betrieb 1981, 1664; Brandner in: Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Kommentar 4. Aufl. Anh. §§ 9-11 Rdn. 463; Coester-Waltjen in: Schlosser/Coester-Waltjen/Graba aaO § 11 Nr. 10 Rdn. 25, 26; dies.
  • BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 452/90

    EDV-Anlagen-Leasing - Konkurs - Betriebsübergang; Erwerb verleaster

    Die Leasingraten sind so bemessen, daß nach Ablauf der Grundmietzeit die dem Leasinggeber entstandenen Anschaffungskosten voll abgedeckt sind und daneben dem Leasinggeber eine Verzinsung sowie ein Gewinnzuschlag verbleibt (vgl. dazu nur OLG Hamm Urteil vom 4. Dezember 1979 - 4 U 244/79 - WM 1980, 474, 476; Graf von Westphalen, Der Leasingvertrag, 3. Aufl. 1987, Rz 26; Lwowski, ZIP 1983, 900, 901; Uhlenbruck/Sinz, WM 1989, 1113 f.).
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