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   OLG Hamm, 05.02.2009 - I-2 U 98/08   

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https://dejure.org/2009,24475
OLG Hamm, 05.02.2009 - I-2 U 98/08 (https://dejure.org/2009,24475)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.02.2009 - I-2 U 98/08 (https://dejure.org/2009,24475)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - I-2 U 98/08 (https://dejure.org/2009,24475)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1
    Zulässigkeit der Aufrechnung in der Insolvenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.07.2006 - IX ZR 152/04

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Konzern

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2009 - 2 U 98/08
    Die von dem Bundesgerichtshof aufgestellten Grundsätze (NZI 2006, 639 ff.) seien auf den vorliegenden Fall übertragbar.

    Der Bundesgerichtshof (NZI 2006, 639 - 641) hat zwar entschieden, dass eine nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgegebene und auf eine Konzernverrechnungsklausel gestützte Aufrechnungserklärung mit Gegenforderungen anderer Konzerngesellschaften unwirksam ist, da die Aufrechnungslage bei einer auf eine Konzernverrechnungsklausel gestützten Aufrechnung erst mit der Aufrechnungserklärung entsteht und damit nach dem maßgeblichen Zeitpunkt des § 94 Insolvenzordnung.

  • BGH, 18.06.1991 - XI ZR 159/90

    Voraussetzungen einer stillschweigenden Kontokorrentabrede

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2009 - 2 U 98/08
    Es ist auch eine stillschweigende Kontokorrentabrede möglich, insbesondere kann eine solche in der regelmäßigen Übersendung der Abschlüsse zur Anerkennung und in der Anerkennung liegen (BGH NJW-RR 1991, 1251 - 1252).

    Daraus ist der Schluss zu ziehen, dass die Insolvenzschuldnerin die jeweiligen Angebote der Beklagten auf Feststellung des Saldos angenommen hat, so dass entsprechende Saldenanerkenntnisse vorliegen (vgl. BGH NJW-RR 1991, 1251 - 1252).

  • BGH, 01.02.2007 - III ZR 159/06

    Berechnung von Fristen

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2009 - 2 U 98/08
    Schließlich kann unentschieden bleiben, ob eine Leistungsbestimmung der Fa. J gem. § 271 Abs. 2 BGB darin zu erblicken ist, dass die Rechnungen jeweils den Zusatz "Bankeinzug ohne Skonto ! 60 Tage !" bzw. "Bankeinzug ohne Skonto ! 30 Tage !" enthalten (vgl. dazu BGHZ 171, 33 - 38) und somit Fälligkeit 30 bzw. 60 Tage nach Rechnungsdatum eingetreten wäre.
  • BGH, 29.06.2004 - IX ZR 195/03

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Insolvenz-Eröffnungsverfahren; Anfechtbarkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2009 - 2 U 98/08
    Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem das Gegenseitigkeitsverhältnis begründet worden ist (vgl. BGH NJW 2004, 3118).
  • BGH, 23.06.2005 - IX ZR 139/04

    Aufrechung von anwaltlichen Vergütungsanprüchen gegen den Anspruch auf Auskehrung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2009 - 2 U 98/08
    Dem Einwand des Klägers, es habe sich bei der vorliegenden Vertragskonstellation entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NZI 2005, 681) um ein Treuhandverhältnis gehandelt, so dass die Aufrechnung ausgeschlossen sei, da die Beklagte Fremdgeld für die Insolvenzschuldnerin verwaltet habe, folgt der Senat nicht.
  • BGH, 09.02.2006 - IX ZR 121/03

    Anfechtbarkeit einer Aufrechnungslage

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2009 - 2 U 98/08
    des Factoring-Vertrages mit der Fa. J vom 25.09./08.10.2003 zu einer inkongruenten Deckung, da die Beklagte aus dem zuerst zwischen ihr und der Insolvenzschuldnerin entstandenen Rechtsverhältnis keinen Anspruch auf Erfüllung der Gegenforderung durch Aufrechnung hatte (vgl. BGH ZIP 2006, S. 818 - 820).
  • BGH, 30.10.1985 - VIII ZR 251/84

    Formularmäßige Vereinbarung der Fälligkeit der Restschuld bei unverschuldetem

    Auszug aus OLG Hamm, 05.02.2009 - 2 U 98/08
    Ob die dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30.10.1985 (BGHZ 96, 182 - 198) zugrunde liegende Klausel mit der vorliegenden Klausel vergleichbar ist und diese somit wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 BGB unwirksam ist, kann dahinstehen.
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