Rechtsprechung
OLG Hamm, 06.04.2001 - I-9 U 193/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung durch Fallen eines Baumes auf ein Fahrzeug
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 12.09.2000 - 1 O 395/98
- OLG Hamm, 06.04.2001 - I-9 U 193/00
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Köln, 28.01.1993 - 7 U 136/92
Verkehrssicherungspflicht Verdachtsmoment Sichtkontrolle
Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2001 - 9 U 193/00
Hierzu reicht im Regelfall eine in angemessenen regelmäßigen Abständen vorgenommene äußere Sichtprüfung hinsichtlich der Standfestigkeit und Gesundheit des Baumes sowie äußerlich erkennbarer, von dem Baum ausgehender Gefahren aus (ständige Rechtsprechung: BGH, VersR 1965, 475; Senat, Urteil vom 04.09.1998, Az. 9 U 130/98; NZV 1998, 228; OLG Düsseldorf, VersR 1992, 467; OLG Köln, DAR 1993, 351).Gewisse Gefahren, die nicht durch menschliches Handeln oder Unterlassen entstehen, sondern auf Begebenheiten der Natur beruhen, muß ein Straßennutzer als unvermeidbar und daher als eigenes Risiko hinnehmen (Senat, Urteil vom 04.09.1998, Az. 9 U 130/98; OLG Köln, DAR 1993, 351).
- OLG Hamm, 04.09.1998 - 9 U 130/98
Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2001 - 9 U 193/00
Hierzu reicht im Regelfall eine in angemessenen regelmäßigen Abständen vorgenommene äußere Sichtprüfung hinsichtlich der Standfestigkeit und Gesundheit des Baumes sowie äußerlich erkennbarer, von dem Baum ausgehender Gefahren aus (ständige Rechtsprechung: BGH, VersR 1965, 475; Senat, Urteil vom 04.09.1998, Az. 9 U 130/98; NZV 1998, 228; OLG Düsseldorf, VersR 1992, 467; OLG Köln, DAR 1993, 351).Gewisse Gefahren, die nicht durch menschliches Handeln oder Unterlassen entstehen, sondern auf Begebenheiten der Natur beruhen, muß ein Straßennutzer als unvermeidbar und daher als eigenes Risiko hinnehmen (Senat, Urteil vom 04.09.1998, Az. 9 U 130/98; OLG Köln, DAR 1993, 351).
- BGH, 21.01.1965 - III ZR 217/63
Umfang der Straßenverkehrssicherungspflicht; Inspektion von Straßenbäumen
Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2001 - 9 U 193/00
Hierzu reicht im Regelfall eine in angemessenen regelmäßigen Abständen vorgenommene äußere Sichtprüfung hinsichtlich der Standfestigkeit und Gesundheit des Baumes sowie äußerlich erkennbarer, von dem Baum ausgehender Gefahren aus (ständige Rechtsprechung: BGH, VersR 1965, 475; Senat, Urteil vom 04.09.1998, Az. 9 U 130/98; NZV 1998, 228; OLG Düsseldorf, VersR 1992, 467; OLG Köln, DAR 1993, 351). - OLG Düsseldorf, 15.03.1990 - 18 U 228/89
Pflicht zur sorgfältigen äußeren Prüfung von Straßenbäumen
Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2001 - 9 U 193/00
Hierzu reicht im Regelfall eine in angemessenen regelmäßigen Abständen vorgenommene äußere Sichtprüfung hinsichtlich der Standfestigkeit und Gesundheit des Baumes sowie äußerlich erkennbarer, von dem Baum ausgehender Gefahren aus (ständige Rechtsprechung: BGH, VersR 1965, 475; Senat, Urteil vom 04.09.1998, Az. 9 U 130/98; NZV 1998, 228; OLG Düsseldorf, VersR 1992, 467; OLG Köln, DAR 1993, 351). - OLG Koblenz, 05.12.1989 - 3 U 1528/88
Auszug aus OLG Hamm, 06.04.2001 - 9 U 193/00
Ist hingegen die erste Baumreihe so dicht, daß zu erwarten ist, daß ein aus einer hinteren Baumreihe umfallender, abgestorbener Baum an ihr hängenbleibt, so kann der Sicherungspflichtige seine Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen auf die erste Baumreihe beschränken (so auch OLG Koblenz, VersR 1990, 1409).
- LG Bonn, 19.03.2014 - 1 O 172/13
Zahlung von Schadensersatz aufgrund eines Unfallereignisses wegen Verletzung der …
Die Beklagte trifft als Eigentümerin des neben der L ### gelegenen Waldgrundstücks die Verkehrssicherungspflicht für die von den Bäumen für die Benutzer der Straße ausgehenden Gefahren (vgl. OLG Hamm BeckRS 2012, 25480).Darüber hinaus ist eine eingehende Untersuchung von Bäumen vorzunehmen, wenn besondere Umstände vorliegen, die nach der Erfahrung auf eine besondere Gefährdung des Verkehrs durch den Baum oder seine Äste hindeuten (vgl. OLG Hamm BeckRS 2012, 25480).
Würde man darüber hinaus von dem Verkehrssicherungspflichtigen verlangen, alle Bäume der Waldstücke einer ständigen Sichtprüfung zu unterziehen, würden die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht überspannt und der Pflichtige unzumutbar belastet (vgl. OLG Hamm BeckRS 2012, 25480).
Ist nicht zu erwarten, dass ein Baum, auch wenn er umstürzt, auf die Straße gerät, stellt die verbliebene Möglichkeit einer Gefährdung des Straßenverkehrs ein Restrisiko dar, dessen Verwirklichung in der Risikosphäre der Straßenbenutzer liegt (vgl. OLG Hamm BeckRS 2012, 25480).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.09.2010 - L 9 U 377/05 Außer den Gerichtsakten haben die den Berufungskläger betreffenden Verwaltungsakten der Berufungsbeklagten, die Verwaltungsakten der LVA P. (jetzt DRV) sowie die Vorprozessakten des SG Osnabrück (S 5 U 93/05 ER/L 6 U 276/05 ER; S 8 U 138/97/L 9 U 193/00 betrifft BK 4301/4302; S 5 U 211/01/L 9 U 382/05 betrifft Unfall vom 27. November 1998; S 5 U 174/01 betrifft BK 2108/2109; S 5 U 179/01 betrifft Unfall von Februar/März 1999) vorgelegen und waren Gegenstand der Verhandlung und Entscheidungsfindung.