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   OLG Hamm, 06.11.2001 - 27 U 64/01   

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https://dejure.org/2001,4549
OLG Hamm, 06.11.2001 - 27 U 64/01 (https://dejure.org/2001,4549)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.11.2001 - 27 U 64/01 (https://dejure.org/2001,4549)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. November 2001 - 27 U 64/01 (https://dejure.org/2001,4549)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 729
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 03.07.1989 - II ZB 1/89

    Vererbung eines Kommanditanteils; Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte bei

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2001 - 27 U 64/01
    Mit dem Urteil des II. Senats des BGH in NJW 1989, 3152 ist auch anerkannt, dass die Testamentsvollstreckung an einem Kommanditanteil zulässig ist und der Testamentsvollstrecker grundsätzlich die mit der Beteiligung verbundenen Mitgliedschaftsrechte ausüben kann.

    Der BGH hat in NJW 1989, 3152/5 die Frage des Kernbereichsschutzes im Verhältnis Testamentsvollstrecker - Erbe noch offen gelassen, jedoch seinem Urteil in NJW 1998, 1313 dem Testamentsvollstrecker das Prozessführungsrecht für Klagen über die Zusammensetzung des Kreises der Gesellschafter einer Personengesellschaft als unmittelbar das Mitgliedschaftsrecht des Erben berührend abgesprochen.

  • BGH, 10.02.1977 - II ZR 120/75

    Auslegung von (qualifizierten) Nachfolgeklauseln

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2001 - 27 U 64/01
    Schließlich findet sich in § 10 III des Gesellschaftsvertrags der E7 KG vom 1.12.1974, der im Rahmen der "Erbregelungen" bestimmt, dass bei Anordnung der Testamentsvollstreckung durch einen Gesellschafter die Gesellschafterrechte seiner Erben durch den Testamentsvollstrecker wahrgenommen werden können, auch die notwendige gesellschaftsvertragliche Entsprechung zur erbrechtlichen Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung an der Kommanditbeteiligung - diese unterläge nach gesellschaftsrechtlichen Regeln nicht der Testamentsvollstreckung, wenn die übrigen Gesellschafter dem nicht zugestimmt hätten; Haegele- Winkler a. a. O. Rz. 346, 368 a. E.; BGH NJW 1985, 1953; NJW 1977, 1339.
  • BGH, 14.05.1986 - IVa ZR 155/84

    Zugehörigkeit eines auf einen Gesellschafter-Erben übergegangenen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2001 - 27 U 64/01
    Das ändert zwar nichts daran, dass die so aufgeteilten Kommanditanteile weiterhin zum Nachlass gehören ( BGH a. a. O.; NJW 1986, 2431 ).
  • BGH, 04.05.1983 - IVa ZR 229/81

    Übertragbarkeit von Beteiligungen an Kommanditgesellschaft bei Tod - Übertragung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2001 - 27 U 64/01
    Die inneren Verhältnisse der E7 KG sind der Verwaltungsbefugnis der Kläger entzogen, weil der Kommanditanteil des Erblassers an der E7 KG im Wege der Singularsukzession ( Sondererbfolge ) mit dem Erbfall sogleich aufgeteilt zu je einem Viertel auf die vier Erben einzeln übergegangen ist, ohne dass hieran eine Miterbengemeinschaft entstanden ist; BGH NJW 1983, 2376.
  • BGH, 10.01.1996 - IV ZB 21/94

    Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung an dem vererbten Anteil an einer BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2001 - 27 U 64/01
    Die in der letztgenannten Entscheidung noch offen gelassene Frage, ob das auch gilt, wenn (wie hier in Person des Beklagten und des E4) Erben des Gesellschaftsanteils vor dem Erbfall bereits an der Gesellschaft beteiligt waren, hat der Erbrechtssenat des BGH in NJW 1996, 1284 in Übereinstimmung mit der in letzter Zeit vorgedrungenen Literaturmeinung ( Übersicht bei Haegele- Winkler , Der Testamentsvollstrecker, 15. Aufl. Rz. 373 a ) bejaht.
  • BGH, 14.12.1959 - V ZR 197/58

    Prozeßführungsbefugnis als Prozeßvoraussetzung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2001 - 27 U 64/01
    Eine außerhalb der Verwaltungsbefugnis vom Testamentsvollstrecker erhobene Klage ist nicht wegen Fehlens der Aktivlegitimation als unbegründet, sondern wegen Fehlens einer Prozessvoraussetzung als unzulässig abzuweisen; BGH NJW 1960, 523; Brandner in MüKo 3. Aufl. Rz. 3 zu § 2212 BGB.
  • BGH, 18.03.1996 - II ZR 10/95

    Gesellschaftszweck von Bauherrengemeinschaften

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2001 - 27 U 64/01
    Ein Vertrag, durch welchen die Vertragsparteien einen Dritten durch bewusstes Zusammenwirken schädigen, unterfällt § 138 I BGB; so BGH in NJW-RR 1996, 869 ebenso Palandt/ Heinrichs , BGB, 55. Aufl., § 138 Rdnr. 61. Gleiches gilt für Rechtsgeschäfte, die nur das Ziel haben, gültige testamentarische Anordnungen zu Lasten des vom Erblasser Bedachten zu unterlaufen.
  • BGH, 22.01.1992 - VIII ZR 374/89

    Getränkebezugsverpflichtung in notariellem Übergabevertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2001 - 27 U 64/01
    Ob das wertneutrale, abstrakte Verfügungsgeschäft hier von einer Sittenwidrigkeit des Verpflichtungsgeschäfts überhaupt erfasst würde ( dazu BGH NJW-RR 1992, 593/4; 1989, 519 ), kann dahinstehen, weil die dazu vorausgesetzte Sittenwidrigkeit der schuldrechtlichen Anteilsveräußerung nicht gegeben ist.
  • BGH, 12.01.1998 - II ZR 23/97

    Umfang der Prozeßführungsbefugnis des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2001 - 27 U 64/01
    Der BGH hat in NJW 1989, 3152/5 die Frage des Kernbereichsschutzes im Verhältnis Testamentsvollstrecker - Erbe noch offen gelassen, jedoch seinem Urteil in NJW 1998, 1313 dem Testamentsvollstrecker das Prozessführungsrecht für Klagen über die Zusammensetzung des Kreises der Gesellschafter einer Personengesellschaft als unmittelbar das Mitgliedschaftsrecht des Erben berührend abgesprochen.
  • BGH, 20.01.1989 - V ZR 181/87

    Sicherung einer Getränkebezugsverpflichtung durch eine Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 06.11.2001 - 27 U 64/01
    Ob das wertneutrale, abstrakte Verfügungsgeschäft hier von einer Sittenwidrigkeit des Verpflichtungsgeschäfts überhaupt erfasst würde ( dazu BGH NJW-RR 1992, 593/4; 1989, 519 ), kann dahinstehen, weil die dazu vorausgesetzte Sittenwidrigkeit der schuldrechtlichen Anteilsveräußerung nicht gegeben ist.
  • BGH, 25.02.1985 - II ZR 130/84

    Verwaltung eines vererbten Kommanditanteils durch den Testamentsvollstrecker

  • KG, 09.12.2008 - 1 W 417/07

    Grundbucheintragung eines Miterben: Ermächtigung des Testamentsvollstreckers zur

    Somit hatte das Grundbuchamt lediglich zu prüfen, ob die Verfügung der Testamentsvollstreckerin in den Grenzen ihrer Befugnisse gemäß §§ 2203-2205 BGB erfolgt ist (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2002, S. 729/730).
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