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   OLG Hamm, 09.06.2015 - 5 RVs 64/15   

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OLG Hamm, 09.06.2015 - 5 RVs 64/15 (https://dejure.org/2015,20060)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.06.2015 - 5 RVs 64/15 (https://dejure.org/2015,20060)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Juni 2015 - 5 RVs 64/15 (https://dejure.org/2015,20060)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zeit des Schutzes von Elterntieren im Sinne des BJagdG

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zeit des Schutzes von Elterntieren im Sinne des BJagdG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Schweinfurt, 23.06.2009 - 3 Ns 12 Js 2394/08
    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2015 - 5 RVs 64/15
    Der Senat weist daher nur ergänzend darauf hin, dass sich die Kammer auch deswegen nicht zu einer weiteren Sachaufklärung gedrängt sehen musste, weil die Zeit des Schutzes von Elterntieren im Sinne des § 22 Abs. 4 BJagdG ohnehin weit zu fassen ist (vgl. LG Schweinfurt, Urteil vom 23. Juni 2009 - 3 Ns 12 Js 2394/08 -, juris).
  • BGH, 20.06.2000 - 4 StR 162/00

    Urteil des Landgerichts Dortmund im Prozeß um den Feuertod eines 32jährigen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2015 - 5 RVs 64/15
    Bedingter Vorsatz setzt voraus, dass der Täter die Tatbestandsverwirklichung für möglich hält und mit dem Eintritt des Erfolges in dem Sinne einverstanden ist, dass er ihn billigend in Kauf nimmt (vgl. nur BGH, NStZ 2000, 583, 584; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 15 Rdnr. 9, 9a m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.01.2011 - 3 StR 337/10

    Beweiswürdigung (Freispruch); Verfahrensrüge wegen Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2015 - 5 RVs 64/15
    In zulässiger Form ist die Aufklärungsrüge nur erhoben, wenn die Revision neben der Tatsache, die das Gericht zu ermitteln unterlassen hat, und dem Beweismittel, dessen sich der Tatrichter hätte bedienen sollen, auch bestimmt behauptet und konkret angibt, welche Umstände das Gericht zu weiteren Ermittlungen hätten drängen müssen (vgl. BGH, NStZ 2011, 471, 472; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 244 Rdnr. 81).
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