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   OLG Hamm, 09.12.2008 - 3 Ss OWi 875/08   

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https://dejure.org/2008,10756
OLG Hamm, 09.12.2008 - 3 Ss OWi 875/08 (https://dejure.org/2008,10756)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.12.2008 - 3 Ss OWi 875/08 (https://dejure.org/2008,10756)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Dezember 2008 - 3 Ss OWi 875/08 (https://dejure.org/2008,10756)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zuständigkeit des Einzelrichters nach Aufhebung und Zurückverweisung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    OWiG § 80a
    Zuständigkeit des Einzelrichters nach Aufhebung und Zurückverweisung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besetzung des Bußgeldsenats bei erneuter Rechtsbeschwerde nach Aufhebung und Zurückverweisung durch den mit drei Richtern besetzten Bußgeldsenat

  • Judicialis

    OWiG § 80a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 80a Abs. 1 Nr. 1
    Besetzung des Bußgeldsenats bei erneuter Rechtsbeschwerde nach Aufhebung und Zurückverweisung durch den mit drei Richtern besetzten Bußgeldsenat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 150
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2008 - 3 Ss OWi 875/08
    Zweifel an der Mitgestaltung durch den unterzeichnenden Rechtsanwalt ergeben sich hier insbesondere daraus, dass gravierende Mängel der Rechtsbeschwerdebegründungsschrift unkorrigiert geblieben sind, wie die mangelhafte Ausführung der Verfahrensrügen, der vorgebliche Inhalt der mündlichen Verhandlung im Wortlaut dargestellt wird und Teile der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13.10.1971 (BVerfGE 32, 54 ff.) einschließlich für die vorliegende Sache irrelevanter rechtshistorischer und rechtsvergleichender Ausführungen seitenlang im Wortlaut wiedergegeben werden.
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2008 - 3 Ss OWi 875/08
    Das Formerfordernis des § 345 Abs. 2 StPO ist nur gewahrt, wenn der Rechtsanwalt die volle Verantwortung für den Inhalt der Schrift übernommen hat (BGH NStZ 2000, 2111; BVerfGE 64, 135 (152); Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl. § 345 Rdnr. 16 f. m.w.N.).
  • BGH, 03.03.1982 - 2 StR 649/81

    Maschinenpistole als öffentliche Einrichtung - Sondereinheit der Polizei als

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2008 - 3 Ss OWi 875/08
    Eine Bezugnahme auf Aktenbestandteile ist hierbei nicht zulässig, da das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen können muss, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn das tatsächliche Vorbringen zutrifft (BGH NJW 1982, 1655).
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2008 - 3 Ss OWi 875/08
    Was in den Urteilsgründen über das Ergebnis der Aussage eines Zeugen und überhaupt über das Ergebnis Beweisaufnahme festgestellt ist, bindet das Rechtsbeschwerdegericht; darüber ist kein Gegenbeweis zulässig (BGHSt 21, 149 (151)).
  • BGH, 22.01.1974 - 1 StR 586/73

    Strafbarkeit wegen versuchter Erpressung, Diebstahls, Betrugs in Tateinheit mit

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2008 - 3 Ss OWi 875/08
    Zugleich soll sichergestellt werden, dass Revisionen und Rechtsbeschwerden Rechtsunkundiger nicht an Formfehlern und sonstigen Mängeln scheitern (BGHSt 25, 272; BVerfGE a.a.O.).
  • OLG Hamm, 06.05.2008 - 3 Ss OWi 277/08

    Arbeitssicherheitsgesetz

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2008 - 3 Ss OWi 875/08
    Eine Fortdauer der Zuständigkeit der Senatsbesetzung von drei Richtern, in der der Senatsbeschluss vom 06.05.2008 (3 Ss OWi 277/08) ergangen ist und mit dem der Senat das erste amtsgerichtliche Urteil in dieser Sache vom 09.01.2008 aufgehoben und die Sache zurückverwiesen hatte, ist gesetzlich nicht vorgesehen.
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