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   OLG Hamm, 12.11.1999 - 11 UF 151/99   

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https://dejure.org/1999,7194
OLG Hamm, 12.11.1999 - 11 UF 151/99 (https://dejure.org/1999,7194)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.11.1999 - 11 UF 151/99 (https://dejure.org/1999,7194)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. November 1999 - 11 UF 151/99 (https://dejure.org/1999,7194)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1219 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94

    Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.1999 - 11 UF 151/99
    Zu berücksichtigen ist insoweit, daß an Art und Umfang der Bemühungen einer Unterhalt beanspruchenden Partei strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. nur BGH NJW 1996, 517; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 560).

    Das Gericht muß allein feststellen, daß bei dem Berechtigten überhaupt eine Arbeitsplatzchance gegeben war (BGH FamRZ 1996, 345, 346; OLG Köln FamRZ 1997, 1104, 1105).

  • OLG Köln, 12.02.1997 - 14 WF 14/97

    Anforderungen an die Bemühungen des Unterhaltsverpflichteten um Arbeit; Darlegung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.1999 - 11 UF 151/99
    Auch bei einfachen Arbeitsplätzen, wie sie hier dem Kläger zuzumuten sind, ist die regelmäßige Lektüre der einschlägigen örtlichen Tageszeitungen und die Bewerbung auf alle dort angebotenen, in Betracht kommenden Stellen erforderlich (OLG Köln FamRZ 1997, 1104, 1105).

    Das Gericht muß allein feststellen, daß bei dem Berechtigten überhaupt eine Arbeitsplatzchance gegeben war (BGH FamRZ 1996, 345, 346; OLG Köln FamRZ 1997, 1104, 1105).

  • OLG Hamm, 18.03.1994 - 12 UF 349/93

    Abänderung einer notariellen Unterhaltsvereinbarung - Erwerbsobliegenheit der

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.1999 - 11 UF 151/99
    Insgesamt ist bestmögliche Privatinitiative mit einem Arbeitsaufwand wie bei einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit zu entfalten, wobei der Zeitaufwand allerdings nicht immer der Arbeitszeit bei einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit entsprechen muß (OLG Köln, aa0.; OLG Hamm FamRZ 1996, 629; 1996, 1218; 1994, 1115; OLG Naumburg FamRZ 1997, 311).
  • OLG Karlsruhe, 26.03.1997 - 5 UF 202/96

    Unterhaltsbemessung bei Erwerbstätigkeit der Unterhaltsberechtigten und Aufnahme

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.1999 - 11 UF 151/99
    Zu berücksichtigen ist insoweit, daß an Art und Umfang der Bemühungen einer Unterhalt beanspruchenden Partei strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. nur BGH NJW 1996, 517; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 560).
  • AG Ludwigslust, 19.05.2005 - 5 F 89/04
    Wenn vor diesem Hintergrund vertreten wird, daß es an einer solchen Nachhaltigkeit fehle, wenn die Ehefrau während der Zeit des Zusammenlebens trotz der Betreuung eines kleinen Kindes gearbeitet habe wegen der Unsicherheiten aufgrund möglicher Erkrankung des Kindes und wegen unregelmäßigen Unterrichts in der Grundschule, und die entsprechenden Einkünfte demgemäß keinen eheprägenden Charakter hätten (so OLG Hamm FamRZ 2000, 1219 [OLG Hamm 12.11.1999 - 11 UF 151/99] ),so vermag angesichts der heute grundsätzlich emanzipierten Vaterrolle in der Familie nicht zu überzeugen.
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