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OLG Hamm, 14.11.1994 - 31 U 105/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 469 Satz 2
Lieferung von Hard- und Standardsoftware: Vollständige Wandelung bei fehlerhafter Software? - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wandelung; Software; Hardware; Schulung; Mitarbeiter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 459 § 462 § 469
Gesamtwandelung eines Vertrags über Lieferung und Installation von Hardware und Standardsoftware nebst einführender Mitarbeiter-Schulung bei alleinigen Mängeln der Software
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 941
- MDR 1995, 245
- BB 1995, 2
- BB 1995, Beil. 16 z. H. 40
- DB 1995, 672
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.03.1990 - VIII ZR 56/89
Rücktritt vom Vertrag - EDV-Anlage - Teilweise Verzug
Auszug aus OLG Hamm, 14.11.1994 - 31 U 105/94
Nach inzwischen gefestigter Rspr. umfaßt das Wandlungsrecht den gesamten Vertrag über die Computeranlage, wenn sich aus den Umständen des Vertragsschlusses und dem Inhalt der getroffenen Vereinbarung ergibt, daß ein einheitliches Rechtsgeschäft geschlossen werden sollte, daß heißt die Vereinbarungen nicht nur für sich allein gelten, sondern gemeinsam miteinander stehen und fallen sollen, und bei dem von vornherein nur eine Rückgängigmachung in Betracht kommt, wenn auch nur einer von den Vertragsteilen nicht vertragsgemäß erbracht wird (vgl. z. B. OLG Karlsruhe BB 1991, Beilage 13 S. 6; OLG Köln NJW-RR 1993, 566; OLG Hamm CR 1992, 206; OLG Stuttgart CR 1988, 296; zu § 326: BGH MDR 1990, 1103 = DB 1990, 1123). - OLG Hamm, 22.08.1991 - 31 U 260/90
Auszug aus OLG Hamm, 14.11.1994 - 31 U 105/94
Nach inzwischen gefestigter Rspr. umfaßt das Wandlungsrecht den gesamten Vertrag über die Computeranlage, wenn sich aus den Umständen des Vertragsschlusses und dem Inhalt der getroffenen Vereinbarung ergibt, daß ein einheitliches Rechtsgeschäft geschlossen werden sollte, daß heißt die Vereinbarungen nicht nur für sich allein gelten, sondern gemeinsam miteinander stehen und fallen sollen, und bei dem von vornherein nur eine Rückgängigmachung in Betracht kommt, wenn auch nur einer von den Vertragsteilen nicht vertragsgemäß erbracht wird (vgl. z. B. OLG Karlsruhe BB 1991, Beilage 13 S. 6; OLG Köln NJW-RR 1993, 566; OLG Hamm CR 1992, 206; OLG Stuttgart CR 1988, 296; zu § 326: BGH MDR 1990, 1103 = DB 1990, 1123). - OLG Köln, 19.08.1992 - 19 U 17/92
Das Fehlen der Handbücher begründet Sachmangel
Auszug aus OLG Hamm, 14.11.1994 - 31 U 105/94
Nach inzwischen gefestigter Rspr. umfaßt das Wandlungsrecht den gesamten Vertrag über die Computeranlage, wenn sich aus den Umständen des Vertragsschlusses und dem Inhalt der getroffenen Vereinbarung ergibt, daß ein einheitliches Rechtsgeschäft geschlossen werden sollte, daß heißt die Vereinbarungen nicht nur für sich allein gelten, sondern gemeinsam miteinander stehen und fallen sollen, und bei dem von vornherein nur eine Rückgängigmachung in Betracht kommt, wenn auch nur einer von den Vertragsteilen nicht vertragsgemäß erbracht wird (vgl. z. B. OLG Karlsruhe BB 1991, Beilage 13 S. 6; OLG Köln NJW-RR 1993, 566; OLG Hamm CR 1992, 206; OLG Stuttgart CR 1988, 296; zu § 326: BGH MDR 1990, 1103 = DB 1990, 1123).
- OLG Brandenburg, 15.07.2009 - 7 U 166/08
Mietvertrag über mehrere Sachen: Kündigung des gesamten Vertrages bei …
Schon darin lag ein Nachteil, den die Beklagte zu 1. nach § 469 BGB a.F. nicht hinnehmen musste (vgl. hierzu: OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 1223, 1224; OLG Hamm MDR 1995, 245).