Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.04.1985 - 11 U 251/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,4684
OLG Hamm, 17.04.1985 - 11 U 251/84 (https://dejure.org/1985,4684)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.04.1985 - 11 U 251/84 (https://dejure.org/1985,4684)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. April 1985 - 11 U 251/84 (https://dejure.org/1985,4684)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,4684) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.02.1984 - VIII ZR 350/82

    Wirksamkeit eines Automaten-Aufstellervertrages; Rechtsfolgen der Anwendung der

    Auszug aus OLG Hamm, 17.04.1985 - 11 U 251/84
    Nur wenn zahlreiche Vertragsbestimmungen unwirksam sind und der Vertrag durch entsprechende Auslegung und Fortfall dieser Bestimmungen einen wesentlich anderen Inhalt erhielte, kann der gesamte Vertrag nichtig sein (BGH NJW 1985, 53, 54 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 17.01.1985 - III ZR 135/83

    Im Reisegewerbe vermitteltes Darlehen

    Auszug aus OLG Hamm, 17.04.1985 - 11 U 251/84
    Zwar können einem Darlehnsgeber unter bestimmten Voraussetzungen vorvertragliche Aufklärungspflichten gegenüber dem Darlehnsbewerber obliegen, deren Inhalt und Umfang sich nach der Art des Darlehns und nach dem Aufklärungs- und Schutzbedürfnis des Darlehnsbewerbers richten (BGH WM 1979, 1035, 1037; vgl. auch neuerdings BGH WM 1985, 221, 224).
  • BGH, 17.05.1979 - III ZR 118/77

    Vermittlung eines Darlehensgeschäfts von Reisegewerbetreibenden - Werbung von

    Auszug aus OLG Hamm, 17.04.1985 - 11 U 251/84
    Zwar können einem Darlehnsgeber unter bestimmten Voraussetzungen vorvertragliche Aufklärungspflichten gegenüber dem Darlehnsbewerber obliegen, deren Inhalt und Umfang sich nach der Art des Darlehns und nach dem Aufklärungs- und Schutzbedürfnis des Darlehnsbewerbers richten (BGH WM 1979, 1035, 1037; vgl. auch neuerdings BGH WM 1985, 221, 224).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht