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OLG Hamm, 17.05.2010 - I-3 U 132/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abweisung der Arzthaftungsklage wegen unterbliebener Diagnostizierung einer Ruptur der distalen Bizepssehne mangels Nachweises eines ärztlichen Behandlungsfehlers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Abweisung der Arzthaftungsklage wegen unterbliebener Diagnostizierung einer Ruptur der distalen Bizepssehne mangels Nachweises eines ärztlichen Behandlungsfehlers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 18.06.2009 - 4 O 43/07
- OLG Hamm, 17.05.2010 - I-3 U 132/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 28.05.2003 - 5 U 77/01
Nichterheben von medizinisch zweifelsfrei gebotenen Befunden
Auszug aus OLG Hamm, 17.05.2010 - 3 U 132/09
Kommt ein Anspruch des Klägers somit bereits deshalb nicht in Betracht, weil kein Verstoß gegen eine Befunderhebungspflicht gegeben ist, so scheitert ein Anspruch des Klägers zusätzlich daran, dass keine hinreichende im Sinne einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit (vgl. OLG München, MedR 2007, 361; OLG Köln, VersR 2004, 247; OLG Dresden, VersR 2004, 648) dafür besteht, dass eine sonographische Untersuchung am 09.12.2004 - deren Unterlassung nach den vorstehenden Ausführungen sicherlich nicht als grob fehlerhaft einzustufen wäre - den Riss der proximalen Bizepssehne gezeigt hätte. - OLG München, 10.08.2006 - 1 U 2438/06
Arzthaftung: Schadenersatz gegen Frauenärztin wegen nicht erkannter …
Auszug aus OLG Hamm, 17.05.2010 - 3 U 132/09
Kommt ein Anspruch des Klägers somit bereits deshalb nicht in Betracht, weil kein Verstoß gegen eine Befunderhebungspflicht gegeben ist, so scheitert ein Anspruch des Klägers zusätzlich daran, dass keine hinreichende im Sinne einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit (vgl. OLG München, MedR 2007, 361; OLG Köln, VersR 2004, 247; OLG Dresden, VersR 2004, 648) dafür besteht, dass eine sonographische Untersuchung am 09.12.2004 - deren Unterlassung nach den vorstehenden Ausführungen sicherlich nicht als grob fehlerhaft einzustufen wäre - den Riss der proximalen Bizepssehne gezeigt hätte. - OLG Dresden, 06.06.2002 - 4 U 3112/01
Beweislastumkehr; Kausalität; Ursächlichkeit; Arzthaftung
Auszug aus OLG Hamm, 17.05.2010 - 3 U 132/09
Kommt ein Anspruch des Klägers somit bereits deshalb nicht in Betracht, weil kein Verstoß gegen eine Befunderhebungspflicht gegeben ist, so scheitert ein Anspruch des Klägers zusätzlich daran, dass keine hinreichende im Sinne einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit (vgl. OLG München, MedR 2007, 361; OLG Köln, VersR 2004, 247; OLG Dresden, VersR 2004, 648) dafür besteht, dass eine sonographische Untersuchung am 09.12.2004 - deren Unterlassung nach den vorstehenden Ausführungen sicherlich nicht als grob fehlerhaft einzustufen wäre - den Riss der proximalen Bizepssehne gezeigt hätte.
- LG Essen, 04.01.2012 - 1 O 120/08
Schadensersatzanspruch und Zahlung von Schmerzensgeld wegen fehlerhafter …
Als hinreichende Wahrscheinlichkeit ist dabei eine überwiegende Wahrscheinlichkeit anzusehen, d.h. eine Wahrscheinlichkeit von mindestens 50 % (OLG Köln, VersR 2004, 247; OLG München, MedR 2007, 361; OLG Hamm, Urteil vom 17.05.2010, Az. 3 U 132/09).