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   OLG Hamm, 18.03.1999 - 27 U 209/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5446
OLG Hamm, 18.03.1999 - 27 U 209/97 (https://dejure.org/1999,5446)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.03.1999 - 27 U 209/97 (https://dejure.org/1999,5446)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. März 1999 - 27 U 209/97 (https://dejure.org/1999,5446)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KO § 82 § 127
    Widerruf eines Prozessvergleichs durch den beigetretenen Streithelfer; Veräußerung von mit Rechten Dritter belasteten Forderungen an eine Auffanggesellschaft in der Insolvenz des Schuldners

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.03.1995 - IX ZR 72/94

    Sittenwidrigkeit der Abtretung sämtlicher Kundenforderungen unmittelbar vor dem

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.1999 - 27 U 209/97
    Zur Sicherung der schutzwürdigen Belange des Kreditnehmers und seiner Lieferanten müssen Ansprüche aus einem verlängerten Eigentumsvorbehalt der Globalabtretung in jedem Fall und mit dinglicher, nicht lediglich mit schuldrechtlicher Wirkung vorgehen (BGH ZIP 1999, 101 f, NJW 95, 1668, NJW 1994, 445).
  • BGH, 04.12.1997 - IX ZR 247/96

    Gerichtliche Entscheidung über in einer bestimmten Reihenfolge geltend gemachter

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.1999 - 27 U 209/97
    Denn diese Einzelforderungen gründen sich auf dieselbe Pflichtverletzung des Beklagten, sie sind deshalb bloße Rechnungsposten ein- und desselben Anspruchs (vgl. BGH NJW 98, 1140).
  • BGH, 08.12.1998 - XI ZR 302/97

    Sittenwidrigkeit einer Globalzession

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.1999 - 27 U 209/97
    Zur Sicherung der schutzwürdigen Belange des Kreditnehmers und seiner Lieferanten müssen Ansprüche aus einem verlängerten Eigentumsvorbehalt der Globalabtretung in jedem Fall und mit dinglicher, nicht lediglich mit schuldrechtlicher Wirkung vorgehen (BGH ZIP 1999, 101 f, NJW 95, 1668, NJW 1994, 445).
  • BGH, 17.01.1985 - IX ZR 59/84

    Verjährung der Konkursverwalterhaftung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.1999 - 27 U 209/97
    Die hier geltende dreijährige Verjährungsfrist des § 852 BGB (BGH NJW 1985, 1161) begann frühestens im November 1994 zu laufen, nachdem der Beklagte noch bis in diesem Monat hinein mit der Klägerin über die Erfüllung von deren Ansprüchen verhandelt hat, somit der Schadenseintritt für die Geltendmachung des Ersatzanspruchs noch gar nicht feststand.
  • BGH, 08.12.1993 - VIII ZR 166/93

    Auslegung des Begriffs "Wert der Forderungen"

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.1999 - 27 U 209/97
    Zur Sicherung der schutzwürdigen Belange des Kreditnehmers und seiner Lieferanten müssen Ansprüche aus einem verlängerten Eigentumsvorbehalt der Globalabtretung in jedem Fall und mit dinglicher, nicht lediglich mit schuldrechtlicher Wirkung vorgehen (BGH ZIP 1999, 101 f, NJW 95, 1668, NJW 1994, 445).
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