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   OLG Hamm, 18.06.2019 - 4 RBs 191/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,21123
OLG Hamm, 18.06.2019 - 4 RBs 191/19 (https://dejure.org/2019,21123)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.06.2019 - 4 RBs 191/19 (https://dejure.org/2019,21123)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Juni 2019 - 4 RBs 191/19 (https://dejure.org/2019,21123)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • verkehrslexikon.de

    Elektronischer Taschenrechner als elektronisches Gerät im Sinne des § 23 Abs 1a StVO

  • IWW
  • JurPC

    Elektronischer Taschenrechner als elektronisches Gerät i.S.d. § 23 Abs. 1 a StVO

  • Wolters Kluwer

    Mobiltelefon; Handy; elektronisches Gerät; Taschenrechner; Anfragebeschluss

  • bussgeldsiegen.de

    Taschenrechnerbenutzung im Fahrzeug als Fahrzeugführer während der Fahrt

  • rewis.io
  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Benutzung elektronischer Geräte: OLG Hamm fragt bei OLG Oldenburg an, ob an "Taschenrechner-Rechtsprechung" festgehalten wird

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 23 Abs. 1 a ; GVG § 121
    Mobiltelefon; Handy; elektronisches Gerät; Taschenrechner; Anfragebeschluss

  • rechtsportal.de

    StVO § 23 Abs. 1 a ; GVG § 121
    Taschenrechner als elektronisches Gerät im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Ist ein Taschenrechner ein elektronisches Gerät?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Ist ein Taschenrechner ein elektronisches Gerät?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verbotswidrige Benutzung eines Taschenrechners am Steuer

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Mit Taschenrechner am Steuer geblitzt

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Flachrechner, Taschenrechner und die Pflichten von Fahrzeugführenden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Oldenburg, 25.06.2018 - 2 Ss OWi 175/18

    Taschenrechner, elektronisches Gerät

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2019 - 4 RBs 191/19
    Der Senat fragt beim Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Oldenburg an, ob dieser an seiner Rechtsauffassung, dass ein reiner Taschenrechner nicht unter § 23 Abs. 1a StVO falle (Beschl. v. 25.06.2018 - 2 Ss (OWi) 175/18), weiterhin festhält.

    Der Betroffene vertritt unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Oldenburg vom 25.06.2018 (2 Ss (OWi) 175/18) die Auffassung, ein Taschenrechner unterfalle nicht der Verbotsnorm.

  • OLG Karlsruhe, 05.10.2018 - 2 Rb 9 Ss 627/18

    Laser-Entfernungsmesser als elektronisches Gerät im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO

    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2019 - 4 RBs 191/19
    Die Aufzählung in S. 2 der Norm enthält lediglich Beispiele und ist nicht abschließend, wie schon die Formulierung "auch" und "insbesondere" deutlich macht (vgl. auch BR-Drs. 556/17 S. 27; OLG Karlsruhe Beschl. v. 05.10.2018 - 2 Rb 9 Ss 627/18 - juris).
  • BGH, 21.06.1960 - 5 StR 106/60
    Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2019 - 4 RBs 191/19
    Eine solche Anfrage eines Oberlandesgerichts bei einem anderen ist im Gesetz zwar nicht ausdrücklich vorgesehen, aber gleichwohl zulässig (BGHSt 14, 319 ff.).
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