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   OLG Hamm, 18.12.2002 - 2 Ws 457/02   

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https://dejure.org/2002,11692
OLG Hamm, 18.12.2002 - 2 Ws 457/02 (https://dejure.org/2002,11692)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.12.2002 - 2 Ws 457/02 (https://dejure.org/2002,11692)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - 2 Ws 457/02 (https://dejure.org/2002,11692)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Unterlassene Nichtabhilfeentscheidung, Zurückverweisung, Entscheidung über Bewährungshelfer, Überprüfbarkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmittelbezeichnung als "sofortige Beschwerde"; Unterlassene Nichtabhilfeentscheidung; Zurückverweisung ; Entscheidung über Bewährungshelfer; Sexueller Missbrauch eines Schutzbefohlenen

  • Judicialis

    StPO § 453

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 453
    Unterlassene Nichtabhilfeentscheidung, Zurückverweisung, Entscheidung über Bewährungshelfer, Überprüfbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2002 - 2 Ws 457/02
    Nach dem in der genannten Norm formulierten allgemeinen Rechtsgedanken hat der Bürger einen auf Art. 19 Abs. 4 GG beruhenden substantiellen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen ihm von der Prozessordnung zur Verfügung gestellten Rechtszügen (BVerfG NJW 1973, 1491; BVerfG NJW 1976, 141; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl. 2001, § 300 Rn. 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2002 - 2 Ws 457/02
    Nach dem in der genannten Norm formulierten allgemeinen Rechtsgedanken hat der Bürger einen auf Art. 19 Abs. 4 GG beruhenden substantiellen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen ihm von der Prozessordnung zur Verfügung gestellten Rechtszügen (BVerfG NJW 1973, 1491; BVerfG NJW 1976, 141; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl. 2001, § 300 Rn. 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.08.1991 - 1 BvR 630/91

    Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens bei Zurückweisung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2002 - 2 Ws 457/02
    Daher darf der bloße Irrtum bei der Erklärung nicht zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels führen (BVerfG NJW 1991, 3140).
  • OLG Koblenz, 24.07.1975 - 1 Ws 462/75

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für einen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2002 - 2 Ws 457/02
    Dies ist gegeben, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist (OLG Hamm, MDR 1975, 1041; OLG Koblenz, MDR 1976, 946).
  • OLG München, 09.04.1973 - 2 Ws 165/73
    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2002 - 2 Ws 457/02
    Während in der Literatur zum Teil die Auffassung vertreten wird, eine Zurückverweisung zur Nachholung des Abhilfeverfahrens sei stets zulässig (Karlsruher Kommentar-Engelhardt, StPO, 4. Aufl. 1999, § 306 Rn. 19), kommt sie nach anderer Meinung nur ausnahmsweise in Betracht, wenn dadurch das Verfahren beschleunigt wird (OLG München NJW 1973, 1143; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 306 Rn. 10; Heidelberger Kommentar-Rautenberg, StPO, 1. Aufl. 1997, § 306 Rn. 11).
  • LG Hamburg, 23.07.1976 - StVK 158/76
    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2002 - 2 Ws 457/02
    Dies ist gegeben, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist (OLG Hamm, MDR 1975, 1041; OLG Koblenz, MDR 1976, 946).
  • OLG Hamm, 10.11.1978 - 1 Ws 252/78
    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2002 - 2 Ws 457/02
    Wenn auch das Gesetz eine Ablehnung des Bewährungshelfers wegen Besorgnis der Befangenheit nicht vorsieht, so muss doch das die Bewährungsaufsicht führende Gericht von Amts wegen prüfen, ob der von ihm bestellte Bewährungshelfer den in § 56 d Abs. 3 StGB beschriebenen Aufgaben mit der dazu erforderlichen Objektivität und Unbefangenheit weiterhin gerecht werden kann (vgl. hierzu OLG Hamm, 1 Ws 252/78, Beschluss vom 10. November 1978).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.1980 - 5 Ss OWi 54/80
    Auszug aus OLG Hamm, 18.12.2002 - 2 Ws 457/02
    Nach allgemeiner Meinung ist deshalb die falsche Bezeichnung eines Rechtsmittels unschädlich, wenn nur ein bestimmtes Rechtsmittel statthaft und die Einlegung dieses Rechtsmittels offensichtlich bezweckt ist (KG VRS 35, 287; OLG Celle VRS 15, 58; OLG Düsseldorf VRS 59, 358; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 300 Rn. 2).
  • OLG Hamm, 27.12.2002 - 2 Ws 475/02

    Haftbeschwerde, Fluchtgefahr, Anrechung von Untersuchungshaft, 2/3 Zeitpunkt

    Dagegen scheidet sie im Interesse der Verfahrensbeschleunigung aus, wenn das mit der weiteren Beschwerde befasste Gericht selbst sofort entscheiden kann, weil das Abhilfeverfahren für dessen Entscheidung keine Verfahrensvoraussetzung darstellt (vgl. zur gesamten Problematik den Beschluss des Senats vom 18. Dezember 2002 in 2 Ws 457/02 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 17.10.2003 - 2 Ws 252/03

    Bewährung, Auflagen, Weisungen; Bestimmtheit; Aufenthalt an bestimmten Orten

    Fehlt eine Äußerung des Erstrichters zur Abhilfe, hat das Beschwerdegericht, für dessen Entscheidung das Abhilfeverfahren keine Voraussetzung darstellt, unter Berücksichtigung seiner Pflicht zur schnellen und wirtschaftlichen Erledigung der Beschwerde nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu befinden, ob es selbst entscheiden oder dem Erstgericht Gelegenheit geben will, eine unterbliebene Entscheidung über die Abhilfe nachzuholen (zu vgl. Senatsbeschluss vom 18.12.2002 - 2 Ws 457/02 - m.w.N.).

    Eine eigene sofortige Entscheidung des Beschwerdegerichts ist danach jedenfalls geboten, wenn die Beschwerde offensichtlich unbegründet ist, d.h. für jeden Rechtskundigen ohne längere Prüfung erkennbar ist, dass das Beschwerdevorbringen das Rechtsmittel nicht zu begründen vermag (zu vgl. Senatsbeschluss vom 18.12.2002, a.a.O.).

  • LG Lübeck, 06.03.2024 - 6 Qs 2/24
    Nach § 300 StPO ist ein Irrtum in der Bezeichnung des zulässigen Antrags unschädlich, wenn nur ein bestimmtes Rechtsmittel statthaft ist und die Einlegung des Rechtsmittels offensichtlich bezweckt ist (OLG Hamm Beschl. v. 18.12.2002 - 2 Ws 457/02, BeckRS 2002, 30298971; Meyer-Goßner/Schmitt-Schmitt, 66. Aufl. 2023, § 300 StPO, Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 20.01.2003 - 2 Ws 473/02

    Gegenvorstellung, Auslegung eines Rechtsmittels, weitere Beschwerde, Einstellung

    Der Senat hat jedoch in der Vergangenheit bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass nach § 300 StPO ein Irrtum in der Bezeichnung des (zulässigen) Rechtsmittels unschädlich ist (vgl. dazu aus der ständigen Rechtsprechung des Senats zuletzt u.a. Beschluss vom 18. Dezember 2002 in 2 Ws 457/02; grundlegend Senat in wistra 2000, 318 = Rpfleger 2000, 424).
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