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OLG Hamm, 20.01.2003 - 3 U 42/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Behandlungsfehler im Zusammenhang mit der Behandlung einer segmentalen Lähmung in Gestalt einer Fußheberparese; Unterlassene Durchführung einer Diagnostik i.F. einer CT; Grober Behandlungsfehler bei Unterlassung einer bildgebenden Diagnostik; Arzhaftung wegen einer ...
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 08.11.2001 - 4 O 201/99
- OLG Hamm, 20.01.2003 - 3 U 42/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.10.1996 - VI ZR 10/96
Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität eines groben Behandlungsfehlers
Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 3 U 42/02
Beweiserleichterungen bis zu einer Beweispflicht der Behandlungsseite infolge eines groben Behandlungsfehlers sind der Ausgleich dafür, dass diese durch ihr fehlerhaftes Vorgehen das Spektrum der möglichen Schadensursachen erweitert und so eine Sachlage herbeigeführt hat, die nicht mehr erkennen läßt, ob das ärztliche Versagen oder eine andere Ursache den schädigenden Erfolg herbeigeführt hat (BGH, Urt. vom 1.10.1996 - VI ZR 10/96, NJW 1997, 796, 797;… Steffen/ Dressler, Arzthaftungsrecht, 9. Aufl., Rn. 515, 520 m. w. N. ). - BGH, 28.05.2002 - VI ZR 42/01
Voraussetzungen der Bejahung eines groben Behandlungsfehlers
Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 3 U 42/02
Er setzt vielmehr neben einem eindeutigen Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln voraus, dass der Arzt einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (st. Rspr.; zuletzt BGH, Urt. vom 28.5.3002 - VI ZR 42/01, NJW 2002, 2944, 2945 m. w. N.).