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   OLG Hamm, 20.09.2018 - III-3 Ws 371/18   

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https://dejure.org/2018,45801
OLG Hamm, 20.09.2018 - III-3 Ws 371/18 (https://dejure.org/2018,45801)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.09.2018 - III-3 Ws 371/18 (https://dejure.org/2018,45801)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. September 2018 - III-3 Ws 371/18 (https://dejure.org/2018,45801)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGStGB Art. 316f Abs. 2 S. 2
    Erledigung; Unterbringung; Sicherungsverwahrung; Altfall; psychische Störung; Begründung; Fortdauerentscheidung; strikte Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Karlsruhe, 14.01.2014 - 2 Ws 284/13

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Absehen von der

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2018 - 3 Ws 371/18
    Demnach ist die Fortdauer in seinem Fall nur zulässig, wenn bei ihm eine psychische Störung vorliegt und aus konkreten Umständen in seiner Person oder seinem Verhalten eine hochgradige Gefahr abzuleiten ist, dass er infolge dieser Störung schwerste Gewalt- oder Sexualstraftaten begehen wird (OLG Koblenz, Beschluss vom 3. September 2014 - 2 Ws 411/14, OLG Karlsruhe, Beschluss vom Beschluss vom 14. Januar 2014 - 2 Ws 284/13, juris, Rdnr. 19).

    An diese Gefährlichkeitsprognose, die an konkreten und gegenwärtigen Umständen in der Person oder dem Verhalten des Betroffenen ansetzen muss, sind höhere Anforderungen zu stellen als die früher vom Gesetz als Beurteilungsgrundlage geforderte Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 2 Ws 284/13, juris, Rdnr. 24).

  • OLG Stuttgart, 27.11.2013 - 1 Ws 224/13

    Maßregel: Erledigterklärung der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2018 - 3 Ws 371/18
    Der Senat verweist in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der Frage, ob Verbrechen des schweren Raubes, bei denen als Drohmittel lediglich objektiv ungefährliche ungeladene Schreckschuss- oder Scheinwaffen eingesetzt werden, bei Anwendung des Grundsatzes strikter Verhältnismäßigkeit aufgrund der Weitergeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2333/08 u.a., juris) als ausreichend erhebliche Prognosetaten angesehen werden können (BGH, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 305/11, juris, Rdnr. 13 und Beschluss vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 431/12, juris; vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. November 2013 - 1 Ws 224/13, juris, Rdnr. 22).

    In Bezug auf mögliche Körperverletzungstaten ist zu berücksichtigen, dass der Verurteilte wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt wurde; eine solche Tat ist jedenfalls dann, wenn sie nicht zu gravierenden körperlichen Verletzungen geführt hat, nicht einmal als schwere Gewaltstraftat i. S. d. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 einzuordnen (BGH, Urteil vom 13. März 2012 - 5 StR 497/11, juris, Rdnr. 11, 12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. November - 1 Ws 224/13, juris, Rdnr. 21).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2018 - 3 Ws 371/18
    Der Senat verweist in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der Frage, ob Verbrechen des schweren Raubes, bei denen als Drohmittel lediglich objektiv ungefährliche ungeladene Schreckschuss- oder Scheinwaffen eingesetzt werden, bei Anwendung des Grundsatzes strikter Verhältnismäßigkeit aufgrund der Weitergeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2333/08 u.a., juris) als ausreichend erhebliche Prognosetaten angesehen werden können (BGH, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 305/11, juris, Rdnr. 13 und Beschluss vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 431/12, juris; vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. November 2013 - 1 Ws 224/13, juris, Rdnr. 22).
  • BVerfG, 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11

    Therapieunterbringungsgesetz entspricht bei verfassungskonformer Auslegung dem

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2018 - 3 Ws 371/18
    Innerhalb der Bandbreite der Deliktskategorie der "schwersten Gewalt- oder Sexualstraftaten" muss auch für die denkbar schwersten Taten immer eine "signifikante Eintrittswahrscheinlichkeit" bestehen (BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 2013 - 2 BvR 2302/11 u.a., juris, Rdnr. 137).
  • BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 1509/15

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Altfall; schutzwürdiges

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2018 - 3 Ws 371/18
    Dazu gehören der Zustand des Untergebrachten und die künftig zu erwartenden Lebensumstände (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 2016 - 2 BvR 2921/14, juris, Rdnr. 28; Beschluss vom 16. November 2016 - 2 BvR 1739/14, juris, Rdnr. 27 ff., und Beschluss vom 22. März 2018 - 2 BvR 1509/15, juris, Rdnr. 19 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 19.10.2011 - 2 StR 305/11

    Zur Anwendbarkeit der Sicherungsverwahrung in der Übergangszeit bis zur

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2018 - 3 Ws 371/18
    Der Senat verweist in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der Frage, ob Verbrechen des schweren Raubes, bei denen als Drohmittel lediglich objektiv ungefährliche ungeladene Schreckschuss- oder Scheinwaffen eingesetzt werden, bei Anwendung des Grundsatzes strikter Verhältnismäßigkeit aufgrund der Weitergeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2333/08 u.a., juris) als ausreichend erhebliche Prognosetaten angesehen werden können (BGH, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 305/11, juris, Rdnr. 13 und Beschluss vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 431/12, juris; vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. November 2013 - 1 Ws 224/13, juris, Rdnr. 22).
  • BGH, 11.12.2012 - 5 StR 431/12

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung bei zu erwartenden Raubtaten mit Scheinwaffe

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2018 - 3 Ws 371/18
    Der Senat verweist in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der Frage, ob Verbrechen des schweren Raubes, bei denen als Drohmittel lediglich objektiv ungefährliche ungeladene Schreckschuss- oder Scheinwaffen eingesetzt werden, bei Anwendung des Grundsatzes strikter Verhältnismäßigkeit aufgrund der Weitergeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2333/08 u.a., juris) als ausreichend erhebliche Prognosetaten angesehen werden können (BGH, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 305/11, juris, Rdnr. 13 und Beschluss vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 431/12, juris; vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. November 2013 - 1 Ws 224/13, juris, Rdnr. 22).
  • OLG Koblenz, 03.09.2014 - 2 Ws 411/14

    Anordnung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung bis zu 10 Jahren: Anzuwendendes

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2018 - 3 Ws 371/18
    Demnach ist die Fortdauer in seinem Fall nur zulässig, wenn bei ihm eine psychische Störung vorliegt und aus konkreten Umständen in seiner Person oder seinem Verhalten eine hochgradige Gefahr abzuleiten ist, dass er infolge dieser Störung schwerste Gewalt- oder Sexualstraftaten begehen wird (OLG Koblenz, Beschluss vom 3. September 2014 - 2 Ws 411/14, OLG Karlsruhe, Beschluss vom Beschluss vom 14. Januar 2014 - 2 Ws 284/13, juris, Rdnr. 19).
  • BVerfG, 16.11.2016 - 2 BvR 1739/14

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2018 - 3 Ws 371/18
    Dazu gehören der Zustand des Untergebrachten und die künftig zu erwartenden Lebensumstände (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 2016 - 2 BvR 2921/14, juris, Rdnr. 28; Beschluss vom 16. November 2016 - 2 BvR 1739/14, juris, Rdnr. 27 ff., und Beschluss vom 22. März 2018 - 2 BvR 1509/15, juris, Rdnr. 19 jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 03.11.2016 - 2 BvR 2921/14

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2018 - 3 Ws 371/18
    Dazu gehören der Zustand des Untergebrachten und die künftig zu erwartenden Lebensumstände (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 2016 - 2 BvR 2921/14, juris, Rdnr. 28; Beschluss vom 16. November 2016 - 2 BvR 1739/14, juris, Rdnr. 27 ff., und Beschluss vom 22. März 2018 - 2 BvR 1509/15, juris, Rdnr. 19 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 05.04.2017 - 5 StR 86/17

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung in einem Altfall (strikte

  • KG, 05.10.2016 - 5 Ws 116/16

    Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung

  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 1238/12

    Sicherungsverwahrung (Vertrauensschutz in "Altfällen"); Verhältnismäßigkeit

  • KG, 21.02.2017 - 5 Ws 44/17

    Maßregelvollstreckung: Erledigung einer bereits sechs Jahre vollzogenen

  • BGH, 13.03.2012 - 5 StR 497/11

    Sicherungsverwahrung (Anordnungsvoraussetzungen, Verhältnismäßigkeit), Aufhebung

  • OLG Hamm, 03.12.2015 - 4 Ws 401/15

    Abwägung bei der Prüfung der hochgradigen Gefahr der Begehung schwerster Gewalt-

  • OLG Dresden, 04.04.2019 - 2 Ws 75/19

    Entscheidungsmaßstab für die Fortdauer der Sicherungsverwahrung

    Dazu gehören der Zustand des Untergebrachten und die künftig zu erwartenden Lebensumstände (OLG Hamm, Beschluss vom 20.09.2018 - III-3 Ws 371/18; BVerfG, Beschluss vom 3. November 2016 - 2 BvR 2921/14 - und Beschluss vom 16. November 2016 - 2 BvR 1739/14 - jeweils juris jeweils m. w. N.).
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