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   OLG Hamm, 21.09.2009 - I-3 W 28/09   

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https://dejure.org/2009,22301
OLG Hamm, 21.09.2009 - I-3 W 28/09 (https://dejure.org/2009,22301)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.09.2009 - I-3 W 28/09 (https://dejure.org/2009,22301)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. September 2009 - I-3 W 28/09 (https://dejure.org/2009,22301)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 32
    Gerichtsstand der unerlaubten Handlung im Arzthaftungsprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 01.06.2006 - 28 AR 28/06

    Arzthaftungsklage: Örtliche Zuständigkeit des Wohnsitzgerichts des Verletzten;

    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.2009 - 3 W 28/09
    Bei der Haftung wegen ärztlicher Behandlungsfehler ist das jedoch der Ort, an dem die Rechtsgutsverletzung durch Körperverletzung oder Gesundheitsbeeinträchtigung eingetreten und damit die unerlaubte Handlung vollendet ist (so auch : BGH, NJW 1990, 500; KG, NJW 2006, 2336; OLG Karlsruhe, OLGR 2003, 438; Zöller-Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 32, Rdnr. 16).- Hier soll nach dem Sachvortrag des Antragstellers der haftungsrelevante Gesundheitsschaden - und damit der für § 32 ZPO maßgebliche Verletzungserfolg - durch intraoperative Fehlplatzierung des 3. Fingernerven in München eingetreten sein - welches zugleich Handlungsort war .

    Abweichend von dem Sachverhalt, der der zitierten kammergerichtlichen Entscheidung vom 01.06.2006 (NJW 2006, 2336 f.) zugrunde lag, ist damit die vorliegend geltend gemachte unerlaubte Handlung sowohl hinsichtlich der behaupteten Verletzungshandlung als auch hinsichtlich des behaupteten Verletzungserfolges i.S.v. § 32 ZPO an ein und demselben Ort begangen worden.

  • BGH, 27.05.2008 - VI ZR 69/07

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Arzthaftungsansprüche aus

    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.2009 - 3 W 28/09
    Wiederholt hat der Bundesgerichtshof (vgl. BGH, NJW 2008, 2344 f. m.w.N.) nicht zuletzt auch zur internationalen Zuständigkeitsregelung für Klagen aus unerlaubten Handlungen nach Art. 5 Zif.
  • OLG Karlsruhe, 18.06.2003 - 7 U 180/02

    Arzthaftung: Örtlich zuständiges Gericht bei Behandlungsfehler durch falsche

    Auszug aus OLG Hamm, 21.09.2009 - 3 W 28/09
    Bei der Haftung wegen ärztlicher Behandlungsfehler ist das jedoch der Ort, an dem die Rechtsgutsverletzung durch Körperverletzung oder Gesundheitsbeeinträchtigung eingetreten und damit die unerlaubte Handlung vollendet ist (so auch : BGH, NJW 1990, 500; KG, NJW 2006, 2336; OLG Karlsruhe, OLGR 2003, 438; Zöller-Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 32, Rdnr. 16).- Hier soll nach dem Sachvortrag des Antragstellers der haftungsrelevante Gesundheitsschaden - und damit der für § 32 ZPO maßgebliche Verletzungserfolg - durch intraoperative Fehlplatzierung des 3. Fingernerven in München eingetreten sein - welches zugleich Handlungsort war .
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