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   OLG Hamm, 24.02.2000 - 28 U 41/99   

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OLG Hamm, 24.02.2000 - 28 U 41/99 (https://dejure.org/2000,6784)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.02.2000 - 28 U 41/99 (https://dejure.org/2000,6784)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - 28 U 41/99 (https://dejure.org/2000,6784)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um den Anspruch eines Arbeitgebers gegen einen Anwalt aus positiver Vertragsverletzung wegen der rechtlichen Beratung im Zusammenhang mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit einem Arbeitnehmer; Beratungspflicht eines Anwalts gegenüber einem Arbeitgeber bei ...

  • rewis.io
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (32)

  • BGH, 06.02.1992 - IX ZR 95/91

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Ausarbeitung einer Vertragsgestaltung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2000 - 28 U 41/99
    Er muß seinen Auftraggeber nicht nur über das Vorhandensein, sondern auch über das ungefähre, in etwa abschätzbare Ausmaß des Risikos unterrichten, weil der Mandant in der Regel nur aufgrund einer Einschätzung auch des Risikoumfangs über sein weiteres Vorgehen sachgerecht entscheiden kann (BGHZ 89, 178 (182) = NJW 1984, 791 [792, 793]; BGHZ 97, 372 (376) = NJW 1986, 2043, NJW 1988, 563 [566]; NJW 1988, 2113; NJW-RR 1990, 1241; NJW 1991, 2079; NJW 1992, 1159).

    Eine solche Belehrung kann allenfalls dann entbehrlich sein, wenn der Rechtsanwalt erkennt, daß der Mandant die Risiken des Geschäfts oder der beabsichtigten rechtlichen Gestaltung kennt und er diese auch bei einer Belehrung auf sich nehmen würde (BGH in NJW 1992, 1159 [1160]; NJW 1988, 563 [566]; NJW 1977, 2073 [2074]).

    Grundsätzlich trifft den um Rechtsrat gebetenen Anwalt nur dann eine beschränkte Beratungs- und Belehrungspflicht, wenn der Mandat eindeutig und klar zu verstehen gibt, daß er der fachlichen Hilfe nur in einer bestimmten Art, Richtung und Reichweite bedarf, und der Anwalt erkennen konnte, daß sich der Mandant etwa bestehender Risiken und Gefahren bewußt ist (vgl. BGH in NJW 1997, 2168 ff.; NJW 1996, 2929 ff.; NJW 1992, 1159 ff.).

    Die von der Rechtsprechung anerkannte Vermutung, daß derjenige, der einen anderen wegen seiner besonderen Sachkunde um Rat fragt, sich beratungsgemäß verhalten hätte, wenn er von diesem zutreffend aufgeklärt und beraten worden wäre (vgl. BGH in NJW 1998, 749 [750]; NJW 1994, 3295 [3298]; NJW 1993, 3259; (FN 4) NJW 1992, 1159 [1160, 1161]) greift zwar nur dann ein, sofern bei sachgerechter Aufklärung im Hinblick auf die Interessenlage oder andere objektive Umstände aus der Sicht eines vernünftig urteilenden Menschen eindeutig eine bestimmte Reaktion nahegelegen hätte (vgl. BGH in NJW 1994, 3295 [3298]; NJW 1993, 3259).

  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2000 - 28 U 41/99
    Die dem Mandanten dadurch aufgebürdete Darlegungs- und Beweislast wird aber dadurch eingeschränkt, daß der Anwalt nach gefestigter Rechtsprechung und Lehre zunächst Zeit, Umstände, Art und Inhalt der erteilten Belehrung und den Verlauf des Beratungsgesprächs konkret darzulegen und der Mandant erst eine solche konkrete Behauptung der Erfüllung der Belehrungspflicht auszuräumen hat (vgl. BGH in NJW 1996, 2571 ff.; 1994, 3295 [3299 unter 2.]; NJW 1993, 1139 (1140 unter c); NJW 1987, 1322 ff.; Rinsche, "Die Haftung des Rechtsanwalts und des Notars", 6. Aufl., Rdn. I, 297 ff.; Borgmann/ Haug, "Anwaltshaftung", 3. Aufl., Rdn. IX,16).

    Die von der Rechtsprechung anerkannte Vermutung, daß derjenige, der einen anderen wegen seiner besonderen Sachkunde um Rat fragt, sich beratungsgemäß verhalten hätte, wenn er von diesem zutreffend aufgeklärt und beraten worden wäre (vgl. BGH in NJW 1998, 749 [750]; NJW 1994, 3295 [3298]; NJW 1993, 3259; (FN 4) NJW 1992, 1159 [1160, 1161]) greift zwar nur dann ein, sofern bei sachgerechter Aufklärung im Hinblick auf die Interessenlage oder andere objektive Umstände aus der Sicht eines vernünftig urteilenden Menschen eindeutig eine bestimmte Reaktion nahegelegen hätte (vgl. BGH in NJW 1994, 3295 [3298]; NJW 1993, 3259).

  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 246/95

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Steuerberaters wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2000 - 28 U 41/99
    Die dem Mandanten dadurch aufgebürdete Darlegungs- und Beweislast wird aber dadurch eingeschränkt, daß der Anwalt nach gefestigter Rechtsprechung und Lehre zunächst Zeit, Umstände, Art und Inhalt der erteilten Belehrung und den Verlauf des Beratungsgesprächs konkret darzulegen und der Mandant erst eine solche konkrete Behauptung der Erfüllung der Belehrungspflicht auszuräumen hat (vgl. BGH in NJW 1996, 2571 ff.; 1994, 3295 [3299 unter 2.]; NJW 1993, 1139 (1140 unter c); NJW 1987, 1322 ff.; Rinsche, "Die Haftung des Rechtsanwalts und des Notars", 6. Aufl., Rdn. I, 297 ff.; Borgmann/ Haug, "Anwaltshaftung", 3. Aufl., Rdn. IX,16).

    Daher genügt es, wenn der Berater im Prozeß die wesentlichen Punkte des Gesprächs in einer Weise darstellt, die erkennen läßt, daß er den ihm obliegenden Aufklärungs- und Hinweispflichten gerecht geworden ist (vgl. BGH in NJW 1996, 2571).

  • BGH, 22.10.1987 - IX ZR 175/86

    Abgrenzung von Beratung und Beurkundung bei einem Anwaltsnotar; Pflicht des

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2000 - 28 U 41/99
    Er muß seinen Auftraggeber nicht nur über das Vorhandensein, sondern auch über das ungefähre, in etwa abschätzbare Ausmaß des Risikos unterrichten, weil der Mandant in der Regel nur aufgrund einer Einschätzung auch des Risikoumfangs über sein weiteres Vorgehen sachgerecht entscheiden kann (BGHZ 89, 178 (182) = NJW 1984, 791 [792, 793]; BGHZ 97, 372 (376) = NJW 1986, 2043, NJW 1988, 563 [566]; NJW 1988, 2113; NJW-RR 1990, 1241; NJW 1991, 2079; NJW 1992, 1159).

    Eine solche Belehrung kann allenfalls dann entbehrlich sein, wenn der Rechtsanwalt erkennt, daß der Mandant die Risiken des Geschäfts oder der beabsichtigten rechtlichen Gestaltung kennt und er diese auch bei einer Belehrung auf sich nehmen würde (BGH in NJW 1992, 1159 [1160]; NJW 1988, 563 [566]; NJW 1977, 2073 [2074]).

  • BGH, 27.11.1997 - IX ZR 141/96

    Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2000 - 28 U 41/99
    Im Rahmen dieser dynamischen Entwicklung waren aber das Rechtsschutzziel der Klägerin erneut abzuklären (vgl. insoweit Zugehör, Handbuch der Anwaltshaftung, Rdn. 534 f., 621 f.) und die Beklagten verpflichtet, die Interessen der Klägerin nach jeder Richtung und umfassend wahrzunehmen (BGH in NJW 1998, 900 [901]; NJW 1988, 486 [487]; NJW 1988, 1079 [1080]).

    Dazu hat der Anwalt seinem Mandanten den sichersten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche rechtliche und auch wirtschaftliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant eine sachgerechte Entscheidung treffen kann; Zweifel und Bedenken, zu denen die Sachlage Anlaß gibt, muß der Anwalt darlegen und mit seinem Auftraggeber erörtern (BGH in NJW 1998, 900; NJW 1995, 449 ff.; NJW 1993, 1320); NJW 1994, 1211 (1212)).

  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95

    Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2000 - 28 U 41/99
    (. Grundsätzlich stellt eine beharrliche Arbeitsverweigerung durch einen Arbeitnehmer einen Grund zur fristlosen Kündigung dar (vgl. KR-Fischermeier, 5. Aufl., BGB § 626 Rz. 412; BAG in NJW 1997, 2195 ff.; NJW 1997, 274 ff.).

    Aufgrund des im Arbeitsrecht geltenden "UltimaratioPrinzipes" ist zudem eine besonders intensive Weigerung erforderlich, die in der Regel erst nach einer vorangegangenen erfolglosen Abmahnung festgestellt werden kann (vgl. insoweit BAG in NJW 1997, 2195 ff.).

  • BGH, 18.11.1999 - IX ZR 420/97

    Haftungsausfüllende Kausalität bei Beratungsverschulden des Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2000 - 28 U 41/99
    Eine solche Kündigung war nicht durch das Kündigungsschutzgesetz ausgeschlossen, dessen Anwendbarkeit in Hinblick auf die Kleinbetriebsklausel zudem von dem Arbeitnehmer C nachzuweisen war (vgl. insoweit KR-Weigand § 24 KSchG Rdn.54a + b; BAG 4, 7.1957, AP Nr. 1 zu § 21 KSchG; BAG 18.1.1990, AP Nr. 9 zu § 23 KSchG; BGH in NJW 2000, 730 [733]; a.A. Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 7. Aufl. Rz. 606 c m.w.N. auch zu dieser Gegenansicht).

    Solche Angaben eines rechtsunkundigen Mandanten sind aber häufig unzuverlässig und der beratende Anwalt muß die für die rechtliche Prüfung bedeutsamen Umstände und Vorgänge klären, sowie sich einschlägige Unterlagen vorlegen lassen (BGH MDR 2000, 297 f.; NJW 1996, 2932; NJW 1994, 2293; NJW 1985, 1154).

  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 387/95

    Kündigung und Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2000 - 28 U 41/99
    (. Grundsätzlich stellt eine beharrliche Arbeitsverweigerung durch einen Arbeitnehmer einen Grund zur fristlosen Kündigung dar (vgl. KR-Fischermeier, 5. Aufl., BGB § 626 Rz. 412; BAG in NJW 1997, 2195 ff.; NJW 1997, 274 ff.).

    Insoweit war auch zu erwägen, in welchem Umfang die persönliche Verpflichtung des Arbeitnehmers C gegenüber dringenden Bedürfnissen seiner Mutter den Vorrang vor der Störung der betrieblichen Organisation der Klägerin beanspruchen und sein Verhalten entschuldigen konnte (vgl. BAG in NJW 1997, 274 ff.; KR-Fischermeier, 5. Aufl., BGB § 626 Rz. 242).

  • BGH, 17.04.1986 - IX ZR 200/85

    Abrede über den Gebrauch empfängnisverhütender Mittel unter Partnern einer

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2000 - 28 U 41/99
    Er muß seinen Auftraggeber nicht nur über das Vorhandensein, sondern auch über das ungefähre, in etwa abschätzbare Ausmaß des Risikos unterrichten, weil der Mandant in der Regel nur aufgrund einer Einschätzung auch des Risikoumfangs über sein weiteres Vorgehen sachgerecht entscheiden kann (BGHZ 89, 178 (182) = NJW 1984, 791 [792, 793]; BGHZ 97, 372 (376) = NJW 1986, 2043, NJW 1988, 563 [566]; NJW 1988, 2113; NJW-RR 1990, 1241; NJW 1991, 2079; NJW 1992, 1159).
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2000 - 28 U 41/99
    Die von der Rechtsprechung anerkannte Vermutung, daß derjenige, der einen anderen wegen seiner besonderen Sachkunde um Rat fragt, sich beratungsgemäß verhalten hätte, wenn er von diesem zutreffend aufgeklärt und beraten worden wäre (vgl. BGH in NJW 1998, 749 [750]; NJW 1994, 3295 [3298]; NJW 1993, 3259; (FN 4) NJW 1992, 1159 [1160, 1161]) greift zwar nur dann ein, sofern bei sachgerechter Aufklärung im Hinblick auf die Interessenlage oder andere objektive Umstände aus der Sicht eines vernünftig urteilenden Menschen eindeutig eine bestimmte Reaktion nahegelegen hätte (vgl. BGH in NJW 1994, 3295 [3298]; NJW 1993, 3259).
  • BGH, 05.11.1992 - IX ZR 200/91

    Wirksamkeit der Teilkündigung eines Vertrages

  • BGH, 20.10.1994 - IX ZR 116/93

    Verletzung der anwaltlichen Beratungspflicht im Rahmen der Rückabwicklung eines

  • BGH, 28.06.1990 - IX ZR 209/89

    Zurückhalten von Sachvortrag durch den Prozeßbevollmächtigten; Haftung des

  • BGH, 20.01.1994 - IX ZR 46/93

    Zurechnung des Verschuldensbeitrags eines weiteren Rechtsanwalts als

  • BGH, 05.02.1987 - IX ZR 65/86

    Pflicht des Rechtsanwalts zur umfassenden Belehrung und Beratung

  • BGH, 13.11.1997 - IX ZR 37/97

    Haftpflicht des Rechtsanwalts; Anscheinsbeweis für beratungsgemäßes Verhalten

  • BGH, 10.10.1996 - IX ZR 294/95

    Umfang der Schadensersatzpflicht des Rechtsanwalts; Kosten eines überflüssigen

  • BGH, 08.12.1983 - I ZR 183/81

    Anwaltsberatung

  • BGH, 15.01.1998 - IX ZR 4/97

    Belehrungspflichten des Notars bei Beurkundung der Veräußerung eines Anspruchs

  • BGH, 11.01.1977 - VI ZR 261/75

    Ersatzansprüche gegen Anwalt aus schuldhafter Vertretungsverletzung

  • BGH, 16.05.1991 - IX ZR 131/90

    Anspruch auf Schadensersatz aus anwaltlicher Sorgfaltspflichtverletzung -

  • BGH, 10.03.1988 - IX ZR 194/87

    Klage, die wegen einer Gesellschaftsschuld sowohl gegen die Gesellschaft als auch

  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 106/95

    Entstehung des Schadens bei Haftung des Rechtsanwalts; Mitverschulden des

  • BGH, 18.01.1995 - VIII ZR 23/94

    Annahme einer Zusicherung bei Verkauf gebrauchter Maschinen als generalüberholt;

  • EGMR, 27.10.1993 - 14448/88

    DOMBO BEHEER B.V. v. THE NETHERLANDS

  • BGH, 13.03.1997 - IX ZR 81/96

    Inhalt eines Anwaltsvertrages; Mitverschulden durch falsche Angaben gegenüber dem

  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 51/95

    Haftung des Rechtsanwalts bei Fehlern bei der Beendigung eines Vertrages;

  • BGH, 17.12.1987 - IX ZR 41/86

    Pflichten des Verkehrsanwalts; Verantwortung für den Inhalt von durch den

  • BGH, 14.05.1996 - XI ZR 188/95

    Hinweispflicht der Vermittler von Termindirektgeschäften auf Folgen hoher

  • BGH, 15.01.1985 - VI ZR 65/83

    Vertragliche Sorgfaltspflicht - Anwaltliche Sorgfaltspflicht -

  • BGH, 05.11.1987 - IX ZR 86/86

    Haftungsausfüllende Kausalität bei der Anwaltshaftung

  • BGH, 21.04.1994 - IX ZR 150/93

    Anforderungen an die Aufklärung des Rechtsanwalts hinsichtlich des

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