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   OLG Hamm, 24.02.2004 - 3 Ss 48/04   

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https://dejure.org/2004,8068
OLG Hamm, 24.02.2004 - 3 Ss 48/04 (https://dejure.org/2004,8068)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.02.2004 - 3 Ss 48/04 (https://dejure.org/2004,8068)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Februar 2004 - 3 Ss 48/04 (https://dejure.org/2004,8068)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anbieten eines Pkw vom Typ "Audi A 6" über das Internet; Zurverfügungstellen eines Kontos zur Ermöglichung eines Betrugs; Umfang des Gehilfenvorsatzes; Handeln mit bedingtem Vorsatz

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    StGB § 263; ; StGB § 27

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263; StGB § 27
    Betrug; Gehilfenvorsatz; wesentlichen Umstände der Haupttat bekannt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Konto-Fall

    § 16 StGB; § 263 StGB; § 27 StGB
    Beihilfe; Gehilfenvorsatz; Bestimmtheit der Haupttat

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.06.1991 - 1 StR 164/91

    Anforderungen an die Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2004 - 3 Ss 48/04
    Für den Gehilfen genügt bedingter Vorsatz (BGH StV 1985, 100; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 7).

    Einzelheiten der Haupttat brauchte der Angeklagte als Gehilfe nicht zu kennen (BGH GA 1981, 133; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 7, Vorsatz 6).

  • BGH, 18.04.1996 - 1 StR 14/96

    Beihilfe zum Betrug (Anforderungen an die Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes;

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2004 - 3 Ss 48/04
    Vielmehr reichte es aus, dass er jedenfalls mit der Wissensintensität des dolus eventualis davon ausging, dass sich die Haupttat in einem bestimmten Spektrum wahrscheinlicher Tatbestandsverwirklichungen bewegte und die ausgeführte Haupttat tatsächlich in diesem Spektrum lag (vgl. Kindhäuser, NStZ 1997, 275 - Besprechung zu BGH NStZ 1997, 272 f).
  • BGH, 08.05.1990 - 3 StR 448/89

    Ingrid Strobl

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2004 - 3 Ss 48/04
    Ausreichend ist vielmehr, dass das Vorstellungsbild des Gehilfen den wesentlichen Unrechtsgehalt und die Angriffsrichtung der von ihm unterstützten Tat erfasst (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 6); BGH NStZ 1997, 273).
  • BGH, 12.09.1984 - 3 StR 245/84

    Abgrenzung des bedingten Tötungsvorsatzes von bewusster Fahrlässigkeit im Bereich

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2004 - 3 Ss 48/04
    Für den Gehilfen genügt bedingter Vorsatz (BGH StV 1985, 100; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 7).
  • BGH, 15.07.1980 - 5 StR 362/80

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Kein

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2004 - 3 Ss 48/04
    Einzelheiten der Haupttat brauchte der Angeklagte als Gehilfe nicht zu kennen (BGH GA 1981, 133; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 7, Vorsatz 6).
  • LAG Hessen, 25.06.2012 - 17 Sa 1644/11

    Kollusives Zusammenwirken des Arbeitnehmers mit einem unternehmensfremden Dritten

    Hierin hat er ein Tatmittel zur Verfügung gestellt, dass das Risiko der Begehung der geförderten Haupttat erhöhte (OLG Hamm 24. Februar 2004 - 3 Ss 48/04 - nv., juris) .
  • LG Lüneburg, 10.11.2021 - 111 KLs 7/21
    Es reicht aus, dass das Vorstellungsbild des Gehilfen den wesentlichen Unrechtsgehalt und die Angriffsrichtung der von ihm unterstützten Tat erfasst, ohne jedoch den genauen Hergang, Ort, Zeit und Opfer der Tat zu kennen ( OLG Hamm, Beschluss vom 24. Februar 2004 - 3 Ss 48/04 -, juris).
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