Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.03.2010 - I-11 U 65/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10233
OLG Hamm, 24.03.2010 - I-11 U 65/09 (https://dejure.org/2010,10233)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.03.2010 - I-11 U 65/09 (https://dejure.org/2010,10233)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. März 2010 - I-11 U 65/09 (https://dejure.org/2010,10233)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,10233) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Haftung für eine unrichtige Auskunft

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 839 BGB, Art. 34 GG
    Haftung für eine unrichtige Auskunft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtshaftung wegen Erteilung einer unrichtigen Auskunft über die Identität eines Schaustellers auf einer Kirmes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 Abs. 1
    Amtshaftung wegen Erteilung einer unrichtigen Auskunft über die Identität eines Schaustellers auf einer Kirmes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 991
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 06.05.1993 - III ZR 2/92

    Drittschutz bei Erteilung positiver Bauvorbescheide - Verjährung des

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2010 - 11 U 65/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH NJW 1993, 2303, 2304 m.w.N.; vgl. weiter Palandt-Sprau, aa0. § 839 Rn. 45 f .) gehört der Geschädigte bereits dann zum Kreis der "Dritten" i.S.d. § 839 Abs. 1 S. 1 BGB, wenn die in Rede stehende Amtspflicht -und sei es auch nicht notwendig allein, so doch jedenfalls auchden Zweck hat, das Interesse gerade dieses Geschädigten wahrzunehmen.

    Bei Einhaltung des von ihnen zu fordernden objektivierten Sorgfaltsstandards ( BGH NJW 1993, 2303 ff, 2304 unter Hinweis auf BGH NJW 1989, 976 ) hätten die mit der Anfrage des Zeugen u befassten Zeugen C3 und I2 als Mitarbeiter der Beklagten danach erkennen müssen, dass selbst unter Zugrundelegung des eigenen Vortrags der Beklagten eine ausreichend verlässliche Grundlage für die (bei ihnen bestehende) Annahme fehlte, bei dem von u Gesuchten könne es sich mit Sicherheit nur um W2 N sen.

  • OLG Zweibrücken, 24.06.1999 - 6 U 24/98

    Amtspflichten der Verwaltungsbehörden bei einer außerhalb ihrer

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2010 - 11 U 65/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGH NJW 1980, 2574; NJW 1985, 492; NJW 1991, 3027; VersR 2004, 604; weiter OLG Koblenz, MDR 2008, 746; OLG Saarbrücken, OLGR Saarbrücken 2008, 793 f; OLG Zweibrücken, VersR 2000, 1507; Palandt-Sprau, BGB, aa0.

    § 839 Rn. 41; Wurm in: Staudinger, BGB, § 839 Rn. 784 ), der der Senat folgt, müssen Auskünfte, die ein Beamter (im haftungsrechtlichen Sinn) erteilt, dem Stand seiner Erkenntnismöglichkeiten entsprechend sachgerecht, d.h. vollständig, richtig und unmissverständlich sein, so dass der Empfänger der Auskunft entsprechend disponieren kann, und zwar selbst dann, wenn keine Pflicht zur Erteilung der Auskunft besteht ( BGH NJW 1980, 2574 ) oder der Beamte nicht die zur Erteilung der Auskunft erforderliche fachliche Qualifikation ( OLG Zweibrücken, VersR 2000, 1507 ) oder Befugnis ( BGH VersR 1985, 492 ) hat.

  • BGH, 10.04.2003 - III ZR 38/02

    Haftung des Amts zur Regelung offener Vermögensfragen wegen unzutreffender

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2010 - 11 U 65/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGH NJW 1980, 2574; NJW 1985, 492; NJW 1991, 3027; VersR 2004, 604; weiter OLG Koblenz, MDR 2008, 746; OLG Saarbrücken, OLGR Saarbrücken 2008, 793 f; OLG Zweibrücken, VersR 2000, 1507; Palandt-Sprau, BGB, aa0.

    Allerdings besteht die Amtspflicht zur richtigen, klaren, unmissverständlichen und vollständigen Auskunftserteilung bei Erteilung behördlicher Auskünfte gegenüber jedem Dritten, in dessen Interesse oder auf dessen Antrag hin die Auskunft erteilt wird ( BGH NVwZ 2002, 373 ff, 374 unter Hinweis auf BGH NJW 1980, 2573, 2574; BGH NJW 1991, 3027 f; NJW 1985, 1338; VersR 2004, 604; Palandt-Sprau aa0.

  • BGH, 13.06.1991 - III ZR 76/90

    Umfang der Auskunftspflicht eines Strafvollzugsbeamten gegenüber dem zukünftigen

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2010 - 11 U 65/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGH NJW 1980, 2574; NJW 1985, 492; NJW 1991, 3027; VersR 2004, 604; weiter OLG Koblenz, MDR 2008, 746; OLG Saarbrücken, OLGR Saarbrücken 2008, 793 f; OLG Zweibrücken, VersR 2000, 1507; Palandt-Sprau, BGB, aa0.

    Allerdings besteht die Amtspflicht zur richtigen, klaren, unmissverständlichen und vollständigen Auskunftserteilung bei Erteilung behördlicher Auskünfte gegenüber jedem Dritten, in dessen Interesse oder auf dessen Antrag hin die Auskunft erteilt wird ( BGH NVwZ 2002, 373 ff, 374 unter Hinweis auf BGH NJW 1980, 2573, 2574; BGH NJW 1991, 3027 f; NJW 1985, 1338; VersR 2004, 604; Palandt-Sprau aa0.

  • BGH, 27.02.2007 - XI ZB 39/05

    Voraussetzungen der Terminsgebühr

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2010 - 11 U 65/09
    Als unberechtigt erweist sich dabei allerdings die von dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin in seiner Rechnung vom 29.02.2008 (Bl. 41 GA) nach Maßgabe eines Streitwertes von 50.000,00 EUR in Ansatz gebrachten 1, 2 Terminsgebühr "gemäß Nr. 3200 VV RVG" (nach Vortrag der Klägerin eine offensichtliche Falschbezeichnung der Gebührenziffer, gemeint war Nr. 3104 VV RVG) in Höhe von 1.255,00 EUR, die die Klägerin unter Berufung auf eine Entscheidung des BGH vom 27.02.2007 ( BGH XI ZB 39/05 = NJW-RR 2007, 1578 f ) mit der nach Widerspruch des W2 N gegen die ergangene einstweilige Verfügung vom 10.09.2007 geführten Korrespondenz ihres Bevollmächtigten mit dem Prozessbevollmächtigten des W2 N zu begründen versucht.
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2008 - 10 WF 5/08

    Zur Einigungsgebühr beim gegenseitigen Verzicht auf die Durchführung des

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2010 - 11 U 65/09
    Nach der gegebenen Begründung kommt hier danach allein der letztgenannte Tatbestand -Mitwirkung an einer auf Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts- in Betracht, der nach der Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe, JurBüro 2008, 416 f) etwa dann vorliegen kann, wenn die Prozessbevollmächtigten der Parteien nach einem Einspruch gegen ein Versäumnisurteil eine telefonische Besprechung mit dem Ziel der Einspruchs- oder Klagerücknahme führen.
  • BGH, 26.01.1989 - III ZR 194/87

    Haftung wegen Nichtberücksichtigung von Altlasten bei Bauleitplanung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2010 - 11 U 65/09
    Bei Einhaltung des von ihnen zu fordernden objektivierten Sorgfaltsstandards ( BGH NJW 1993, 2303 ff, 2304 unter Hinweis auf BGH NJW 1989, 976 ) hätten die mit der Anfrage des Zeugen u befassten Zeugen C3 und I2 als Mitarbeiter der Beklagten danach erkennen müssen, dass selbst unter Zugrundelegung des eigenen Vortrags der Beklagten eine ausreichend verlässliche Grundlage für die (bei ihnen bestehende) Annahme fehlte, bei dem von u Gesuchten könne es sich mit Sicherheit nur um W2 N sen.
  • BGH, 19.03.1992 - III ZR 117/90

    Amtshaftung wegen Erteilung rechtswidriger Baugenehmigung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2010 - 11 U 65/09
    Insoweit ist von dem Grundsatz auszugehen, dass jeder Beamte die für sein Amt erforderlichen Sach-, Rechts- und Verwaltungskenntnisse besitzen oder sich verschaffen muss (vgl. nur BGH NJW 1994, 2087 ff, 2088 unter Hinweis auf BGH NVwZ 1992, 911 ).
  • BGH, 03.05.2001 - III ZR 191/00

    Feststellungsinteresse bei künftigem Schaden; Amtshaftungsanspruch bei

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2010 - 11 U 65/09
    Allerdings besteht die Amtspflicht zur richtigen, klaren, unmissverständlichen und vollständigen Auskunftserteilung bei Erteilung behördlicher Auskünfte gegenüber jedem Dritten, in dessen Interesse oder auf dessen Antrag hin die Auskunft erteilt wird ( BGH NVwZ 2002, 373 ff, 374 unter Hinweis auf BGH NJW 1980, 2573, 2574; BGH NJW 1991, 3027 f; NJW 1985, 1338; VersR 2004, 604; Palandt-Sprau aa0.
  • BGH, 05.05.1994 - III ZR 28/93

    Drittbezogenheit von Amtspflichten der Baugenehmigungsbehörde wegen Erteilung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2010 - 11 U 65/09
    Insoweit ist von dem Grundsatz auszugehen, dass jeder Beamte die für sein Amt erforderlichen Sach-, Rechts- und Verwaltungskenntnisse besitzen oder sich verschaffen muss (vgl. nur BGH NJW 1994, 2087 ff, 2088 unter Hinweis auf BGH NVwZ 1992, 911 ).
  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 23/79

    Amtshaftung einer Gemeinde bei unrichtiger Auskunft über die Bebaubarkeit eines

  • OLG Koblenz, 12.12.2007 - 1 U 180/07

    Amtshaftung: Falsche Auskunft eines Sachbearbeiters der Baubehörde über die

  • BGH, 10.10.1984 - IVa ZR 167/82

    Gesetzlicher Übergang von Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag

  • BGH, 11.10.1984 - III ZR 27/83

    Amtspflichten der Gemeinde gegenüber einem Bauwilligen

  • BGH, 17.01.1985 - III ZR 109/83

    Haftung eines Landes für Überschwemmungen aufgrund der Verlegung eines Gewässers

  • OLG Saarbrücken, 05.08.2008 - 4 U 675/07

    Amtshaftung: Falschauskunft in einem Hinterlegungsverfahren und dadurch bedingte

  • VG Gelsenkirchen, 09.06.2008 - 7 L 581/08

    Zulassung des Betreibers eines Autoskooters zu einem Volksfest

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.1992 - 8 E 718/92

    Renovierungskosten; Sozialhilfebehörde

  • OLG Hamm, 11.03.1992 - 11 W 70/91

    Rechtswidriger Ausschluß eines Schaustellers von der Kirmes

  • OLG Zweibrücken, 23.06.2016 - 6 U 3/16

    Amtshaftung: Fehlerhafte Auskunft des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers

    Aus den sozialrechtlichen Vorschriften lässt sich nicht ableiten, dass das Auskunftsbegehren eines Rentenanwärters zugleich im wirtschaftlichen Interesse seiner Ehefrau gestellt wird und dass auf Seiten der angesprochenen Mitarbeiter der Beklagten kein Zweifel daran bestehen konnte, dass das Auskunftsersuchen des Rentenanwärters zumindest auch der Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen der Klägerin dienen sollte (zu einem Fall der Drittbezogenheit der Behördenauskunft siehe OLG Hamm MDR 2010, 991 = OLG Hamm, Urteil vom 24.3.2010 - 11 U 65/09 - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2012 - L 14/9 U 118/13
    Die Beschwerde der Klägerin gegen den Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschluss des Sozialgerichts Hildesheim vom 5. Dezember 2012 (Az.: S 11 U 65/09) wird als unzulässig verworfen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht