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   OLG Hamm, 26.07.2016 - I-9 U 133/15   

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https://dejure.org/2016,51825
OLG Hamm, 26.07.2016 - I-9 U 133/15 (https://dejure.org/2016,51825)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.07.2016 - I-9 U 133/15 (https://dejure.org/2016,51825)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Juli 2016 - I-9 U 133/15 (https://dejure.org/2016,51825)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Verkehrssicherungspflichtverletzung, Streu- und Räumpflicht, Schmerzensgeld, materieller Schaden, Hüftgelenksluxation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Schmerzensgeldes bei Luxation eines Hüftgelenks mit nachfolgendem zweimaligen Austausch der Hüftpfanne aufgrund eines Sturzes bei Eis und Schnee

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    II BGB §§ 823 I, 253
    Verkehrssicherungspflichtverletzung; Streu- und Räumpflicht; Schmerzensgeld; materieller Schaden; Hüftgelenksluxation

  • rechtsportal.de

    II BGB §§ 823 I, 253
    Höhe des Schmerzensgeldes bei Luxation eines Hüftgelenks mit nachfolgendem zweimaligen Austausch der Hüftpfanne aufgrund eines Sturzes bei Eis und Schnee

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 27.05.2015 - 9 W 68/14

    Schmerzensgeld nach strafrechtlicher Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs

    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2016 - 9 U 133/15
    Dies bedeutet, dass seine Größenordnung dem Betragsrahmen entsprechen muss, der in der überwiegenden Spruchpraxis für vergleichbare Verletzungsgrade zuerkannt wird (Senat B. v. 27.05.2015 - 9 W 68/14 - juris Rn. 12).
  • BGH, 16.01.1996 - VI ZR 109/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche

    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2016 - 9 U 133/15
    Bei vorsätzlich begangenen Taten zum Nachteil des Geschädigten kommt der Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes, die durch die strafrichterliche Verurteilung nicht kompensiert wird, besonderes Gewicht zu (st. Rspr des BGH, vgl. BGH, VersR 1996, 382 m.w.N.).
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