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   OLG Hamm, 26.11.2003 - 3 U 265/02   

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https://dejure.org/2003,21164
OLG Hamm, 26.11.2003 - 3 U 265/02 (https://dejure.org/2003,21164)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.11.2003 - 3 U 265/02 (https://dejure.org/2003,21164)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. November 2003 - 3 U 265/02 (https://dejure.org/2003,21164)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz aufgrund einer Wundinfektion mit Notwendigkeit einer Revisionsoperation; Beschädigung von Zähnen im Rahmen einer Intubierung sowie Verengung der Luftröhre nach einer weiter notwendig gewordenen Tracheotomie nach dem Einsetzen eines Y-Gefäßprothese im ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Oldenburg, 15.03.1994 - 5 U 115/93

    Gelenkpunktion; Infektion; Behandlungssorgfalt; Gelenkversteifung

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2003 - 3 U 265/02
    Jedoch setzt der Anscheinsbeweis voraus, dass ein Verstoß gegen die Hygieneanforderungen durch das Krankenhaus feststeht (vgl. OLG Oldenburg, VersR 1995, Seite 786).
  • BGH, 08.01.1991 - VI ZR 102/90

    Haftung des Krankenhausträgers bei Krankenhausinfektion

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2003 - 3 U 265/02
    Vielmehr hat der Sachverständige ausgeführt und ist dem Senat auch aus zahlreichen anderen Verfahren bekannt, dass eine Infektion mit Keimen während des stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus und während einer Operation auch bei Beachtung der gebotenen hygienischen Vorsorge nicht vermeidbar ist, weil die Infektion auch schicksalhaft insbesondere durch Hautkeime verursacht werden kann, ohne dass eine Möglichkeit des Krankenhauses oder der Ärzte besteht, dies zuverlässig zu verhindern (vgl. auch BGH, NJW 1991, Seite 1541; OLG Stuttgart, OLGR 2003, Seite 289).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2003 - 5 U 13/02

    Zur Frage des Entstehens einer Werklohnforderung für die Erstellung von

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2003 - 3 U 265/02
    Vielmehr hat der Sachverständige ausgeführt und ist dem Senat auch aus zahlreichen anderen Verfahren bekannt, dass eine Infektion mit Keimen während des stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus und während einer Operation auch bei Beachtung der gebotenen hygienischen Vorsorge nicht vermeidbar ist, weil die Infektion auch schicksalhaft insbesondere durch Hautkeime verursacht werden kann, ohne dass eine Möglichkeit des Krankenhauses oder der Ärzte besteht, dies zuverlässig zu verhindern (vgl. auch BGH, NJW 1991, Seite 1541; OLG Stuttgart, OLGR 2003, Seite 289).
  • OLG Hamm, 13.12.2004 - 3 U 135/04

    Vorliegen eines Organisationsverschulden der Organe einer Krankenhausklinik wegen

    Ein Anscheinsbeweis für die Nichteinhaltung von Hygieneanforderungen greift im Übrigen ebenfalls nicht zugunsten der Klägerin ein, selbst dann, wenn sie sich während der Sectio infiziert haben sollte (vgl. Deutsch/ Spickhoff, Medizinrecht, 5. Aufl., Rn. 385; OLG Hamm, Urteil vom 26.11.2003 - 3 U 265/02).
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