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   OLG Hamm, 27.01.2009 - 4 Ws 22/09   

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https://dejure.org/2009,25770
OLG Hamm, 27.01.2009 - 4 Ws 22/09 (https://dejure.org/2009,25770)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.01.2009 - 4 Ws 22/09 (https://dejure.org/2009,25770)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Januar 2009 - 4 Ws 22/09 (https://dejure.org/2009,25770)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    StGB § 67 d Abs. 6, StGB § 211
    Mord, lebenslange Freiheitsstrafe, Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Erledigung der Unterbringung, Erledigungserklärung, kein Zusammenhang zwischen Störung und Tat, fehlender Zusammenhang zwischen Erkrankung und Tat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Erklärung der Erledigung einer Unterbringung

  • Judicialis

    StGB § 67 d Abs. 6; ; StGB § 211

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67d Abs. 6; StGB § 211
    Erledigterklärung der Unterbringung bei Feststellung einer Fehleinweisung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.08.2007 - 1 StR 268/07

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Erledigterklärung einer Unterbringung in

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2009 - 4 Ws 22/09
    Die Rechtsauffassung des Senats, wonach es im Rahmen der Prüfung des § 67 d Abs. 6 StGB allein darauf ankommt, ob die Voraussetzungen der Unterbringung weiterhin aktuell vorliegen, und zwar unabhängig davon, ob das Fehlen der Voraussetzungen auf einer Fehleinweisung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen beruht, entspricht dem Willen des Gesetzgebers bei der Neuregelung des § 67 d Abs. 6 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 28. August 2007 1 StR 268/07 veröffentlicht unter www.bundesgerichtshof.de/entscheidungen, insbesondere Absätze 14, 18 = StV 2008, 77; OG Dresden, StV 2008, 316 (317); so auch KG, StV 2007, 432).
  • OLG Frankfurt, 03.06.2005 - 3 Ws 298/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung bei Fehleinweisung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2009 - 4 Ws 22/09
    Der Senat verkennt dabei nicht, dass diese Ansicht zum Teil auch von der obergerichtlichen Rechtsprechung geteilt wird (vgl. dazu OLG Frankfurt, StV 2007, 430 (431) und zur Rechtslage nach § 67 c Abs. 2 S. 5 StGB a.F. OLG Frankfurt, NStZ 2003, 222 (223)).
  • OLG Dresden, 07.02.2008 - 2 Ws 18/08

    Unterbringung; Psychiatrie; Entziehungsanstalt; Besserung und Sicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2009 - 4 Ws 22/09
    Die Rechtsauffassung des Senats, wonach es im Rahmen der Prüfung des § 67 d Abs. 6 StGB allein darauf ankommt, ob die Voraussetzungen der Unterbringung weiterhin aktuell vorliegen, und zwar unabhängig davon, ob das Fehlen der Voraussetzungen auf einer Fehleinweisung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen beruht, entspricht dem Willen des Gesetzgebers bei der Neuregelung des § 67 d Abs. 6 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 28. August 2007 1 StR 268/07 veröffentlicht unter www.bundesgerichtshof.de/entscheidungen, insbesondere Absätze 14, 18 = StV 2008, 77; OG Dresden, StV 2008, 316 (317); so auch KG, StV 2007, 432).
  • KG, 07.06.2007 - 2 Ws 330/07

    Maßregelvollzug: Verhältnismäßigkeitsprüfung zur Fortdauer der Unterbringung in

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2009 - 4 Ws 22/09
    Die Rechtsauffassung des Senats, wonach es im Rahmen der Prüfung des § 67 d Abs. 6 StGB allein darauf ankommt, ob die Voraussetzungen der Unterbringung weiterhin aktuell vorliegen, und zwar unabhängig davon, ob das Fehlen der Voraussetzungen auf einer Fehleinweisung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen beruht, entspricht dem Willen des Gesetzgebers bei der Neuregelung des § 67 d Abs. 6 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 28. August 2007 1 StR 268/07 veröffentlicht unter www.bundesgerichtshof.de/entscheidungen, insbesondere Absätze 14, 18 = StV 2008, 77; OG Dresden, StV 2008, 316 (317); so auch KG, StV 2007, 432).
  • OLG Frankfurt, 22.10.2002 - 2 Ws 572/02
    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2009 - 4 Ws 22/09
    Der Senat verkennt dabei nicht, dass diese Ansicht zum Teil auch von der obergerichtlichen Rechtsprechung geteilt wird (vgl. dazu OLG Frankfurt, StV 2007, 430 (431) und zur Rechtslage nach § 67 c Abs. 2 S. 5 StGB a.F. OLG Frankfurt, NStZ 2003, 222 (223)).
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