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OLG Hamm, 27.07.2000 - 5 Ss OWi 622/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Urteilsgründe im Bußgeldverfahren; Mitteilung der Einlassung; Bezugnahme auf ein Radarfoto, Umfang der Entscheidungsgründe; Messfoto; Lichtbild
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Urteilsgründe im Bußgeldverfahren; Mitteilung der Einlassung; Bezugnahme; Radarfoto; Umfang der Entscheidungsgründe; Messfoto; Lichtbild
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 71; StPO § 261 § 267
Urteilsgründe im Bußgeldverfahren; Mitteilung der Einlassung; Bezugnahme auf ein Radarfoto; Umfang der Entscheidungsgründe; Messfoto; Lichtbild - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.12.1995 - 3 StR 550/95
Erneute Bildung einer Gesamtstrafe, wenn bei einer früheren Gesamtstrafenbildung …
Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2000 - 5 Ss OWi 622/00
Da die Fahrereigenschaft des Betroffenen sich weder aus dessen Einlassung ergibt noch vom Rechtsbeschwerdegericht anhand des nicht in Bezug genommenen Messfotos nachgeprüft werden kann, hätte das Urteil Ausführungen zur Bildqualität des in Augenschein genommenen Messtotos enthalten und die abgebildete Person oder jedenfalls mehrere charakteristische Identifizierungsmerkmale so präzise beschreiben müssen, dass den Rechtsmittelgericht anhand der Beschreibung in gleicher Weise wie bei Betrachtung des Fotos die Prüfung ermöglicht worden wäre, ob das vom Tatrichter in Augenschein genommene Messfoto zur Identifizierung generell geeignet ist (vgl. BGHSt 41, 374). - OLG Hamm, 19.05.1998 - 2 Ss OWi 553/98
Lichtbild, ordnungsgemäße Verweisung, Identifizierung des Betroffenen anhand …
Auszug aus OLG Hamm, 27.07.2000 - 5 Ss OWi 622/00
20 d. A." Dieser Formulierung lässt ich eine gemäß § 71 OWIG i.V.m. § 267 Abs. 1 5.3 StPO zulässige Bezugnahme auf das bei den Akten befindliche Messfoto nicht entnehmen (vgl. OLG Hamm VRS 92, 418; NStZ-RR 98, 238), so dass das Messfoto nicht Bestandteil der Urteilsgründe geworden ist; Das Rechtsbeschwerdegericht ist daher daran gehindert, die bei den Akten befindliche Abbildung nach eigener Anschauung zu würdigen.
- OLG Hamm, 19.11.2009 - 5 Ss OWi 401/09
Urteilsgründe, Anforderungen, Beweiswürdigung, Einlassung, Pflichtverteidiger, …
Die in den Urteilsgründen gemäß § 71 Abs. 1 OWiG i.V.m. §§ 261, 267 StPO darzulegende Beweiswürdigung muss auch in Bußgeldsachen so beschaffen sein, dass sie dem Rechtsbeschwerdegericht eine rechtliche Überprüfung ermöglicht; das Urteil muss deshalb erkennen lassen, auf welche Tatsachen das Gericht seine Überzeugung gestützt hat, wie sich der Betroffene eingelassen hat und ob das Gericht dieser Einlassung (und warum) folgt und inwieweit es seine Einlassung für widerlegt ansieht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27.07.2000 - 5 Ss OWi 622/00 = beckRS 2000.