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   OLG Hamm, 28.09.1995 - 2 Ss OWi 1084/95   

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OLG Hamm, 28.09.1995 - 2 Ss OWi 1084/95 (https://dejure.org/1995,6080)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.09.1995 - 2 Ss OWi 1084/95 (https://dejure.org/1995,6080)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. September 1995 - 2 Ss OWi 1084/95 (https://dejure.org/1995,6080)
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  • OLG Köln, 13.01.1995 - Ss 532/94

    Geldbuße und Verhängung eines Fahrverbots wegen fahrlässiger Überschreitung der

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.1995 - 2 Ss OWi 1084/95
    Dabei kann dahinstehen, welche Begründungsanforderungen an den Tatrichter zu stellen sind, wenn es darum geht, ob ein bei einer Geschwindigkeitsmessung angefertigtes Radarfoto die Feststellung zuläßt, wer Fahrer des abgebildeten Fahrzeugs ist, während das Oberlandesgericht Köln (Vorlagebeschluß vom 13. Januar 1995, Ss 532/94 (B) - 294 B -) Ausführungen des Tatrichters über die einerseits aus dem Foto und andererseits am Betroffenen erkennbaren charakteristischen Identifizierungsmerkmale sowie über die Art und das Ausmaß der Übereinstimmung dieser jeweils festgestellten Merkmale verlangt, genügt nach der Auffassung des Oberlandesgerichts Oldenburg (VRS 87, 202, 203), der der Senat sich angeschlossen hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 1994, 2 Ss OWi 820/94 und vom 30. März 1995 - 2 Ss 0Wi 346/95), die Angabe mehrerer hierfür generell geeigneter charakteristischer und individualisierender Merkmale, deren nähere Beschreibung jedoch wegen tatsächlich wie rechtlich fehlender Nachprüfungsmöglichkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht nicht erforderlich ist.
  • OLG Hamm, 18.10.1994 - 2 Ss OWi 820/94

    Geschwindigkeitsmessung; Messung; Tauglichkeit; Einwendungen; Foto;

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.1995 - 2 Ss OWi 1084/95
    Dabei kann dahinstehen, welche Begründungsanforderungen an den Tatrichter zu stellen sind, wenn es darum geht, ob ein bei einer Geschwindigkeitsmessung angefertigtes Radarfoto die Feststellung zuläßt, wer Fahrer des abgebildeten Fahrzeugs ist, während das Oberlandesgericht Köln (Vorlagebeschluß vom 13. Januar 1995, Ss 532/94 (B) - 294 B -) Ausführungen des Tatrichters über die einerseits aus dem Foto und andererseits am Betroffenen erkennbaren charakteristischen Identifizierungsmerkmale sowie über die Art und das Ausmaß der Übereinstimmung dieser jeweils festgestellten Merkmale verlangt, genügt nach der Auffassung des Oberlandesgerichts Oldenburg (VRS 87, 202, 203), der der Senat sich angeschlossen hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 1994, 2 Ss OWi 820/94 und vom 30. März 1995 - 2 Ss 0Wi 346/95), die Angabe mehrerer hierfür generell geeigneter charakteristischer und individualisierender Merkmale, deren nähere Beschreibung jedoch wegen tatsächlich wie rechtlich fehlender Nachprüfungsmöglichkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht nicht erforderlich ist.
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.1995 - 2 Ss OWi 1084/95
    Zwar genügen die Ausführungen zur Geschwindigkeitsmessung den nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu stellenden Anforderungen, wonach es - wenn konkrete Einwendungen nicht erhoben werden - als ausreichend anzusehen ist, das angewandte standardisierte Meßverfahren und den berücksichtigten Toleranzwert mitzuteilen (vgl. BGHSt 39, 291 ff).
  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Strafbarkeit wegen Beihilfe

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.1995 - 2 Ss OWi 1084/95
    Nach alledem hat der Tatrichter seine Feststellungen nicht aus dem Beweisergebnis gerechtfertigt, sondern sich so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernt, daß seine Feststellungen letztlich einer Vermutung gleichkommen und keine tragfähige Grundlage für die Entscheidung bieten (vgl. BGH NStZ 1981, 33 ; 1986, 373).
  • OLG Oldenburg, 12.11.1993 - Ss 448/93/93
    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.1995 - 2 Ss OWi 1084/95
    Dabei kann dahinstehen, welche Begründungsanforderungen an den Tatrichter zu stellen sind, wenn es darum geht, ob ein bei einer Geschwindigkeitsmessung angefertigtes Radarfoto die Feststellung zuläßt, wer Fahrer des abgebildeten Fahrzeugs ist, während das Oberlandesgericht Köln (Vorlagebeschluß vom 13. Januar 1995, Ss 532/94 (B) - 294 B -) Ausführungen des Tatrichters über die einerseits aus dem Foto und andererseits am Betroffenen erkennbaren charakteristischen Identifizierungsmerkmale sowie über die Art und das Ausmaß der Übereinstimmung dieser jeweils festgestellten Merkmale verlangt, genügt nach der Auffassung des Oberlandesgerichts Oldenburg (VRS 87, 202, 203), der der Senat sich angeschlossen hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 1994, 2 Ss OWi 820/94 und vom 30. März 1995 - 2 Ss 0Wi 346/95), die Angabe mehrerer hierfür generell geeigneter charakteristischer und individualisierender Merkmale, deren nähere Beschreibung jedoch wegen tatsächlich wie rechtlich fehlender Nachprüfungsmöglichkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht nicht erforderlich ist.
  • BGH, 25.03.1986 - 2 StR 115/86

    Strafbarkeit eines erheblich Angetrunkenen wegen Hilfeleistung, einen Bewußtlosen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.1995 - 2 Ss OWi 1084/95
    Nach alledem hat der Tatrichter seine Feststellungen nicht aus dem Beweisergebnis gerechtfertigt, sondern sich so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernt, daß seine Feststellungen letztlich einer Vermutung gleichkommen und keine tragfähige Grundlage für die Entscheidung bieten (vgl. BGH NStZ 1981, 33 ; 1986, 373).
  • BGH, 22.01.1992 - 2 StR 520/91

    Bildung der tatrichterlichen Überzeugung der Täterschaft, wenn die Aussage des

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.1995 - 2 Ss OWi 1084/95
    Insofern folgt aus § 261 StPO i.V.m. § 46 OWiG , daß der Tatrichter nachvollziehbar und ohne Verstoß gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze darzulegen hat, aufgrund welcher Tatsachen und Erwägungen er zu einer bestimmten Schlußfolgerung gelangt ist, wobei er diese Feststellungen aus dem Beweisergebnis zu rechtfertigen hat (vgl. BGH NStZ 1992, 347 Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., § 267 Rn. 12, § 337 Rn. 26 ff; OLG Köln, NZV 1995, Seite 164 ).
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