Rechtsprechung
OLG Hamm, 29.06.2004 - 4 U 40/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassung im Hinblick auf die Wiedergabe von Musik aus dem Repertoire im Rahmen einer durchgeführten Veranstaltung; Stillschweigende Duldung einer musikalischen Repertoirenutzung
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 22.01.2004 - 8 O 550/03
- OLG Hamm, 29.06.2004 - 4 U 40/04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.06.1985 - I ZR 35/83
GEMA-Vermutung II; Geltung der GEMA-Vermutung für die musikalische Vertonung …
Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2004 - 4 U 40/04
Zwar ist die Klägerin für den geltend gemachten Anspruch aus § 15 Abs. 2, 19 Abs. 1 1. Alt. UrhG aufgrund einer in ständiger Rechtsprechung angenommenen tatsächlichen Vermutung klageberechtigt (BGHZ 17, 176 = GRUR 1955, 549, 550 - Betriebsfeiern; GRUR 1964, 91, 92 - Tonbandgeräte-Hersteller; GRUR 1986, 66, 67 - GEMA-Vermutung II). - BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53
Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung
Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2004 - 4 U 40/04
Ein Unterlassungsanspruch kann nach gefestigter Rechtsprechung entsprechend § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG auch vorbeugend gewährt werden, wenn eine Erstbegehungsgefahr konkret droht (BGHZ 14, 163, 170 - Constanze II). - BGH, 09.05.1960 - III ZR 32/59
Enteignungsrecht. Unanwendbarkeit der Bereicherungsvorschriften
Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2004 - 4 U 40/04
Da § 11 WahrnG auch dem Zweck dient, dem Verwerter eine angemessene und verlässliche Planungsgrundlage für die Durchführung von Veranstaltungen mit Nutzungen des klägerischen Repertoires zu gewähren, entsteht jedenfalls bei langjähriger Übung über das Verbot widerspruchsvollen Verhaltens (§ 242 BGB; vgl. BGHZ 32, 273, 279) eine Bindung, die einem Dauerschuldverhältnis vergleichbar wird und nicht grundlos einseitig und ohne schonende Übergangsfrist für die Zukunft aufgekündigt werden kann. - BGH, 12.06.1963 - Ib ZR 23/62
Tonbänder-Werbung
Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2004 - 4 U 40/04
Zwar ist die Klägerin für den geltend gemachten Anspruch aus § 15 Abs. 2, 19 Abs. 1 1. Alt. UrhG aufgrund einer in ständiger Rechtsprechung angenommenen tatsächlichen Vermutung klageberechtigt (BGHZ 17, 176 = GRUR 1955, 549, 550 - Betriebsfeiern; GRUR 1964, 91, 92 - Tonbandgeräte-Hersteller; GRUR 1986, 66, 67 - GEMA-Vermutung II). - BGH, 03.05.1955 - V BLw 76/54
Abweichungsrechtsbeschwerde
Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2004 - 4 U 40/04
Zwar ist die Klägerin für den geltend gemachten Anspruch aus § 15 Abs. 2, 19 Abs. 1 1. Alt. UrhG aufgrund einer in ständiger Rechtsprechung angenommenen tatsächlichen Vermutung klageberechtigt (BGHZ 17, 176 = GRUR 1955, 549, 550 - Betriebsfeiern; GRUR 1964, 91, 92 - Tonbandgeräte-Hersteller; GRUR 1986, 66, 67 - GEMA-Vermutung II).
- OLG Hamm, 28.09.2010 - 4 U 59/10
GEMA-Gebühren für ein Stadtfest
Insoweit bezieht sich der Beklagte auf Kernsätze der Entscheidung des Senats vom 29. Juni 2004 (4 U 40/04), nach denen § 11 Abs. 2 UrhG voraussetze, dass es zu einem annahmefähigen und klar formulierten Angebot über eine Nutzungseinräumung gekommen sei.Auch aus dem Urteil des Senats in der Sache 4 U 40/04 ergebe sich nicht, dass der Beklagte grundsätzlich berechtigt gewesen sei, ohne Einwilligung der Klägerin auf dem Stadtfest Musik aus deren Repertoire wiederzugeben.
Sie konnte sich im Hinblick auf die ausnahmsweise Entbehrlichkeit einer solchen Einwilligung auch nicht auf die Ausführungen im Urteil des Senats in der Sache 4 U 40/04 berufen.
Sie kann sich deshalb auch insoweit nicht auf die Grundsätze der Senatsentscheidung 4 U 40/04 berufen.
- OLG Hamm, 07.09.2010 - 4 U 37/10
Zahlung der Lizenzgebühr als Schadenersatz für die fehlende Erlaubnis der Nutzung …
Die Beklagte kann sich zur Entbehrlichkeit einer solchen Einwilligung nicht auf das Urteil des Senats vom 29.6.2004 im Fall 4 U 40/04 berufen.Man mag hier einwenden, dass es sinnvoll wäre, für Freiluftveranstaltungen und Stadtteilfeste, wie sie vorliegend zu beurteilen sind und wie sie auch schon Gegenstand des Senatsurteils vom 29.6.2004 - 4 U 40/04 waren, einen eigenen Tarif aufzustellen.