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   OLG Hamm, 29.11.2011 - 24 U 35/09   

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https://dejure.org/2011,73262
OLG Hamm, 29.11.2011 - 24 U 35/09 (https://dejure.org/2011,73262)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.11.2011 - 24 U 35/09 (https://dejure.org/2011,73262)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. November 2011 - 24 U 35/09 (https://dejure.org/2011,73262)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Grundurteils über hilfsweise erhobene Ansprüche; Pflichten des Architekten hinsichtlich der Grundwasserverhältnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Grundurteils über hilfsweise erhobene Ansprüche; Pflichten des Architekten hinsichtlich der Grundwasserverhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2011 - 24 U 35/09
    Dem Mithören eines Gespräches werden im Hinblick auf Art. 2 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Recht am gesprochenen Wort in der neueren Rechtsprechung des BVerfG (NJW 2002, 3619, 3621 ff.) enge Grenzen gesetzt.
  • BGH, 08.05.2003 - VII ZR 407/01

    Darlegung von Planungsmängeln und Beseitigungskosten durch den Auftraggeber des

    Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2011 - 24 U 35/09
    So haftet der Architekt für eine fehlerhafte Tragswerksplanung des von ihm beauftragten Statikers, wenn der Fehler auf unzureichenden Vorgaben beruht, wenn er einen unzuverlässigen Statiker ausgewählt hat oder wenn er Mängel der Statik nicht beanstandet, die für ihn nach den von ihm zu erwartenden Kenntnissen erkennbar waren (vgl. BGH NZBau 2003, 501).
  • BGH, 14.02.2001 - VII ZR 176/99

    Verpflichtung des Architekten zum Schutz gegen drückendes Wasser

    Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2011 - 24 U 35/09
    Die Planung der Abdichtung eines Bauwerkes muss bei einwandfreier Ausführung zu einer fachlich richtigen, vollständigen und dauerhaften Abdichtung führen (BGH NJW 2001, 1276).
  • BGH, 23.10.1986 - VII ZR 48/85

    Pflichten des Unternehmers im Hinblick auf von Dritten zu erbringenden

    Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2011 - 24 U 35/09
    Kommt der Unternehmer in diesem Bereich den bestehenden Verpflichtungen nicht nach und wird dadurch das Gesamtwerk beeinträchtigt, so ist seine Werkleistung mangelhaft und der Besteller ist berechtigt, ihn auf Gewährleistung in Anspruch zu nehmen (BGH NJW 1987, 643; Werner/Pastor Rn. 2037).
  • BGH, 11.01.1996 - VII ZR 85/95

    Pflicht des Architekten zum Hinweis des Auftraggebers auf Ansprüche gegen ihn

    Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2011 - 24 U 35/09
    Wegen der überragenden wirtschaftlichen Bedeutung einer sorgfältigen Architektentätigkeit haftet auch derjenige nach denselben Maßstäben wie ein Architekt aus einem Architektenvertrag, der aus bloßer Gefälligkeit bauplanende oder -überwachende Architektentätigkeiten ausübt (BGH, NJW 1996, 1278, 1279; OLG Köln NZBau 2006, 183).
  • BGH, 23.11.2000 - VII ZR 242/99

    Klage gegen Architekten wegen Planungs- und Überwachungsfehlern

    Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2011 - 24 U 35/09
    Gemeint sind damit solche Fälle, in denen sich der Mangel des Architektenwerks noch nicht im Bauwerk verkörpert hat, weil dann die Leistung des Architekten irreparabel ist und Vorschussansprüche ausscheiden (BGH NJW 2001, 435, 436).
  • OLG Köln, 28.09.2005 - 11 U 16/05

    Haftung aus Gefälligkeitsverhältnis bei Bauplanung und Überwachung - Verjährung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2011 - 24 U 35/09
    Wegen der überragenden wirtschaftlichen Bedeutung einer sorgfältigen Architektentätigkeit haftet auch derjenige nach denselben Maßstäben wie ein Architekt aus einem Architektenvertrag, der aus bloßer Gefälligkeit bauplanende oder -überwachende Architektentätigkeiten ausübt (BGH, NJW 1996, 1278, 1279; OLG Köln NZBau 2006, 183).
  • OLG Frankfurt, 16.03.1990 - 2 U 117/88

    Muß der Architekt die Leistungen der Sonderfachleute überprüfen?

    Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2011 - 24 U 35/09
    Nach gefestigter Rechtsprechung ist der bauüberwachende Architekt verpflichtet, die statischen Berechnungen einzusehen und sich zu vergewissern, ob der Statiker von den gegebenen tatsächlichen Verhältnissen, so den vorhandenen Bodenverhältnissen, ausgegangen ist (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1990, 1496).
  • OLG Naumburg, 12.11.2014 - 5 U 132/14

    Architektenhaftung: Fehler in der Ausführungsplanung wegen fehlender Einplanung

    Dass der Bauherr einen Statiker beauftragt hat und dass zusätzlich ein Prüfstatiker eingeschaltet war, entbindet den Architekten nicht davon, die Statik auf für ihn erkennbare Mängel zu prüfen (OLG Hamm, Teilurteil vom 29. November 2011 - 24 U 35/09 -, juris).

    Gehört deshalb die bautechnische Frage zum Wissensbereich eines Architekten, wird dieser sich im Einzelfall vergewissern müssen, ob der Sonderfachmann entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zutreffende bautechnische Vorgaben gemacht hat (OLG Hamm, Teilurteil vom 29. November 2011, 24 U 35/09, juris).

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