Rechtsprechung
   OLG Jena, 22.06.2006 - 1 Ss 232/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,29392
OLG Jena, 22.06.2006 - 1 Ss 232/04 (https://dejure.org/2006,29392)
OLG Jena, Entscheidung vom 22.06.2006 - 1 Ss 232/04 (https://dejure.org/2006,29392)
OLG Jena, Entscheidung vom 22. Juni 2006 - 1 Ss 232/04 (https://dejure.org/2006,29392)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,29392) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2007, 230
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 06.12.1928 - II 852/28

    Darf bei Berufung des Angeklagten im Schuld- und der Staatsanwaltschaft im

    Auszug aus OLG Jena, 22.06.2006 - 1 Ss 232/04
    Eine Schuldspruchänderung auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hin, wie sie hier die Formulierung von Urteilstenor und -gründen nahe legen, ist demgegenüber aufgrund der von der Staatsanwaltschaft vorgenommenen Rechtsmittelbeschränkung auf das Strafmaß gem. § 327 StPO unzulässig (vgl. RGSt 62, 401, 402, 403; BayObLG NStZ-RR 2000, 379).

    Sofern daher die nunmehr mit der Sache befasste Kammer gleichfalls vom erstinstanzlchen Schuldspruch abweichen will, so ist dies in der Urteilsformel und den Gründen als Wirkung des Rechtsmittels der Angeklagten kenntlich zu machen (vgl. RGSt 62, 401, 405).

  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

    Auszug aus OLG Jena, 22.06.2006 - 1 Ss 232/04
    Die hiervon betroffene Tat ist zwar nicht Verfahrensgegenstand geworden, aber auch das (teilweise) ohne Anklage geführte Verfahren muss - nicht zuletzt, um eine dem Angeklagten insoweit günstige Kostenentscheidung zu ermöglichen - zu einem ordnungsgemäßen Abschluss gebracht werden ( BGHSt 46, 130, 136 ).
  • BGH, 02.02.1977 - 2 StR 307/76

    Vergehen gegen das Weingesetz - Verurteilung eines Angeklagten wegen einer

    Auszug aus OLG Jena, 22.06.2006 - 1 Ss 232/04
    Die fehlende Prozessvoraussetzung führt insoweit zur Aufhebung des Urteils und in entsprechendem Umfang zur Einstellung des Verfahrens ( BGHSt 27, 115, 117 ).
  • BGH, 24.01.2003 - 2 StR 215/02

    Bosenhof-Morde: Verurteilung des Ehemannes bestätigt - Urteil gegen den

    Auszug aus OLG Jena, 22.06.2006 - 1 Ss 232/04
    Die Behauptung unzureichender Vorbereitung auf die Verteidigung ist zumindest konkludent im Aussetzungsantrag enthalten (vgl. BGHSt 48, 183, 185 ).
  • BGH, 29.09.1987 - 4 StR 376/87

    Prozessuale Tat und Strafklageverbrauch

    Auszug aus OLG Jena, 22.06.2006 - 1 Ss 232/04
    Der verfahrensrechtliche Tatbegriff des § 264 Abs. 1 StPO umfasst den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll, einschließlich des damit zusammenhängenden und darauf bezogenen Gesamtverhaltens des Angeklagten, soweit dessen Behandlung in getrennten Verfahren nach der Lebensauffassung als unnatürliche Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens erschiene (vgl. BGHSt 35, 60; 80; NStZ 1986, 243; BayObLG MDR 1995, 190; LR-Gollwitzer StPO, 25. Aufl., § 264, Rn. 4, 5).
  • BayObLG, 29.06.2000 - 4St RR 76/00

    Wirkung der Berufung durch Angeklagten und Staatsanwaltschaft

    Auszug aus OLG Jena, 22.06.2006 - 1 Ss 232/04
    Eine Schuldspruchänderung auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hin, wie sie hier die Formulierung von Urteilstenor und -gründen nahe legen, ist demgegenüber aufgrund der von der Staatsanwaltschaft vorgenommenen Rechtsmittelbeschränkung auf das Strafmaß gem. § 327 StPO unzulässig (vgl. RGSt 62, 401, 402, 403; BayObLG NStZ-RR 2000, 379).
  • BayObLG, 24.08.1994 - 4St RR 120/94
    Auszug aus OLG Jena, 22.06.2006 - 1 Ss 232/04
    Der verfahrensrechtliche Tatbegriff des § 264 Abs. 1 StPO umfasst den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll, einschließlich des damit zusammenhängenden und darauf bezogenen Gesamtverhaltens des Angeklagten, soweit dessen Behandlung in getrennten Verfahren nach der Lebensauffassung als unnatürliche Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens erschiene (vgl. BGHSt 35, 60; 80; NStZ 1986, 243; BayObLG MDR 1995, 190; LR-Gollwitzer StPO, 25. Aufl., § 264, Rn. 4, 5).
  • RG, 10.01.1884 - 2782/83

    War "die in der Anklage bezeichnete That" Gegenstand der Urteilsfindung, wenn das

    Auszug aus OLG Jena, 22.06.2006 - 1 Ss 232/04
    Stellt sich in dieser Weise heraus, dass der später unterschlagene Tatgegenstand schon in der Absicht, ihn sich dem Werte nach anzueignen, durch Betrug erlangt wurde, so gehören beide Vorgänge zu dem das Vermögen des Tatopfers benachteiligenden Inbegriff von Einzeltatsachen, der den Gegenstand der Urteilsfindung bildet (vgl. RGSt 44, 116, 118; 9, 420, 421) .
  • OLG Zweibrücken, 21.08.2009 - 1 Ss 57/09

    Unterschlagung: Manifestation des Zueignungswillens bei Unterlassen der

    Der in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße nach § 265 StPO erteilte rechtliche Hinweis, wonach auch eine Verurteilung wegen Unterschlagung gemäß § 246 StGB in Betracht komme, reicht nicht aus, da sich ein solcher Hinweis immer nur auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes der angeklagten Tat bezieht und eine Anklage oder eine Nachtragsanklage nach § 266 StPO nicht ersetzen kann (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 13. Dezember 2007, 3 Ss 430/07; Thüringer Oberlandesgericht Beschluss vom 22. Juni 2006, 1 Ss 232/04; KK-Engelhardt, StPO, 6. Aufl., § 264 Rdnr. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht