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OLG Jena, 22.06.2006 - 1 Ss 232/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Tat
Verfahrensgang
- LG Gera, 01.06.2004 - 432 Js 32544/00
- OLG Jena, 22.06.2006 - 1 Ss 232/04
Papierfundstellen
- StV 2007, 230
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- RG, 06.12.1928 - II 852/28
Darf bei Berufung des Angeklagten im Schuld- und der Staatsanwaltschaft im …
Auszug aus OLG Jena, 22.06.2006 - 1 Ss 232/04
Eine Schuldspruchänderung auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hin, wie sie hier die Formulierung von Urteilstenor und -gründen nahe legen, ist demgegenüber aufgrund der von der Staatsanwaltschaft vorgenommenen Rechtsmittelbeschränkung auf das Strafmaß gem. § 327 StPO unzulässig (vgl. RGSt 62, 401, 402, 403; BayObLG NStZ-RR 2000, 379).Sofern daher die nunmehr mit der Sache befasste Kammer gleichfalls vom erstinstanzlchen Schuldspruch abweichen will, so ist dies in der Urteilsformel und den Gründen als Wirkung des Rechtsmittels der Angeklagten kenntlich zu machen (vgl. RGSt 62, 401, 405).
- BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00
Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach …
Auszug aus OLG Jena, 22.06.2006 - 1 Ss 232/04
Die hiervon betroffene Tat ist zwar nicht Verfahrensgegenstand geworden, aber auch das (teilweise) ohne Anklage geführte Verfahren muss - nicht zuletzt, um eine dem Angeklagten insoweit günstige Kostenentscheidung zu ermöglichen - zu einem ordnungsgemäßen Abschluss gebracht werden ( BGHSt 46, 130, 136 ). - BGH, 02.02.1977 - 2 StR 307/76
Vergehen gegen das Weingesetz - Verurteilung eines Angeklagten wegen einer …
Auszug aus OLG Jena, 22.06.2006 - 1 Ss 232/04
Die fehlende Prozessvoraussetzung führt insoweit zur Aufhebung des Urteils und in entsprechendem Umfang zur Einstellung des Verfahrens ( BGHSt 27, 115, 117 ).
- BGH, 24.01.2003 - 2 StR 215/02
Bosenhof-Morde: Verurteilung des Ehemannes bestätigt - Urteil gegen den …
Auszug aus OLG Jena, 22.06.2006 - 1 Ss 232/04
Die Behauptung unzureichender Vorbereitung auf die Verteidigung ist zumindest konkludent im Aussetzungsantrag enthalten (vgl. BGHSt 48, 183, 185 ). - BGH, 29.09.1987 - 4 StR 376/87
Prozessuale Tat und Strafklageverbrauch
Auszug aus OLG Jena, 22.06.2006 - 1 Ss 232/04
Der verfahrensrechtliche Tatbegriff des § 264 Abs. 1 StPO umfasst den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll, einschließlich des damit zusammenhängenden und darauf bezogenen Gesamtverhaltens des Angeklagten, soweit dessen Behandlung in getrennten Verfahren nach der Lebensauffassung als unnatürliche Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens erschiene (vgl. BGHSt 35, 60; 80; NStZ 1986, 243; BayObLG MDR 1995, 190;… LR-Gollwitzer StPO, 25. Aufl., § 264, Rn. 4, 5). - BayObLG, 29.06.2000 - 4St RR 76/00
Wirkung der Berufung durch Angeklagten und Staatsanwaltschaft
Auszug aus OLG Jena, 22.06.2006 - 1 Ss 232/04
Eine Schuldspruchänderung auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hin, wie sie hier die Formulierung von Urteilstenor und -gründen nahe legen, ist demgegenüber aufgrund der von der Staatsanwaltschaft vorgenommenen Rechtsmittelbeschränkung auf das Strafmaß gem. § 327 StPO unzulässig (vgl. RGSt 62, 401, 402, 403; BayObLG NStZ-RR 2000, 379). - BayObLG, 24.08.1994 - 4St RR 120/94
Auszug aus OLG Jena, 22.06.2006 - 1 Ss 232/04
Der verfahrensrechtliche Tatbegriff des § 264 Abs. 1 StPO umfasst den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll, einschließlich des damit zusammenhängenden und darauf bezogenen Gesamtverhaltens des Angeklagten, soweit dessen Behandlung in getrennten Verfahren nach der Lebensauffassung als unnatürliche Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens erschiene (vgl. BGHSt 35, 60; 80; NStZ 1986, 243; BayObLG MDR 1995, 190;… LR-Gollwitzer StPO, 25. Aufl., § 264, Rn. 4, 5). - RG, 10.01.1884 - 2782/83
War "die in der Anklage bezeichnete That" Gegenstand der Urteilsfindung, wenn das …
Auszug aus OLG Jena, 22.06.2006 - 1 Ss 232/04
Stellt sich in dieser Weise heraus, dass der später unterschlagene Tatgegenstand schon in der Absicht, ihn sich dem Werte nach anzueignen, durch Betrug erlangt wurde, so gehören beide Vorgänge zu dem das Vermögen des Tatopfers benachteiligenden Inbegriff von Einzeltatsachen, der den Gegenstand der Urteilsfindung bildet (vgl. RGSt 44, 116, 118; 9, 420, 421) .
- OLG Zweibrücken, 21.08.2009 - 1 Ss 57/09
Unterschlagung: Manifestation des Zueignungswillens bei Unterlassen der …
Der in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße nach § 265 StPO erteilte rechtliche Hinweis, wonach auch eine Verurteilung wegen Unterschlagung gemäß § 246 StGB in Betracht komme, reicht nicht aus, da sich ein solcher Hinweis immer nur auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes der angeklagten Tat bezieht und eine Anklage oder eine Nachtragsanklage nach § 266 StPO nicht ersetzen kann (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 13. Dezember 2007, 3 Ss 430/07; Thüringer Oberlandesgericht Beschluss vom 22. Juni 2006, 1 Ss 232/04;… KK-Engelhardt, StPO, 6. Aufl., § 264 Rdnr. 15).