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   OLG Köln, 11.01.1988 - 12 U 156/87   

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https://dejure.org/1988,6480
OLG Köln, 11.01.1988 - 12 U 156/87 (https://dejure.org/1988,6480)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.01.1988 - 12 U 156/87 (https://dejure.org/1988,6480)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Januar 1988 - 12 U 156/87 (https://dejure.org/1988,6480)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung einer öffentlich beglaubigten Urkunde über die Abtretung von gewerblichen Schutzrechten im Rahmen einer Konkursanfechtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1145
  • ZIP 1988, 1346
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.12.1982 - VIII ZR 279/81

    Ergänzung oder Berichtigung der Drittschuldnererklärung

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.1988 - 12 U 156/87
    Jedoch tritt eine Verzögerung des ansonsten entscheidungsreifen Rechtsstreits auch dann ein, wenn die Zulassung des verspäteten Vorbringens dazu führt, daß zwar alle insoweit angetretenen Beweise in der ersten Berufungsverhandlung erhoben werden können, im Falle der Beweisführung aber andere unter Beweis gestellte Behauptungen entscheidungserheblich würden und für die Erhebung dieser Folgebeweise ein neuer Termin anberaumt werden müßte (BGHZ 86, 24 [BGH 01.12.1982 - VIII ZR 279/81] ).
  • BGH, 19.11.1979 - II ZR 197/78

    Nachweis des Insichgeschäfts bei Einmann-Gesellschafter

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.1988 - 12 U 156/87
    Auch war das Rechtsgeschäft nach außen erkennbar; denn für die Erkennbarkeit reicht es aus, wenn über den Vorgang eine schriftliche Aufzeichnung erstellt und diese in den Geschäftsbüchern des Vertretenen oder des Vertreters verbucht wird (vgl. BGHZ 75, 358; BFH DB 1976, 2238).
  • BGH, 07.12.1977 - VIII ZR 164/76

    Buchgroßhändler Sammelrechnung I - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01>

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.1988 - 12 U 156/87
    Demgegenüber bejaht der Bundesgerichtshof (BGHZ 45, 11; 70, 86) [BGH 07.12.1977 - VIII ZR 101/76] im Anschluß an die Untersuchungen von Häsemeyer (a.a.O.) wie bereits vorher das OLG Köln (NJW 1957, 1032) die Möglichkeit einer Auskunfts- und Rechnungslegungsklage gegen den Konkursverwalter, wenn diese dazu dient, die Verfolgung eines auf Handlungen des Gemeinschuldners beruhenden Anspruchs vorzubereiten und der Hauptanspruch sich auf die Konkursmasse bezieht.
  • BGH, 07.12.1977 - VIII ZR 101/76

    Konkurrenzschutz für Facharzt als Mieter

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.1988 - 12 U 156/87
    Demgegenüber bejaht der Bundesgerichtshof (BGHZ 45, 11; 70, 86) [BGH 07.12.1977 - VIII ZR 101/76] im Anschluß an die Untersuchungen von Häsemeyer (a.a.O.) wie bereits vorher das OLG Köln (NJW 1957, 1032) die Möglichkeit einer Auskunfts- und Rechnungslegungsklage gegen den Konkursverwalter, wenn diese dazu dient, die Verfolgung eines auf Handlungen des Gemeinschuldners beruhenden Anspruchs vorzubereiten und der Hauptanspruch sich auf die Konkursmasse bezieht.
  • BGH, 06.05.1981 - VIII ZR 45/80

    Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung nach § 14 UStG (Umsatzsteuergesetz) -

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.1988 - 12 U 156/87
    Hieraus kann aber alleine noch nicht der Schluß gezogen werden, daß generell der Nebenanspruch nur gegen den Gemeinschuldner eingeklagt werden kann (so aber Häsemeyer a.a.O. S. 286 für den Auskunftsanspruch aus § 402 BGB ); denn es ist auch dann, wenn ein Rechtsverhältnis mit seinen Hauptansprüchen schon vor dem Konkurs abgewickelt worden ist, möglich, daß die Erfüllung des Nebenanspruchs unmittelbare wirtschaftliche Folgen für die Masse hat, z.B. die Erteilung einer Rechnung nach § 14 UStG für eine Leistung vor Konkurseröffnung (vgl. BGH ZIP 1981, 746).
  • BFH, 21.07.1976 - I R 178/75

    Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH - Vereinbarung -

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.1988 - 12 U 156/87
    Auch war das Rechtsgeschäft nach außen erkennbar; denn für die Erkennbarkeit reicht es aus, wenn über den Vorgang eine schriftliche Aufzeichnung erstellt und diese in den Geschäftsbüchern des Vertretenen oder des Vertreters verbucht wird (vgl. BGHZ 75, 358; BFH DB 1976, 2238).
  • BGH, 18.01.1966 - V ZR 113/63

    Vermietermitteilung nach § 571 Abs. 2 Satz 2 BGB

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.1988 - 12 U 156/87
    Demgegenüber bejaht der Bundesgerichtshof (BGHZ 45, 11; 70, 86) [BGH 07.12.1977 - VIII ZR 101/76] im Anschluß an die Untersuchungen von Häsemeyer (a.a.O.) wie bereits vorher das OLG Köln (NJW 1957, 1032) die Möglichkeit einer Auskunfts- und Rechnungslegungsklage gegen den Konkursverwalter, wenn diese dazu dient, die Verfolgung eines auf Handlungen des Gemeinschuldners beruhenden Anspruchs vorzubereiten und der Hauptanspruch sich auf die Konkursmasse bezieht.
  • OLG Neustadt, 06.10.1964 - 1 U 67/64

    Buchauszug und Provisionsabrechnung im Konkurs, Vollstreckung des Buchauszuges,

    Auszug aus OLG Köln, 11.01.1988 - 12 U 156/87
    Die früher h.H. vertrat hierzu den Standpunkt, daß im Hinblick auf Vorgänge vor Konkurseröffnung nur der Gemeinschuldner selbst auskunftspflichtig sei, weil es sich um einen Anspruch auf Vornahme einer unvertretbaren Handlung handele, der gegen die Person und nicht das Vermögen des Gemeinschuldners gerichtet sei und deshalb nicht zu den Ansprüchen des § 3 Abs. 1 KO gehöre (vgl. OLG Neustadt NJW 1965, 257 sowie die Nachweise bei Häsemeyer ZZP 80, 263, 265).
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