Rechtsprechung
OLG Köln, 11.06.2012 - III-2 Ws 428/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Beschleunigung des Verfahrens nach Erlass eines Haftbefehls gem. § 230 Abs. 2 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 230 Abs. 2
Anforderungen an die Beschleunigung des Verfahrens nach Erlass eines Haftbefehls gem. § 230 Abs. 2 StPO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Hamm, 12.03.1992 - 3 Ws 118/92
Auszug aus OLG Köln, 11.06.2012 - 2 Ws 428/12
Das Oberlandesgericht Hamm hat in seinem Beschluss vom 12.03.1992 - 3 Ws 118/92 - (juris), auf den das Landgericht A. Bezug nimmt - entschieden, dass dem Abschluss der Hauptverhandlung die Aussetzung der Hauptverhandlung gleichzusetzen sei, weil im Fall der Aussetzung mit der Hauptverhandlung neu begonnen werden müsse.Soweit die Strafkammer ihre abweichende Rechtsauffassung unter Verweis auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm vom 14.10.2008 (NStZ-RR 2009, 89-90) und vom 12.03.1992 (3 Ws 118/92, veröffentlicht bei juris) begründet hat, liegen den zitierten Entscheidungen andere, dem vorliegenden Fall nicht vergleichbare Sachverhalte zu Grunde.
- BVerfG, 27.10.2006 - 2 BvR 473/06
Vorführungshaftbefehl (Anordnungsvoraussetzung; Terminverschiebung); Freiheit der …
Auszug aus OLG Köln, 11.06.2012 - 2 Ws 428/12
Dass der Erlass eines Haftbefehls gemäß § 230 Abs. 2 StPO nicht voraussetzt, dass das Gericht zugleich einen erneuten Hauptverhandlungstermin innerhalb der Unterbrechungsfrist des § 229 StPO anberaumt, wird bestätigt durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20.10.2006 (NJW 2007, 2318 ff), in der eine entsprechende Verfahrensweise - ebenso wie in Entscheidungen des Hanseatischen Oberlandesgerichts (MDR 1987, 78) und des Senats (Beschluss v. 05.05.2010 - 2 Ws 276/10; Beschluss v. 13.07.2001 - 2 Ws 315/01) - nicht beanstandet wurde (vgl. auch LG Dortmund, StV 1987, 335 ff; LG Saarbrücken StV 2001, 344 f). - OLG Hamm, 14.10.2008 - 3 Ws 357/08
Haftbefehl Ausbleiben Hauptverhandlung Warnhinweis Einstellung
Auszug aus OLG Köln, 11.06.2012 - 2 Ws 428/12
Soweit die Strafkammer ihre abweichende Rechtsauffassung unter Verweis auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm vom 14.10.2008 (NStZ-RR 2009, 89-90) und vom 12.03.1992 (3 Ws 118/92, veröffentlicht bei juris) begründet hat, liegen den zitierten Entscheidungen andere, dem vorliegenden Fall nicht vergleichbare Sachverhalte zu Grunde. - OLG Karlsruhe, 25.04.1980 - 3 Ws 98/80
Erlass eines Haftbefehls gegen einen Angeklagten wegen Nichterscheinens in der …
Auszug aus OLG Köln, 11.06.2012 - 2 Ws 428/12
Mit dem Abschluss des Verfahrens wird der Haftbefehl daher gegenstandlos, ohne dass es einer Aufhebung bedarf (OLG Karlsruhe, MDR 80, 868 m. w. N.). - LG Dortmund, 30.01.1987 - 33 Js 95/86
Auszug aus OLG Köln, 11.06.2012 - 2 Ws 428/12
Dass der Erlass eines Haftbefehls gemäß § 230 Abs. 2 StPO nicht voraussetzt, dass das Gericht zugleich einen erneuten Hauptverhandlungstermin innerhalb der Unterbrechungsfrist des § 229 StPO anberaumt, wird bestätigt durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20.10.2006 (NJW 2007, 2318 ff), in der eine entsprechende Verfahrensweise - ebenso wie in Entscheidungen des Hanseatischen Oberlandesgerichts (MDR 1987, 78) und des Senats (Beschluss v. 05.05.2010 - 2 Ws 276/10; Beschluss v. 13.07.2001 - 2 Ws 315/01) - nicht beanstandet wurde (vgl. auch LG Dortmund, StV 1987, 335 ff; LG Saarbrücken StV 2001, 344 f).
- KG, 19.07.2016 - 4 Ws 104/16
Strafverfahren: Verhältnismäßigkeit des Erlasses eines Sitzungshaftbefehls bei …
Der Senat vermag dem Aktenauszug nicht zu entnehmen, ob - was mit Blick auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip bei Fehlen einer neuen Hauptverhandlungsplanung nicht ganz unproblematisch wäre (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 11. Juni 2012 - 2 Ws 428/12 - [juris-Rz. 29]) - der Beschwerdeführer aufgrund des Haftbefehls bereits zur Festnahme ausgeschrieben ist. - KG, 22.07.2019 - 4 Ws 69/19
Voraussetzungen des Erlasses eines Sitzungshaftbefehls nach § 230 Abs. 2 StPO
Ungeachtet der Anfechtung des Haftbefehls und - was ebenfalls nicht ganz unproblematisch erscheint (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 11. Juni 2012 - 2 Ws 428/12 - [juris-Rn. 29]) - trotz Fehlens einer neuen Hauptverhandlungsplanung wurde der Sitzungshaftbefehl umgehend vollstreckt. - LG Bonn, 15.12.2022 - 64 Qs 83/22 2 St 180/89|BGH, Ermittlungsrichter; 20.11.1989; 2 BGs 358/89|OLG Düsseldorf; 21.02.1990; 1 Ws 89/90">StV 1990, 309; OLG Köln Beschluss vom 11.06.2012, BeckRS 2012, 17780).