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   OLG Köln, 22.02.2017 - I-6 W 107/16   

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https://dejure.org/2017,9106
OLG Köln, 22.02.2017 - I-6 W 107/16 (https://dejure.org/2017,9106)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.02.2017 - I-6 W 107/16 (https://dejure.org/2017,9106)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - I-6 W 107/16 (https://dejure.org/2017,9106)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung des Anspruchs des Antragsgegners eines Verfahrens gem. § 101a UrhG wegen Geheimschutzinteressen

  • online-und-recht.de

    Vollständiges Recht auf Akteneinsicht, auch wenn Gerichtsakte Geschäftsgeheimnisse der Gegenseite enthält

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkung des Anspruchs des Antragsgegners eines Verfahrens gem. § 101a UrhG wegen Geheimschutzinteressen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrecht/Verfahrensrecht: Einsicht in Akten mit Quellcode der Gegenseite

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Akteneinsicht bei berechtigtem Interesse auch möglich wenn Akte Geschäftsgeheimnisse in Form von Quellcode enthält

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Akteneinsicht auch dann, wenn Gerichtsakte Geschäftsgeheimnisse der Gegenseite enthält

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Akteneinsicht auch dann, wenn Gerichtsakte Geschäftsgeheimnisse der Gegenseite enthält

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2017, 779
  • K&R 2017, 341
  • ZUM 2017, 600
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus OLG Köln, 22.02.2017 - 6 W 107/16
    So hat auch das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 14.03.2006 (1 BvR 2087/03 und 1 BvR 2111/03, MMR 2006, 375) nur entschieden, unter welchem Voraussetzungen die Deutsche Telekom Betriebsgeheimnisse im Rahmen eines Verwaltungsgerichtsverfahrens, das gegen sie geführt wurde, offenlegen musste.

    Das Bundesverfassungsgericht ging dabei letztlich zwar davon aus, dass der Konflikt zwischen dem Recht auf effektiven Rechtsschutz und dem Schutz des Geschäftsgeheimnisses grundsätzlich im Rahmen der praktischen Konkordanz aufzulösen ist, es für eine solche Abwägung aber einer gesetzlichen Regelung bedürfe (vgl. MMR 2006, 375 sowie dazu McGuire, GRUR 2015, 424, 431).

    Auch wenn die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) der Antragstellerin auch die Wahrung ihre Geschäftsgeheimnisse umfasst (vgl. BVerfG, MMR 2006, 375), begründet dies keinen Anspruch darauf, dass dem Antragsgegner Aktenbestandteile nicht zur Kenntnis gebracht werden (vgl. Rojahn in Festschrift für Loewenheim, S. 251, 255 f.).

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 22.02.2017 - 6 W 107/16
    Auch bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.10.1999 (1 BvR 385/90, NJW 2000, 1175) stellte sich die Frage, inwieweit Dritte, die selbst keinen Anspruch geltend machen, im Verfahren Unterlagen vorlegen müssen.
  • BGH, 02.05.2002 - I ZR 45/01

    "Faxkarte"; Umfang der Rechtskraft der Feststellung einer Schutzrechtsverletzung

    Auszug aus OLG Köln, 22.02.2017 - 6 W 107/16
    In der Entscheidung Faxkarte (Urteil vom 02.05.2002 - I ZR 45/01, GRUR 2002, 1046) hat der Bundesgerichtshof angenommen, dass jedenfalls im Bereich des Urheberrechts nicht allein auf die Wahrscheinlichkeit einer Rechtsverletzung abzustellen sei.
  • BGH, 16.11.2009 - X ZB 37/08

    Lichtbogenschnürung

    Auszug aus OLG Köln, 22.02.2017 - 6 W 107/16
    Danach bestellt das Gericht einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Sachverständigen und ordnet die Duldung der Besichtigung durch diesen an (vgl. BGH, Urteil vom 16.11.2009 - X ZB 37/08, BGHZ 183, 153 - Lichtbogenschnürung; Wimmer in Schricker aaO, § 101a Rn. 37).
  • BGH, 01.06.2006 - IX ZB 33/04

    Erforderlich einer Kostenentscheidung nach Aussetzung eines Zivilrechtsstreits

    Auszug aus OLG Köln, 22.02.2017 - 6 W 107/16
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (vgl. BGH, Beschluss vom 01.06.2006 - IX ZB 33/04, FamRZ 2006, 1268).
  • BGH, 08.01.1985 - X ZR 18/84

    "Druckbalken"; Anspruch des Patentinhabers auf Vorlegung einer Sache

    Auszug aus OLG Köln, 22.02.2017 - 6 W 107/16
    Dies setzte allerdings einen erheblichen Grad einer Rechtsverletzung voraus (vgl. BGH, Urteil vom 08.01.1985 - X ZR 18/84, GRUR 1985, 512 - Druckbalken).
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