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   OLG Karlsruhe, 08.02.1989 - 1 AK 31/88   

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OLG Karlsruhe, 08.02.1989 - 1 AK 31/88 (https://dejure.org/1989,6987)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.02.1989 - 1 AK 31/88 (https://dejure.org/1989,6987)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Februar 1989 - 1 AK 31/88 (https://dejure.org/1989,6987)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.03.1984 - 4 ARs 23/83

    Prüfung des hinreichenden Tatverdachts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.02.1989 - 1 AK 31/88
    Im übrigen ist wiederholt darauf hinzuweisen, daß eine Überprüfung des Tat- und Schuldverdachts im Auslieferungsverfahren nicht stattfindet (vgl. BGHSt 2, 44 [48]; 32, 314).
  • BGH, 06.12.1951 - 1 ARs 49/51
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.02.1989 - 1 AK 31/88
    Im übrigen ist wiederholt darauf hinzuweisen, daß eine Überprüfung des Tat- und Schuldverdachts im Auslieferungsverfahren nicht stattfindet (vgl. BGHSt 2, 44 [48]; 32, 314).
  • BVerfG, 23.03.2010 - 2 BvR 334/10

    Zur Voraussetzung beiderseitiger Strafbarkeit gem § 3 Abs 1 IRG im Falle der

    Demnach hindert in Fällen, in denen der ersuchende Staat eine in einem Drittstaat begangene Straftat von einem Verdächtigen verfolgt, der weder die Staatsangehörigkeit des ersuchenden noch des ersuchten Staates besitzt, erst eine grobe völkerrechtswidrige Überdehnung der Strafgewalt des ersuchenden Staates die beiderseitige Strafbarkeit (vgl. Vogel/Burchard, in: Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Auflage, Loseblatt, Stand: Mai 2009, § 3 IRG Rn. 48; ohne Begründung aber im Ergebnis ebenso: Lagodny, in: Schomburg/Lagodny/Gleß/ Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Auflage 2006, § 3 IRG Rn. 8; nach Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Justiz 1989, S. 199 ist eine diesbezügliche Nachprüfung lediglich bei "greifbaren Zweifeln" veranlasst; anderer Ansicht jedoch Schwaighofer, ÖJZ 1994, S. 304 ).

    Die entsprechende, auch extensive Auslegung durch den ersuchenden Staat hat der ersuchte Staat in diesem Zusammenhang in den Grenzen des ordre public-Vorbehalts hinzunehmen (vgl. Oberlandesgericht Karlsruhe, Justiz 1989, S. 199 ).

  • OLG Karlsruhe, 08.11.2012 - 1 AK 19/12

    Internationale Rechtshilfe: Anforderungen an die Tatbeschreibung in einem

    Insoweit reicht es nach Ansicht des Senates zur Bejahung der beiderseitigen Strafbarkeit vielmehr aus, dass der Verfolgte - wie oben näher dargestellt - eigene aktive und wesentliche Tatbeiträge zur Förderung und Aufrechterhaltung des kriminellen Netzwerks "shadowcrew" erbracht hat, auch wenn dieses nach deutschem Recht möglicherweise nicht als kriminelle Vereinigung nach § 129 StGB angesehen werden kann (vgl. hierzu Senat Die Justiz 1989, 199 und OLG Koblenz MDR 1987, 520 jeweils zu Art. 416 des ital. StGB; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a.a.O., IRG, § 3 Rn. 14).
  • OLG Karlsruhe, 13.07.2011 - 1 AK 24/11

    Voraussetzungen der Auslieferung nach Italien aufgrund eines Europäischen

    Greifbare Zweifel, dass das dem Verfolgten im Europäischen Haftbefehl des Ermittlungsrichters beim Gericht Reggio C. vom 03.03.2011 vorgeworfene Verhalten nicht nach Art. 416 bis des italienischen Strafgesetzbuches strafbar sein könnte, bestehen nicht (vgl. hierzu Senat, Die Justiz 1989, 199).
  • OLG Karlsruhe, 30.01.1996 - 1 AK 4/96
    Der ersuchte Staat hat indes die Verfolgungskompetenz der Justizbehörden des ersuchenden Staates nur ausnahmsweise bei greifbaren Zweifeln zu überprüfen (Senatsbeschluß Die Justiz 1989, 199).
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