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   OLG Karlsruhe, 09.02.1983 - 6 U 150/81   

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https://dejure.org/1983,5711
OLG Karlsruhe, 09.02.1983 - 6 U 150/81 (https://dejure.org/1983,5711)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.02.1983 - 6 U 150/81 (https://dejure.org/1983,5711)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Februar 1983 - 6 U 150/81 (https://dejure.org/1983,5711)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung des Inverkehrbringens von Computer-Programmen und Dateien mit einem integrierten Inkassosystem sowie Bearbeitungssystem und Abrechnungssystem für außergerichtliche und gerichtliche Mahnfälle sowie für die gesamte Zwangsvollstreckung; Urheberrechtliche ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Inkasso-Programm / Inkasso Programm

  • computerwoche.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Urheberrecht: DV-Programme sind grundsätzlich geschützt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • computerwoche.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Urheberrecht: DV-Programme sind grundsätzlich geschützt

  • computerwoche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urheberrechtsschutz für Computerprogramme

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1983, 300
  • GRUR 1985, 1041
  • BB 1983, 647
  • BB 1983, 986
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Mannheim, 12.06.1981 - 7 O 143/80

    Datenverarbeitungsprogramm

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.1983 - 6 U 150/81
    Auf die Berufungen der Parteien wird unter Zurückweisung Ihrer Rechtsmittel im übrigen das Urteil des Landgerichts ... vom 12. Juni 1981 - 7 O 143/80 - im Kostenausspruch aufgehoben, teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:.

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des LG ... 7 O 143/80 vom 12.6.1981 Ziff. 5 abgeändert.

    Die Beklagten Ziff. 1) und 2) werden verurteilt, sämtliche in ihrem Besitz befindlichen und/oder in ihrem Eigentum stehenden Datenträger, wie insbesondere ausgedruckte Computerprogramme oder Magnetplatten, der aus dem Beklagten Ziff. 2) und der Klägerin bestehenden Gesamthandsgemeinschaft herauszugeben und/oder zu übereignen, sofern diese Datenträger Computerprogramme gemäß dem Urteil des LG ... 7 O 143/80 vom 12.6.1981 Ziff. 1 (in der Fassung gemäß II 1 dieses Schriftsatzes) enthalten.

  • BGH, 15.12.1978 - I ZR 26/77

    Urheberrechtsschutzfähigkeit von Darstellungen iSv UrhG § 2 Abs. 1 Nr 7

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.1983 - 6 U 150/81
    Für die urheberrechtliche Betrachtung ist von Bedeutung, daß dieser Algorithmus - die dem Programm immanente Rechenregel, seine mathematischen Prinzipien - als solcher dem Urheberrechtsschutz nicht zugänglich sein kann, R. Köhler, Der urheberrechtliche Schutz der Rechenprogramme, Urheberrechtliche Abhandlungen, Heft 8, München 1968, Seite 12, 60; Wittmer, Der Schutz von Computer-Software - Urheberrecht oder Sonderrecht, Bern 1981, Seite 67 f.; Kolle GRUR 1974, 6, 10; Ulmer/Kolle, GRUR Int. 1982, 489, 497. Er ist eine Anweisung an den menschlichen Geist, an dessen Stelle die Maschine tritt, also eine Lehre, die als solche dem urheberrechtlichen Schutz nicht zugänglich ist, BGH GRUR 1979, 464, 465 - Flughafenpläne; 1981, 520, 521 - Fragensammlung.

    Die Werkqualität kann nicht allein mit dem schöpferischen Gehalt, der Individualität der mitgeteilten wissenschaftlichen Lehre begründet werden, ebensowenig wie sie mit der Feststellung, es werde nur Gemeingut mitgeteilt, abgelehnt werden kann, vgl. BGH GRUR 1969, 85, 87 - Pfiffikus - Dose; GRUR 1979, 464, 465 - Flughafenpläne; GRUR 1980, 227, 230 - Monumenta Germaniae Historica; Sieber BB 1981, 1547, 1551.

  • BGH, 09.03.1976 - VI ZR 98/75

    Ersatz des Zeitaufwandes bei der außergerichtlichen Abwicklung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.1983 - 6 U 150/81
    Sie gehen über einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch hinaus und es sind als Folgeschaden zu erstatten, BGH NJW 1976, 1256, 1257 [BGH 09.03.1976 - VI ZR 98/75] .
  • BGH, 21.11.1980 - I ZR 106/78

    Staatsexamensarbeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.1983 - 6 U 150/81
    Es können sich vielmehr im Einzelfall gerade aus dem Grundverständnis, daß die wissenschaftliche Lehre frei und jedermann zugänglich ist, gewisse Beschränkungen des urheberrechtlichen Schutzes für die Darstellung und Gestaltung einer wissenschaftlichen Lehre ergeben, vgl. BGH GRUR 1981, 352, 353 - Staatsexamensarbeit.
  • BGH, 15.11.1957 - I ZR 83/56

    Sherlock Holmes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.1983 - 6 U 150/81
    Es ist grundsätzlich versagt, über die Regeln des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb die Grenzen des urheberrechtlichen Schutzes auszudehnen und einen nicht bestehenden Urheberrechtsschutz zu ersetzen, BGH GRUR 1958, 354, 356 - Sherlock-Holms.
  • BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77

    Monumenta Germaniae Historica

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.1983 - 6 U 150/81
    Die Werkqualität kann nicht allein mit dem schöpferischen Gehalt, der Individualität der mitgeteilten wissenschaftlichen Lehre begründet werden, ebensowenig wie sie mit der Feststellung, es werde nur Gemeingut mitgeteilt, abgelehnt werden kann, vgl. BGH GRUR 1969, 85, 87 - Pfiffikus - Dose; GRUR 1979, 464, 465 - Flughafenpläne; GRUR 1980, 227, 230 - Monumenta Germaniae Historica; Sieber BB 1981, 1547, 1551.
  • BGH, 27.02.1961 - I ZR 127/59

    Stahlrohrstuhl I

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.1983 - 6 U 150/81
    Das Urheberrecht impliziert keine allgemeine Ausschlußwirkung gegenüber jeder, auch nur zufälligen Übereinstimmung, BGH GRUR 1961, 635, 639. Das Urheberrecht gewährt ein Verbietungsrecht gegen eine Verwertung des geschützten Werkes nur, wenn dieses als Vorlage diente.
  • BGH, 10.07.1963 - Ib ZR 21/62

    Darstellung der Strafvorschrift des § 18 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.1983 - 6 U 150/81
    Die Verwertung während des Arbeitsverhältnisses gesammelter Erkenntnisse und Erfahrungen, welche nicht das geheime Arbeitsergebnis als solches freigeben, ist zulässig BGH GRUR 1964, 31, 32 - Petromax II. Es ist den Beklagten unbenommmen, das aus der Zusammenarbeit des Beklagten 2) mit der Klägerin gewonnene Wissen über den Ablauf eines.
  • EuGH, 01.07.1982 - 222/81

    Bausystem / Finanzamt München für Körperschaften

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.1983 - 6 U 150/81
    Der Ersatzanspruch erstreckt sich nicht auf die Mehrwertsteuer auf die Zinsen, die als Verzugsschaden nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, EUGH vom 1.7.1982 - Rs 222/81.
  • OLG Koblenz, 14.07.1962 - 5 W 173/62
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.02.1983 - 6 U 150/81
    Die Klägerin muß sich nicht auf den Weg des Kostenfestsetzungsverfahrens verweisen lassen, da es sich nicht um Kosten handelt, die ausschließlich zur Vorbereitung eines bestimmten Verfahrens, aufgewendet wurden, OLG Celle NJW 1962, 1778 [OLG Celle 25.06.1962 - 5 U 32/62] .
  • RG, 16.09.1922 - I 382/21

    Urheberrecht an photographischen Abbildungen

  • BGH, 09.05.1985 - I ZR 52/83

    Inkasso-Programm

    Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht (Urteil abgedruckt in GRUR 1983, 300 ff.) unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen die Verurteilung zur Unterlassung gemäß dem Klageantrag zu 1 wie folgt beschränkt und neu gefaßt: Den Beklagten wird ... untersagt, im geschäftlichen Verkehr Computer-Programme und Dateien mit einem integrierten Inkasso-, Bearbeitungs- und Abrechnungssystem für außergerichtliche und gerichtliche Mahn fälle sowie für die gesamte Zwangsvollstreckung, 13 -.
  • BAG, 13.09.1983 - 3 AZR 371/81

    Urheberrechtsfähigkeit von Computerprogrammen - Nutzungsrecht eines Arbeitnehmers

    Daß die Sprache von besonderer, nicht jedermann verständlicher Art ist, hat für die urheberrechtliche Beurteilung keine Bedeutung (ebenso Kolle, GRUR 1982, 443, 449 f.; Möhring, GRUR 1967, 269, 273; Haberstumpf, GRUR 1982, 142, 144; Sieber, BB 1983, 977, 978; OLG Karlsruhe, BB 1983, 986, 988, jeweils mit weiteren Nachweisen).
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