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   OLG Karlsruhe, 10.08.1999 - 2 WF 144/98   

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https://dejure.org/1999,3544
OLG Karlsruhe, 10.08.1999 - 2 WF 144/98 (https://dejure.org/1999,3544)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.08.1999 - 2 WF 144/98 (https://dejure.org/1999,3544)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. August 1999 - 2 WF 144/98 (https://dejure.org/1999,3544)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozeßkostenhilfe; Rechtsverteidigung; Fehlende Rechtshängigkeit; Einstellung der Zwangsvollstreckung; Zustellung der Klage

  • Judicialis

    ZPO § 114

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114
    Prozeßkostenhilfe; Rechtsverteidigung; fehlende Rechtshängigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 643
  • FamRZ 2000, 1022
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.08.1999 - 2 WF 144/98
    Der Rechtsstreit wird mit Einreichung der Klage anhängig (Zöller/Greger, aaO., § 253, Rn. 4); dies gilt grundsätzlich auch für die gleichzeitige Einreichung einer Klage und eines Prozeßkostenhilfegesuchs, es sei denn, der Antragsteller stellt eindeutig klar, er wolle den Antrag nur unter der Bedingung stellen, daß ihm Prozeßkostenhilfe bewilligt wird (BGHZ 4, 328, 333; BGHZ 7, 268, 270; BGH FamRZ 1996, 1142, 1143; Zöller/Philippi, aaO., § 117, Rn. 7; Musielak/Fischer, ZPO, § 117, Rn. 5; Baumbach/Hartmann, aaO, § 117, Rn. 8; Johannsen/Thalmann, aaO, § 117 ZPO, Rn. 28).
  • BGH, 22.05.1996 - XII ZR 14/95

    Zeitpunkt der Rechtshängigkeit bei Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.08.1999 - 2 WF 144/98
    Der Rechtsstreit wird mit Einreichung der Klage anhängig (Zöller/Greger, aaO., § 253, Rn. 4); dies gilt grundsätzlich auch für die gleichzeitige Einreichung einer Klage und eines Prozeßkostenhilfegesuchs, es sei denn, der Antragsteller stellt eindeutig klar, er wolle den Antrag nur unter der Bedingung stellen, daß ihm Prozeßkostenhilfe bewilligt wird (BGHZ 4, 328, 333; BGHZ 7, 268, 270; BGH FamRZ 1996, 1142, 1143; Zöller/Philippi, aaO., § 117, Rn. 7; Musielak/Fischer, ZPO, § 117, Rn. 5; Baumbach/Hartmann, aaO, § 117, Rn. 8; Johannsen/Thalmann, aaO, § 117 ZPO, Rn. 28).
  • BGH, 10.10.1952 - V ZR 159/51

    Begriff des Streitgegenstandes; Voraussetzungen der Rechtshängigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.08.1999 - 2 WF 144/98
    Der Rechtsstreit wird mit Einreichung der Klage anhängig (Zöller/Greger, aaO., § 253, Rn. 4); dies gilt grundsätzlich auch für die gleichzeitige Einreichung einer Klage und eines Prozeßkostenhilfegesuchs, es sei denn, der Antragsteller stellt eindeutig klar, er wolle den Antrag nur unter der Bedingung stellen, daß ihm Prozeßkostenhilfe bewilligt wird (BGHZ 4, 328, 333; BGHZ 7, 268, 270; BGH FamRZ 1996, 1142, 1143; Zöller/Philippi, aaO., § 117, Rn. 7; Musielak/Fischer, ZPO, § 117, Rn. 5; Baumbach/Hartmann, aaO, § 117, Rn. 8; Johannsen/Thalmann, aaO, § 117 ZPO, Rn. 28).
  • OLG Dresden, 19.09.1997 - 6 W 1000/97

    Kostentragungspflicht bei einem unbeabsichtigt in Gang gesetzten Verfahren;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.08.1999 - 2 WF 144/98
    Hiermit hat der Kläger bei Einreichung einer unterschriebenen Klageschrift ausreichend klargestellt, daß die Klage unabhängig von der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe eingereicht sein, allerdings nur bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe auch zugestellt werden soll (vgl. auch OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 91, 92; OLG Dresden MDR 1998, 181, 182; OLG Koblenz FamRZ 1998, 312).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.1995 - 6 WF 65/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.08.1999 - 2 WF 144/98
    Ausnahmen hiervon werden nur dann gemacht, wenn das Gericht innerhalb dieses Verfahrens praktisch den Hauptsacheprozeß betreibt (OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 416) oder im Prozeßkostenhilfeprüfungsverfahren ein Vergleich geschlossen wird (Zöller/Philippi, aaO., § 118, Rn. 8 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 03.09.1997 - 13 WF 942/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.08.1999 - 2 WF 144/98
    Hiermit hat der Kläger bei Einreichung einer unterschriebenen Klageschrift ausreichend klargestellt, daß die Klage unabhängig von der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe eingereicht sein, allerdings nur bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe auch zugestellt werden soll (vgl. auch OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 91, 92; OLG Dresden MDR 1998, 181, 182; OLG Koblenz FamRZ 1998, 312).
  • OLG Karlsruhe, 12.06.1987 - 16 WF 248/86
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.08.1999 - 2 WF 144/98
    Hiermit hat der Kläger bei Einreichung einer unterschriebenen Klageschrift ausreichend klargestellt, daß die Klage unabhängig von der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe eingereicht sein, allerdings nur bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe auch zugestellt werden soll (vgl. auch OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 91, 92; OLG Dresden MDR 1998, 181, 182; OLG Koblenz FamRZ 1998, 312).
  • OLG Karlsruhe, 17.05.1988 - 16 WF 61/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.08.1999 - 2 WF 144/98
    Für diesen Fall wird von einem Großteil der Literatur und Rechtsprechung davon ausgegangen, daß dem Beklagten Prozeßkostenhilfe für seine Rechtsverteidigung nicht bewilligt werden kann, da ein Prozeßrechtsverhältnis zwischen den Parteien erst ab Rechtshängigkeit besteht (so etwa Zöller/Philippi, ZPO, 21. Aufl., § 114, Rn. 25; Schoreit/Dehn, Beratungshilfe, Prozeßkostenhilfe, 6. Aufl., § 114, Rn. 3; OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 1182, 1183).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZB 49/03

    Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Erörterungstermin

    Soweit von diesem Grundsatz in einem Fall abgewichen wurde, in dem der Beklagte zur Stellungnahme zu einem Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltsvergleich aufgefordert wurde und die Zustellung der Klage unterblieb, weil dem Gegner keine Prozeßkostenhilfe bewilligt wurde (OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 1022 f.), handelt es sich ersichtlich um einen besonders gelagerten und der Verallgemeinerung nicht zugänglichen Sachverhalt (vgl. Musielak/Fischer, aaO).
  • OLG Naumburg, 11.09.2007 - 3 WF 260/07

    Kein PKH-Anspruch des Beklagten bei erst formloser Übersendung der Klageschrift

    Für die Gewährung der Prozesskostenhilfe im Rahmen des Prozesskostenhilfeprüfungsverfahrens sei darüber hinaus die Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 10.08.1999, Az.: 2 F 144/98 (FamRZ 2000, 1022) einschlägig.

    Der Senat teilt nicht die hiervon abweichende, von der Beklagten ins Feld geführte Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe (OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 1022 = NJW-RR 2001, 643), wonach auch dann Prozesskostenhilfe zu bewilligen sein soll, wenn ein Beklagter zur Stellungnahme zum Prozesskostenhilfeantrag und zu einem Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung des Klägers aufgefordert worden sei.

    Hierfür - so das Oberlandesgericht Karlsruhe - spreche die Formulierung "beabsichtigte Rechtsverteidigung" in § 114 ZPO, sodass jemanden schon vor Rechtshängigkeit Prozesskostenhilfe bewilligt werden könne (OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 1022).

    Denn eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe scheidet auch nach Ansicht dieses Oberlandesgerichts ebenfalls dann aus, wenn der Prozesskostenhilfe begehrende Kläger mit Einreichung seiner Klage und des Prozesskostenhilfegesuches gleichzeitig klarstellt, dass er den Klageantrag nur unter der Bedingung stellen werde, dass ihm zuvor Prozesskostenhilfe bewilligt wird (OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 1022 m.w. N.).

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