Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.10.2012 - 18 WF 230/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,32184
OLG Karlsruhe, 15.10.2012 - 18 WF 230/12 (https://dejure.org/2012,32184)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.10.2012 - 18 WF 230/12 (https://dejure.org/2012,32184)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Oktober 2012 - 18 WF 230/12 (https://dejure.org/2012,32184)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,32184) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elterliches Einkommen und die Abänderung einer Verfahrenskostenhilfeentscheidung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 897
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.06.1985 - IVb ZR 27/84

    Anspruch auf Zahlung eines Prozeßkostenvorschusses nach Beendigung des Prozesses

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.10.2012 - 18 WF 230/12
    Das heißt, dass nach Beendigung des Verfahrens ein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss für die bereits angefallenen Kosten grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden kann (OLG Brandenburg FamRZ 2011, 54; für Vorschuss zwischen Ehegatten: BGH FamRZ 1985, 902; BGH FamRZ 1998, 902; OLG Köln FamRZ 2007, 158; Wendl/Dose , a.a.O., § 6 Rz. 37; Schwab/Borth , Handbuch des Scheidungsrechts, 6. Auflage 2010, Kap. IV Rz. 94).

    Die Belastung des Bedürftigen mit den Kosten des (abgeschlossenen) Verfahrens stellt auch keinen Sonderbedarf im Sinne des § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB dar (BGH FamRZ 1985, 902), da sich der Anspruch nach der ausdrücklichen Regelung des § 1360a Abs. 4 BGB nach den dort genannten Voraussetzungen richtet.

  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.10.2012 - 18 WF 230/12
    In diesen Fällen kann dem vorschussberechtigten Kind Verfahrenskostenhilfe - ebenfalls gegen entsprechende Ratenzahlung - bewilligt werden (BGH NJW-RR 2004, 1662).
  • BGH, 01.04.1998 - XII ZR 278/96

    Formbedürftigkeit einer widerruflich erteilten Vollmacht zum Abschluß eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.10.2012 - 18 WF 230/12
    Das heißt, dass nach Beendigung des Verfahrens ein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss für die bereits angefallenen Kosten grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden kann (OLG Brandenburg FamRZ 2011, 54; für Vorschuss zwischen Ehegatten: BGH FamRZ 1985, 902; BGH FamRZ 1998, 902; OLG Köln FamRZ 2007, 158; Wendl/Dose , a.a.O., § 6 Rz. 37; Schwab/Borth , Handbuch des Scheidungsrechts, 6. Auflage 2010, Kap. IV Rz. 94).
  • BGH, 19.01.2011 - XII ZB 323/10

    Vormundschaft über Minderjährige: Prozesskostenhilfebewilligung für den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.10.2012 - 18 WF 230/12
    In diesen Fällen ist das Kind Verfahrensbeteiligter, für die Verfahrenskostenhilfe kommt es deshalb auf seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse an (BGH Beschluss vom 19.1.2011 - XII 232/10 Tz. 16 - FamRB 2011, 182 (zum Vormund); Zöller/Geimer , ZPO, 29. Auflage 2012, § 114 Rz. 8a; Johannsen/Henrich/Marquardt , Familienrecht, 5. Auflage 2010, § 114 ZPO Rz. 6; Reichling in: Beck'scher Online-Kommentar ZPO, Stand 15.7.2012, § 114 Rz. 2).
  • OLG Köln, 26.07.2005 - 3 W 32/05

    PKH: Nachträgliche Zahlungsanordnung wegen veränderter wirtschaftlicher

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.10.2012 - 18 WF 230/12
    Das heißt, dass nach Beendigung des Verfahrens ein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss für die bereits angefallenen Kosten grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden kann (OLG Brandenburg FamRZ 2011, 54; für Vorschuss zwischen Ehegatten: BGH FamRZ 1985, 902; BGH FamRZ 1998, 902; OLG Köln FamRZ 2007, 158; Wendl/Dose , a.a.O., § 6 Rz. 37; Schwab/Borth , Handbuch des Scheidungsrechts, 6. Auflage 2010, Kap. IV Rz. 94).
  • OLG Brandenburg, 18.05.2010 - 9 WF 147/10

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Bestehen eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.10.2012 - 18 WF 230/12
    Das heißt, dass nach Beendigung des Verfahrens ein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss für die bereits angefallenen Kosten grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden kann (OLG Brandenburg FamRZ 2011, 54; für Vorschuss zwischen Ehegatten: BGH FamRZ 1985, 902; BGH FamRZ 1998, 902; OLG Köln FamRZ 2007, 158; Wendl/Dose , a.a.O., § 6 Rz. 37; Schwab/Borth , Handbuch des Scheidungsrechts, 6. Auflage 2010, Kap. IV Rz. 94).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht