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   OLG Karlsruhe, 21.12.1990 - 1 Ws 275/90 L   

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https://dejure.org/1990,5124
OLG Karlsruhe, 21.12.1990 - 1 Ws 275/90 L (https://dejure.org/1990,5124)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.12.1990 - 1 Ws 275/90 L (https://dejure.org/1990,5124)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Dezember 1990 - 1 Ws 275/90 L (https://dejure.org/1990,5124)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 892
  • NStZ 1991, 302
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 09.10.1990 - 1 Ws 230/90
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.1990 - 1 Ws 275/90
    Dem stationären psychiatrischen Betreuungserfordernis kann vorrangig durch die Verlegung in die psychiatrische Abteilung eines Vollzugskrankenhauses (im Anschluß an OLG Karlsruhe Justiz 1990, 471) oder durch eine Unterbringung in einem psychiatrischen Landeskrankenhaus gemäß § 17 BWUBG bei gleichzeitiger Unterbrechung des Strafvollzugs (§ 455 Abs. 4 StPO ) für die notwendige Behandlungsdauer Rechnung getragen werden.«.
  • BGH, 29.04.1993 - III ZR 3/92

    Schmerzensgeld bei rechtswidriger Inhaftierung nach Art 5 Abs. 5 MRK

    Vom Vollzug droht die Gefahr nämlich auch dann nicht mehr, wenn er Mittel zur Abhilfe hat (vgl. amtliche Begründung zu § 455 StPO in BT-DruckS. 10/2720 S. 16; OLG Karlsruhe Beschluß vom 21. Dezember 1990 - 1 Ws 275/901 - NStZ 1991, 302; OLG Hamburg Beschluß vom 21. Dezember 1981 - VAs 17/81 - NStZ 1982, 264).
  • OLG Karlsruhe, 30.07.1997 - 1 Ws 93/97
    Die genannten Vorschriften können auch nicht analog angewendet werden (vgl. Senatsentscheidung NStZ 1991, 303 = MDR 1991, 892 = Die Justiz 1992, 30).

    Insoweit sind vorrangig die therapeutischen Möglichkeiten im Rahmen des Strafvollzugs auszuschöpfen (vgl. Senatsentscheidungen NStZ 1991, 53 = MDR 1991, 177 - Die Justiz 1990, 471, NStZ 1991, 303 = MDR 1991, 892 = Die Justiz 1992, 30) In den hierzu eingeleiteten Verfahren, auf die sich die Beschwerdebegründung vom 28.07.1997 bezieht, wird nach den Bestimmungen des StVollzG entschieden.

  • KG, 16.07.2009 - 2 Ws 167/09

    Strafvollstreckung: Beendigung einer Führungsaufsicht wegen des Vollzugs einer in

    Dieses Verbot gilt auch für Maßregeln (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1991, 892) und Nebenfolgen (vgl. BGHSt 18, 136, 139f.).
  • OLG Karlsruhe, 30.11.2000 - 3 Ws 173/99

    Justizvollzug; Kosten einer Transsexualitätsbehandlung ; Psychotherapeutische

    Schließlich besteht die Möglichkeit, einen kranken Gefangenen in ein Anstaltskrankenhaus oder in eine für die Behandlung seiner Krankheit besser geeignete Vollzugseinrichtung zu verlegen (§ 65 Abs. 1 StVollzG; OLG Karlsruhe NStZ 1991, 302 f.); kann auch dort die Erkrankung nicht behandelt werden, ist der Gefangene ggf. unter Unterbrechung der Strafhaft in ein Krankenhaus außerhalb des Vollzugs zu bringen (§ 65 Abs. 2 StVollzG; vgl. KG StV 1988, 539 f; Plähn StV 1983, 25).
  • OLG Braunschweig, 29.08.2019 - 1 Ws 206/19

    Keine Rechtsgrundlage für Vollstreckung von Strafen im Maßregelvollzug;

    Es besteht insbesondere auch nicht die Möglichkeit, einen Erkrankten gemäß § 67 a StGB aus dem Strafvollzug in den Vollzug einer Maßregel zu überweisen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.12.1990 [= MDR 1991, 892], das ebenfalls einen Fall der Schizophrenie zu beurteilen hatte und ausdrücklich von einer "Gesetzeslücke" ausgeht).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2012 - 3 Ws 952/12

    Keine analoge Anwendung von § 67 a I, II StGB

    Auch eine analoge Anwendung der Vorschrift kommt nicht in Betracht, wie in Rechtsprechung und Literatur anerkannt ist (BVerfG; Beschl. v. 08.11.2006 - 2 BvR 578+796/02 - juris Rn 79; OLG Karlsruhe, NStZ 1991, 302; NStZ 2000, 279; Justiz 1998, 532; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 67a Rn 2; Rissing van Saan/Peglau, in: LK-StGB, 12. Aufl., § 67a Rn 4 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 30.01.1995 - 1 Ws 14/94

    Heinrich Pommerenke

    Die nicht zu beanstandende Führung im bisherigen Vollzug, eine Nachreifung, gezeigte Reue und Bemühung um soziale Kontakte, sowie das Alter und die erlittene Tumorerkrankung des Verurteilten mit risikobehafteten Aussichten nach Nephrektomie waren zwar unter dem Gesichtspunkt des Gebietens im Rahmen der vollstreckungsrechtlichen Gesamtwürdigung zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluß Die Justiz 1993, 226, 227, 229; MDR 1991, 892, 893).
  • OLG Karlsruhe, 26.11.1996 - 1 Ws 296/96
    Da andererseits § 67 a StGB ausschließlich auf die Maßregelvollstreckung und einen Wechsel im Unterbringungsvollzug bezogen ist (s. v. Bubnoff JR 1976, 424) und eine analoge Anwendung des § 67 a StGB im Verhältnis Strafe - Maßregel nicht zulässig ist (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1991, 892 ), kann bei dieser Rechtslage eine Überweisung in den Vollzug einer anderen Maßregel folgerichtig allenfalls für die Zeit nach der Strafverbüßung ins Auge gefaßt werden.
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