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   OLG Karlsruhe, 25.01.2000 - 20 UF 165/99   

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https://dejure.org/2000,5782
OLG Karlsruhe, 25.01.2000 - 20 UF 165/99 (https://dejure.org/2000,5782)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.01.2000 - 20 UF 165/99 (https://dejure.org/2000,5782)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Januar 2000 - 20 UF 165/99 (https://dejure.org/2000,5782)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versorgungsausgleich; Versorgungsanstalt; Versorgungsträger; Beschwerdebefugnis

  • Judicialis

    FGG § 20 Abs. 1; ; VAHRG § 3 b Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 621 a Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde eines Versorgungsträgers im Verfahren über den Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 32
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 712/80

    Beteiligung des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung am Verfahren über den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.01.2000 - 20 UF 165/99
    Es geht weder um bei ihr bestehende noch auf ein Versicherungskonto bei ihr zu übertragende Anwartschaften (vgl. BGH, FamRZ 1981, 132; 1996, 482).
  • BGH, 13.05.1987 - IVb ZB 118/82

    Berücksichtigung der Beförderung eines Beamten nach dem Ehe der Ehezeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.01.2000 - 20 UF 165/99
    Hierbei handelt es sich aber um eine in das Ermessen des Tatrichters gestellte (vgl. BGH, FamRZ 1987, 918) bloße Möglichkeit.
  • BGH, 20.12.1995 - XII ZB 128/95

    Beschwer eines öffentlich-rechtlichen Versorgungsträgers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.01.2000 - 20 UF 165/99
    Es geht weder um bei ihr bestehende noch auf ein Versicherungskonto bei ihr zu übertragende Anwartschaften (vgl. BGH, FamRZ 1981, 132; 1996, 482).
  • OLG Stuttgart, 25.11.2004 - 15 UF 111/04

    Versorgungsausgleich: Beschwerdebefugnis des Versorgungsträgers bei

    Dieses Ergebnis wird zusätzlich dadurch gestützt, dass auch die gesetzlich vorgesehene Folge einer anderweitigen Regelung, nämlich die Anwendung des § 3 b Abs. 1 Nr. 1 VAHRG , ebenfalls der Beschwerdebefugnis des Versorgungsträgers entzogen ist, da auch insoweit kein Eingriff in seine Rechtsposition vorliegt (BGH FamRZ 1989, 370; OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 32).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2001 - 1 UF 257/00
    Denn weil sich ein Versorgungsträger anerkanntermaßen gegen einen Versorgungsausgleich in unzutreffender Höhe beschweren kann, steht ihm diese Befugnis auch zu, wenn er sich gegen die teilweise Unterlassung des Ausgleichs beschweren will (vgl. dazu Zöller/ Philippi, ZPO, 22. Aufl., Rdnrn. 31 und 31 c zu § 621 a m. w. N.; a. A. OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, S. 32).
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