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OLG Karlsruhe, 27.09.2000 - 7 U 93/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schmerzensgeld; Aufklärungspflicht ; Arzt; Verschulden; Anästhesist; Arterienverletzung; Aufklärungsbogen
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1 § 847
Arzthaftung - Aufklärung durch anderen Arzt - Aufklärungsbogen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 30.04.1999 - 8 O 448/98
- OLG Karlsruhe, 27.09.2000 - 7 U 93/99
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82
Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2000 - 7 U 93/99
Die Klägerin hat, nachdem sich die Beklagte dahin eingelassen hat, daß diese auch bei vollständiger und ordnungsgemäßer Aufklärung dem Eingriff zugestimmt hätte, einen Entscheidungskonflikt nicht in der erforderlichen substantiierten Art und Weise dargelegt (vgl. BGHZ 90, 103, 111/112 = VersR 84, 456; BGH VersR 1991, 315, 316; VersR 1994, 1302). - BGH, 14.06.1994 - VI ZR 260/93
Kausalität unterbliebener Aufklärung über die Risiken eines Eingriffs
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2000 - 7 U 93/99
Die Klägerin hat, nachdem sich die Beklagte dahin eingelassen hat, daß diese auch bei vollständiger und ordnungsgemäßer Aufklärung dem Eingriff zugestimmt hätte, einen Entscheidungskonflikt nicht in der erforderlichen substantiierten Art und Weise dargelegt (vgl. BGHZ 90, 103, 111/112 = VersR 84, 456; BGH VersR 1991, 315, 316; VersR 1994, 1302). - BGH, 11.12.1990 - VI ZR 151/90
Bereitstellen von Medikamenten durch den Krankenhausträger; Darlegung eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2000 - 7 U 93/99
Die Klägerin hat, nachdem sich die Beklagte dahin eingelassen hat, daß diese auch bei vollständiger und ordnungsgemäßer Aufklärung dem Eingriff zugestimmt hätte, einen Entscheidungskonflikt nicht in der erforderlichen substantiierten Art und Weise dargelegt (vgl. BGHZ 90, 103, 111/112 = VersR 84, 456; BGH VersR 1991, 315, 316; VersR 1994, 1302).
- OLG Karlsruhe, 02.08.1995 - 13 U 44/94
Ärztliche Behandlungsfehler bei Durchführung einer Ballonvalvuloplastie; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2000 - 7 U 93/99
Die Beklagte war nicht dazu verpflichtet, die Aufklärung persönlich vorzunehmen (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1997, 241;… Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 8. Aufl., Rdn. 424 ff. mit weiteren Nachweisen). - BGH, 23.10.1979 - VI ZR 197/78
Aufklärungspflicht eines Arztes im Vorfeld einer Blinddarmoperation - Umfang der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2000 - 7 U 93/99
Damit kann der Beklagten kein Verschuldensvorwurf gemacht werden, sie ist entlastet (vgl. BGH NJW 1979, 1933, 1934; NJW 1980, 633, 634 = VersR 1980, 68 f.), so daß eine Haftung der Beklagten ausscheidet, denn die im Verhältnis zwischen der Klägerin und der Beklagten allein heranzuziehenden Haftungsnormen der §§ 823, 847 BGB setzen zwingend ein Verschulden voraus. - BGH, 15.05.1979 - VI ZR 70/77
Ersatz von Vermögensschaden und Schmerzensgeld wegen eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2000 - 7 U 93/99
Damit kann der Beklagten kein Verschuldensvorwurf gemacht werden, sie ist entlastet (vgl. BGH NJW 1979, 1933, 1934; NJW 1980, 633, 634 = VersR 1980, 68 f.), so daß eine Haftung der Beklagten ausscheidet, denn die im Verhältnis zwischen der Klägerin und der Beklagten allein heranzuziehenden Haftungsnormen der §§ 823, 847 BGB setzen zwingend ein Verschulden voraus. - OLG Düsseldorf, 18.04.1996 - 8 U 143/94
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2000 - 7 U 93/99
Allein der Umstand, daß der aufklärende Arzt zum damaligen Zeitpunkt erst Arzt im Praktikum war, macht eine Aufklärung, die im übrigen den an diese zu stellenden Anforderungen genügt, nicht unwirksam (vgl. OLG Düsseldorf NJWE-VHR 1996, 193).
- OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 7 U 242/05
Arzthaftung: Reichweite einer Beweislastumkehr bei Vorliegen eines groben …
Selbst der Operateur ist nicht dazu verpflichtet, die Aufklärung persönlich vorzunehmen (vgl. nur Senatsurteil vom 27.09.2000 - 7 U 93/99 - OLG-Report 2001, 147, 148; BGH NJW 1980, 1905 = VersR 1981, 456; VersR 1990, 1010).