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   OLG Karlsruhe, 28.12.2007 - 17 U 347/06   

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https://dejure.org/2007,47637
OLG Karlsruhe, 28.12.2007 - 17 U 347/06 (https://dejure.org/2007,47637)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.12.2007 - 17 U 347/06 (https://dejure.org/2007,47637)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Dezember 2007 - 17 U 347/06 (https://dejure.org/2007,47637)
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  • BGH, 20.03.2007 - XI ZR 414/04

    Zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.12.2007 - 17 U 347/06
    Eine Aufklärungspflichtverletzung führt grundsätzlich nur zum Ersatz des Schadens, dessen Eintritt die Einhaltung der Pflicht verhindern sollte ( BGH, Urteil vom 20.03.2007 - XI ZR 414/04 , BGHR 2007, 772, Tz. 21; BGHZ 116, 209, 212 ).

    In solchen Fällen darf der Geschädigte grundsätzlich nicht besser gestellt werden als er bei zutreffender Auskunft stünde ( BGH, Urteil vom 20.03.2007 - XI ZR 414/04 , BGHR 2007, 772; BGHZ 116, 209, 213 ).

  • BGH, 03.12.1991 - XI ZR 300/90

    Begrenzung des Haftungsumfangs durch den Schutzzweck der Norm

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.12.2007 - 17 U 347/06
    Eine Aufklärungspflichtverletzung führt grundsätzlich nur zum Ersatz des Schadens, dessen Eintritt die Einhaltung der Pflicht verhindern sollte ( BGH, Urteil vom 20.03.2007 - XI ZR 414/04 , BGHR 2007, 772, Tz. 21; BGHZ 116, 209, 212 ).

    In solchen Fällen darf der Geschädigte grundsätzlich nicht besser gestellt werden als er bei zutreffender Auskunft stünde ( BGH, Urteil vom 20.03.2007 - XI ZR 414/04 , BGHR 2007, 772; BGHZ 116, 209, 213 ).

  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.12.2007 - 17 U 347/06
    Insoweit handelt es sich ersichtlich um werbende Anpreisungen unter prognostischer Annahme einer günstigen wirtschaftlichen Entwicklung, nicht aber um objektiv unrichtige Tatsachen, die für den Anlageentschluss der Beklagten ursächlich waren (zu den Substantiierungsanforderungen vgl. BGH Urt. vom 19.09.2006 - XI ZR 204/04 , NJW 2007, 357, Tz. 20).
  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.12.2007 - 17 U 347/06
    Auch nach den vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 16.5.2006 ( XI ZR 6/04 , NJW 2006, 2099) - zunächst - für die Fallgruppe der Realkreditverträge entwickelten erweiterten Haftungsgrundsätzen besteht im Streitfall keine Schadensersatzpflicht der Klägerin.
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 106/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.12.2007 - 17 U 347/06
    Eine Schadensersatzpflicht für vorsätzliches Beratungsverschulden des Vermittlers auf der Grundlage eines Haftungsdurchgriffs nach § 123 Abs. 1 BGB kommt bei dem hier vorliegenden Realkredit im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG ohnehin nicht in Betracht ( BGH, Urteil vom 25.4.2006 - XI ZR 106/05 , NJW 2006, 1955).
  • BGH, 09.05.2006 - XI ZR 119/05

    Überprüfung des Kausalzusammenhangs zwischen Haustürsituation und Abschluss des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.12.2007 - 17 U 347/06
    Bei einem zunehmenden zeitlichen Abstand entfällt jedoch die von einem engen zeitlichen Zusammenhang ausgehende Indizwirkung für die Kausalität der situationsbedingten Beeinträchtigung der Willensentschließungsfreiheit ( BGHZ 131, 385, 392; BGH WM 2003, 1240; BGH WM 2006, 1243 [BGH 09.05.2006 - XI ZR 119/05] ).
  • BGH, 16.01.1996 - XI ZR 116/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.12.2007 - 17 U 347/06
    Bei einem zunehmenden zeitlichen Abstand entfällt jedoch die von einem engen zeitlichen Zusammenhang ausgehende Indizwirkung für die Kausalität der situationsbedingten Beeinträchtigung der Willensentschließungsfreiheit ( BGHZ 131, 385, 392; BGH WM 2003, 1240; BGH WM 2006, 1243 [BGH 09.05.2006 - XI ZR 119/05] ).
  • BGH, 09.05.2006 - XI ZR 114/05

    Widerruf d. Beitritts finanzierter Immobilienfonds nach HWiG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.12.2007 - 17 U 347/06
    Ob dieser zutreffend berechnet wurde, kann dahinstehen, da eine unrichtige Gesamtbetragsangabe - anders als deren Fehlen - keine Nichtigkeit des Darlehensvertrages zur Folge hat ( BGH, Urteil vom 09.05.2006 - XI ZR 114/05 , BKR 2006, 405, Tz. 28).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.2006 - 17 U 259/05

    Anspruch des Kapitalanlegers gegen die einen Fondsbeitritt finanzierende Bank auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.12.2007 - 17 U 347/06
    Der Senat hat wiederholt entschieden, dass ein Kausalzusammenhang zwischen Haustürsituation und Abschluss des Darlehensvertrages regelmäßig ausscheidet, wenn der Verbraucher den Darlehensvertrag erst etwa drei Wochen nach dem Erstkontakt in der vom Gesetz sanktionierten Überrumpelungssituation unterzeichnet hat, und zusätzliche Umstände hinzutreten, welche die Indizwirkung für die Kausalität weiter entkräften (Senat, Urteil vom 18.7.2006 - 17 U 259/05 , rechtskräftig durch Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde - BGH, Beschluss vom 30.1.2007, XI ZR 265/06 ).
  • OLG Dresden, 28.05.2001 - 8 U 498/01

    Aufklärungspflicht der Bank; Immobilienfonds; außerordentliche Kündigung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.12.2007 - 17 U 347/06
    In der Rechtsprechung ( OLG Dresden, WM 2002, 1881 [OLG Dresden 28.05.2001 - 8 U 498/01] ) wurde zwar für den Fall der Absicherung der Finanzierungsbank durch eine Globalgrundschuld eine Aufklärungspflicht der Finanzierungsbank angenommen, weil die Anleger mit ihrer Fondsbeteiligung mittelbar auch für die Rückzahlung der Kredite anderer Anleger einzustehen haben und das abstrakte Risiko besteht, dass die Anleger bei einer Zwangsversteigerung des Fondsgrundstücks - obwohl sie den Kaufpreis ihres Anteils voll beglichen haben - ihre Rechte am Grundstück verlieren und insoweit auf einen unzureichenden Versteigerungserlös verwiesen werden.
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