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OLG Karlsruhe, 30.04.2007 - 2 Ws 280/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Taschengeldsperre für einen Sicherungsverwahrten wegen Verweigerung der Arbeit; Arbeitspflicht eines zur Sicherungsverwahrung untergebrachten Häftlings; Verfassungsrechtliches Abstandsgebot zwischen Strafvollzug und Maßregelvollzug
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.04.2007 - 2 Ws 280/06
Das Bundesverfassungsgericht hat die Landesjustizverwaltungen ausdrücklich verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Möglichkeiten für eine Besserstellung der Sicherungsverwahrten - über die ausdrücklichen gesetzlichen Regelungen des privilegierten Vollzugs in den §§ 131 ff. StVollzG hinaus - ausgeschöpft werden, soweit dies im Rahmen der Vollzugsorganisation möglich ist (BVerfGE 109, 133 ff); der allein spezialpräventive Charakter der Sicherungsverwahrung fordert einen für die Betroffenen und für die Allgemeinheit sichtbaren Abstand zwischen dem allgemeinem Strafvollzug und dem Vollzug der Sicherungsverwahrung. - BVerfG, 04.09.1995 - 2 BvR 1453/94
Anforderungen an die Überprüfung einer Versagung von Taschengeld im Strafvollzug
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.04.2007 - 2 Ws 280/06
Die von der Strafvollstreckungskammer zu überprüfende Feststellung der Justizvollzugsanstalt, dass den Strafgefangenen ein Verschulden daran trifft, dass er nicht arbeitet, bedarf daher einer kritischen Prüfung und darf nur auf einer hinreichenden Tatsachengrundlage erfolgen (BVerfG ZfStrVo 1996, 314 ff).
- OLG Koblenz, 04.11.2014 - 2 Ws 499/14
Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Auszahlungstag für das monatliche Taschengeld
Denn ein Strafgefangener ist noch weniger als ein in Freiheit befindlicher Bedürftiger in der Lage, sich die dringend benötigten Gegenstände des Alltags zu besorgen (OLG Karlsruhe, 2 Ws 280/06 v. 30.4.2007, Rn. 17 n. juris). - OLG Frankfurt, 21.04.2016 - 3 Ws 723/15
"Umsetzung" eines Strafgefangenen in einen anderen Werkbetrieb der Anstalt
Nur im Falle grundloser Arbeitsverweigerung handelt der Gefangene aber schuldhaft, mit der Folge, dass er den Anspruch auf Taschengeld nach §§ 41 Abs. 1, 28 Abs. 2 i.V.m. 28 Abs. 1 Nr. 2 HStVollzG verliert (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. April 3007 - 2 Ws 280/06).