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   OLG Koblenz, 03.01.2005 - 12 U 1156/03   

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https://dejure.org/2005,18430
OLG Koblenz, 03.01.2005 - 12 U 1156/03 (https://dejure.org/2005,18430)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.01.2005 - 12 U 1156/03 (https://dejure.org/2005,18430)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. Januar 2005 - 12 U 1156/03 (https://dejure.org/2005,18430)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; StVG § 7 Abs. 1 § 8 § 18
    Ausschluss der Gefährdungshaftung einer Arbeitsmaschine

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.06.1997 - VI ZR 156/96

    Anforderungen an die Beschaffenheit eines Fahrzeugs zur Anwendung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.01.2005 - 12 U 1156/03
    Für das Eingreifen dieser Ausnahmevorschrift des § 8 StVG ist seit der 1997 geänderten Rechtsprechung des BGH (BGHZ 136, 69 und bestätigend BGH NZV 1997, 511) die konstruktionsbedingte Beschaffenheit des Fahrzeugs der alleinige Maßstab.

    Lässt sich danach für den Unfallzeitpunkt eine höhere Geschwindigkeit als 20 km/h nicht feststellen, so kommt ein Wegfall des Haftungsausschlusses nach § 8 StVG regelmäßig nicht in Betracht (BGHZ 136, 69, 75).

  • OLG München, 23.07.1999 - 21 U 6185/98

    Voraussetzungen der Hundehalterhaftung

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.01.2005 - 12 U 1156/03
    Jedenfalls aber ist ein unfallanalytisches Sachverständigengutachten trotz Antrags dann nicht einzuholen, wenn die Tatsachen, von denen der Gutachter auszugehen hätte, unbestimmt sind und zumindest -wie hier- eine Variante möglich ist, bei welcher eine Haftung des Beklagten ausscheidet (vgl. OLG München DAR 1999, 456).
  • BGH, 30.09.1997 - VI ZR 347/96

    Befreiung einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine von der Versicherungspflicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.01.2005 - 12 U 1156/03
    Für das Eingreifen dieser Ausnahmevorschrift des § 8 StVG ist seit der 1997 geänderten Rechtsprechung des BGH (BGHZ 136, 69 und bestätigend BGH NZV 1997, 511) die konstruktionsbedingte Beschaffenheit des Fahrzeugs der alleinige Maßstab.
  • LG Bad Kreuznach, 14.09.1999 - 1 S 77/99
    Auszug aus OLG Koblenz, 03.01.2005 - 12 U 1156/03
    Denn bei der hier vorliegenden bloßen Pauschalbehauptung fehlt es bereits an der Mindestanforderung, nämlich einer konkreten nachvollziehbaren Darlegung, dass für eine Überschreitung der durch die ABE konstruktiv vorgegebene Einhaltung einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ein begründeter Verdacht bestehe (vgl. auch LG Bad Kreuznach, r + s 2000, 324).
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