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   OLG Koblenz, 11.02.1999 - 5 U 723/98   

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https://dejure.org/1999,5547
OLG Koblenz, 11.02.1999 - 5 U 723/98 (https://dejure.org/1999,5547)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.02.1999 - 5 U 723/98 (https://dejure.org/1999,5547)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Februar 1999 - 5 U 723/98 (https://dejure.org/1999,5547)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenvorschuss; Rechtsschutzversicherer; Säumnis; Zurechnung; Verjährung; Schadensersatzanspruch; Energieversorgungsunternehmen

  • Judicialis

    AVBEltV § 6; ; AVBEltV § 7 I

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AVBEltV § 6; AVBEltV § 7; ZPO § 270 Abs. 3
    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Stromversorger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVBEltV § 6, § 7 Abs. 1
    Rechtsschutzversicherer zahlt Gerichtskostenvorschuss nicht rechtzeitig - Verjährung bei Schaden infolge Stromausfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 470
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.01.1996 - V ZR 246/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung gegenüber einzelnen notwendigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.1999 - 5 U 723/98
    Für die Vorschrift ist nämlich kein Raum, wenn die Klagepartei durch eigene Versäumnisse - seien sie auch nur leicht fahrlässig - zu einer mehr als nur geringfügigen, d.h. mehr als etwa zweiwöchigen Verzögerung der Zustellung beigetragen hat (BGH NJW 1986, 1347, 1348; BGH NJW-RR 1995, 254; BGH NJW 1996, 1060, 1061; Greger in Zöller, ZPO, 21. Aufl., § 270 Rnr. 7 f.).
  • BGH, 21.10.1958 - VIII ZR 145/57
    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.1999 - 5 U 723/98
    Diese Verordnung gilt gemäß § 26 AGBG ohne Rücksicht darauf, ob ihr Inhalt in die Vertragsvereinbarungen aufgenommen wurde (Danner, AVBEltV, § 1 Anm. a; vgl. auch BGH NJW 1959, 38).
  • BGH, 27.09.1971 - VIII ZR 12/70

    Verpflichtung der Elektrizitätsversorgungsunternehmen zur Benachrichtigung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.1999 - 5 U 723/98
    Etwas anderes würde allenfalls dann gelten, wenn die Klägerin über den eingeklagten lieferausfallbedingten Vermögensschaden hinaus Ersatz für die Beschädigung von Sachen verlangte (vgl. BGH NJW 1969, 1903, 1904 f.; BGH NJW 1971, 2267 f.).
  • BGH, 09.11.1994 - VIII ZR 327/93

    Begriff der Zustellung "demnächst"

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.1999 - 5 U 723/98
    Für die Vorschrift ist nämlich kein Raum, wenn die Klagepartei durch eigene Versäumnisse - seien sie auch nur leicht fahrlässig - zu einer mehr als nur geringfügigen, d.h. mehr als etwa zweiwöchigen Verzögerung der Zustellung beigetragen hat (BGH NJW 1986, 1347, 1348; BGH NJW-RR 1995, 254; BGH NJW 1996, 1060, 1061; Greger in Zöller, ZPO, 21. Aufl., § 270 Rnr. 7 f.).
  • BGH, 25.11.1985 - II ZR 236/84

    Unterbrechung der Verjährung bei Klagezustellung "demnächst"

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.1999 - 5 U 723/98
    Für die Vorschrift ist nämlich kein Raum, wenn die Klagepartei durch eigene Versäumnisse - seien sie auch nur leicht fahrlässig - zu einer mehr als nur geringfügigen, d.h. mehr als etwa zweiwöchigen Verzögerung der Zustellung beigetragen hat (BGH NJW 1986, 1347, 1348; BGH NJW-RR 1995, 254; BGH NJW 1996, 1060, 1061; Greger in Zöller, ZPO, 21. Aufl., § 270 Rnr. 7 f.).
  • BGH, 02.07.1969 - VIII ZR 172/68

    Freizeichnung eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens in Bezug auf Schäden

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.1999 - 5 U 723/98
    Etwas anderes würde allenfalls dann gelten, wenn die Klägerin über den eingeklagten lieferausfallbedingten Vermögensschaden hinaus Ersatz für die Beschädigung von Sachen verlangte (vgl. BGH NJW 1969, 1903, 1904 f.; BGH NJW 1971, 2267 f.).
  • OLG Koblenz, 20.12.2004 - 12 U 1365/03

    Haftung und Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Rückgriff auf Gutachten im

    Die Zustellung ist dagegen dann nicht mehr "demnächst" erfolgt, wenn die Partei, der die Fristwahrung obliegt, oder ihr Prozessbevollmächtigter durch nachlässiges Verhalten zu einer nicht bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen hat (vgl. BGH, NJW 1991, 1745, 1746; OLG Koblenz, VersR 2001, 470, 471).
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